Ungewöhnliche Verteilung der Gaskosten und über 600m³ Gas werden nicht nachgewiesen

  • Hallo Gemeinde.
    Bevor ich mich an den örtliche Mieterschutzbund wende hätte ich gerne hier Meinungen zu meinem Problem gehört, evtl. hat jemand ähnliche Erfahrungen oder die entsprechende Fachkenntnis.
    Es dreht sich um unsere Nebenkostenabrechnung von 2011, genauer gesagt um den Gasverbrauch bzw. die Gaskosten für die Heizung.

    Objekt:
    3-Familienhaus,gebaut 2007, Fassadendämmung und 3-fach verglaste Fenster.
    EG: 4 Personen (Ich)
    OG: 3 Personen
    DG: 2 Personen

    Abrechnung Gasversorger:
    21.864 Kwh = 2031m³ = 1627,49 Euro

    Gasverbauch für Warmwasser:
    EG: 28,862 m³ Warmwasser
    OG: 25,053 m³ Warmwasser
    DG: 7,813 m³ Warmwasser
    Dies entspricht einem Gasverbrauch für Warmwasser gem. Formel von 719,02m³.
    Diese Werte sehe ich als normal an und werden nicht beanstandet.

    Gasverbauch für Heizung:
    EG (Laut Wärmezähler): 401,715m³
    OG (Laut Wärmezähler): 107,251m³
    DG (Laut Wärmezähler): 192,551m³
    Gesamt: 701,517m³

    Unklarheiten:

    Wenn ich den Gesamtgasverbauch für Warmwasser und den Gesamtgasverbauch für Heizung zusammen zähle und von der in Rechnung gestellten Gasmenge des Gasversorgers abziehe (719,02m³+701,517m³ abzgl. 2031m³) bleibt ein Rest von saftigen 610,463m³ Gas, welche nicht nachgewiesen werden können und einfach verschwunden sind.Dies sind immerhin knapp 30% der Gesamtgasmenge.
    Das ein gewisser Verlust an Gas durch Rohre etc. zu verechnen ist ist ja normal, aber bei einem isolierten Neubau von 2007 sollte dies doch sehr gering ausfallen, oder?

    Der Vermieter hat den Gesamtgasverbauch laut Gasversorger (2031m³) abzgl. des errechneten Gasverbauch für Warmwasser (719,02m³) als Heizungsgas gerechnet, also 1311,98m³ anstatt der abgelesenen 701,517m³, somit 610,463m³ Gas mehr.Da wir im Erdgeschoss den meisten Verbrauch hatten zahlen wir auch prozentual mehr für die "verschwunde" Gasmenge von 610,463m².Ist dies rechtens?

    Der Gasverbauch der Partei im Obergeschoß mit nur 107,251m³ ist für 3 Personen (darunter ein kleines Kind) viel zu niedirg.Die Leute dürften ja quasi nie heizen.Wir im Erdgeschoß heizen schon sehr sehr wenig und haben gerade mal 2 von 8 Heizkörpern in Betrieb und haben einen Verbauch von 401,715m³.
    Kann der Zähler defekt sein?Abgelesen wurde zumindest richtig!


    So, das war meine Schilderung, ich bin auf Eure Antworten gespannt und verbleibe mit freundlichen Grüßen...bambam

  • Hallo bambam3108,

    "Es dreht sich um unsere Nebenkostenabrechnung von 2011,"
    - Abrechnungszeitraum gleich Kalenderjahr?
    Wann bekommen?
    Besteht eine Nachforderung?

    "Abrechnung Gasversorger:
    21.864 Kwh = 2031m³ = 1627,49 Euro"
    - OK.

    "Gasverbauch für Warmwasser:
    EG: 28,862 m³ Warmwasser
    OG: 25,053 m³ Warmwasser
    DG: 7,813 m³ Warmwasser
    Dies entspricht einem Gasverbrauch für Warmwasser gem. Formel von 719,02m³.
    Diese Werte sehe ich als normal an und werden nicht beanstandet."
    - OK.

    "Gasverbauch für Heizung:
    EG (Laut Wärmezähler): 401,715m³
    OG (Laut Wärmezähler): 107,251m³
    DG (Laut Wärmezähler): 192,551m³
    Gesamt: 701,517m³"
    - Hier dürfte ein Irrtum sein, denn die Wärmemengenzähler zählen keinen Gasverbrauch.

    "Unklarheiten:
    Wenn ich den Gesamtgasverbauch für Warmwasser und den Gesamtgasverbauch für Heizung zusammen zähle und von der in Rechnung gestellten Gasmenge des Gasversorgers abziehe (719,02m³+701,517m³ abzgl. 2031m³) bleibt ein Rest von saftigen 610,463m³ Gas, welche nicht nachgewiesen werden können und einfach verschwunden sind."
    - Es wird eher so sein, dass für die Brauchwassererwärmung 719,02m³ (=28,25%) gebraucht wurden, und für die Heizung die Differenz zum Gesamverbrauch i.H.v. 1311,980m³ (=71,75%) verbraucht wurden. Summe=Gesamtverbrauch von 2031m³ (=100%).
    Die Werte sind in meinem MFH ähnlich.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Die Abrechnung von 2011 haben wir am 31.12.2012 bekommen.
    Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und den Vermieter darum gebeten die Abrechnung zu kontrollieren.
    Ich habe dann nichts mehr vom Vermieter gehört bis zum 31.12.2013, wo er uns die korrigierte Abrechnung für 2011 und die Abrechnung für 2012 zukommen lies.

    Verstehe ich es richtig das die Wärmemengenzähler nur dafür da sind, um den prozentualen Vebrauchsanteil jeder Partei zu berechnen?

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Die Abrechnung von 2011 haben wir am 31.12.2012 bekommen.
    Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und den Vermieter darum gebeten die Abrechnung zu kontrollieren.
    Ich habe dann nichts mehr vom Vermieter gehört bis zum 31.12.2013, wo er uns die korrigierte Abrechnung für 2011 und die Abrechnung für 2012 zukommen lies.

    Verstehe ich es richtig das die Wärmemengenzähler nur dafür da sind, um den prozentualen Vebrauchsanteil jeder Partei zu berechnen?

    Wenn ich richtig interpretiere, was Du meinst, dann ja.

    Die Nebenkostenabrechnung teilt die dem Vermieter real entstandenen Kosten auf die Wohnungen auf. Unabhängig davon, ob in m³ oder in kWh (Wärmemengenzähler) gezählt und/oder abgerechnet wird, kann es dabei immer zu einer Differenz der Summe der Einzelzähler zu einem Gesamt- oder Abrechnungszähler kommen. Der Gesamtzähler ist in aller Regel dabei sogar egal, denn es sind die Kosten ( = Geldsumme), die der Vermieter dem Versorger gezahlt hat, die aufgeteilt werden. Dafür werden die Wohnungszähler hergenommen.

    Beispiel:
    Kosten für Leistung X = 2000,--
    Wohnungszähler A = 150
    Wohnungszähler B = 50
    Wohnungszähler C = 200
    -------------
    Summe Wohnungszähler = 400
    Einheitenwert für Leistung X = 2000,-- / 400 = 5,--
    ==>
    Wohnung A zahlt 150 x 5,-- = 750,--
    Wohnung B zahlt 50 x 5,-- = 250,--
    Wohnung C zahlt 200 x 5,-- = 1000,--
    ==> Die 2000,-- für Leistung X sind so auf die Wohnungen aufgeteilt.


    Allerdings ist in Deinem Fall der Unterschied zwischen Wohnungenvolumensumme und dem vom Versorger angerechneten Volumen (jeweils in m³) recht gravierend.

    Vermutung dazu:
    Es könnte Rechenfehler geben. Die Wärmezählung in den Wohnungen (in kWh), wurde ja anscheinend in Volumen Gas (in m³) umgerechnet; vielleicht ist dabei ein Fehler entstanden.

    Wahrscheinlicher ist aber folgendes:
    Es hat den Anschein, als wäre Euer Abrechnunszeitraum von Januar bis Dezember eines Jahres. Nun wäre es Zufall, wenn der Gasversorger auch genau so, also kalenderjährlich abrechnet.
    Wenn also der Versorger anders abrechnet (meinetwegen von September bis August) und in der Nebenkostenabrechnung immer einfach die letzte Rechnung des Versorgers genommen würde, dann stammen in Deinem Fall die 2031m³ Gas des Gasversorgers aus einem Zeitraum September bis August, während in den Wohnungen die Werte eines anderen Zeitraums, von Januar bis Dezember, abgelesen wurden. Dass Du damit völlig andere Summen erhälst, ist klar.

    In meinen Augen wäre das auch nicht korrekt. Ich würde den Vermieter nach diesen Summenunterschied fragen.

  • bambam3108.

    "Vielen Dank für die Antwort."
    - Du hast also verstanden?

    "Die Abrechnung von 2011 haben wir am 31.12.2012 bekommen."
    - "Toll", aber i.O.

    "Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und den Vermieter darum gebeten die Abrechnung zu kontrollieren.
    Ich habe dann nichts mehr vom Vermieter gehört bis zum 31.12.2013, wo er uns die korrigierte Abrechnung für 2011"
    - Nicht Einspruch, sondern Widerspruch... ;) - Inwiefern korigiert?

    "die Abrechnung für 2012 zukommen lies."
    - Ist die jetzt i.O.?

    "Verstehe ich es richtig das die Wärmemengenzähler nur dafür da sind, um den prozentualen Vebrauchsanteil jeder Partei zu berechnen?"
    - Genau, das tun sie.
    Ich beanstande aber, dass diese HeizkAbrechnung offensichtlich nicht nach der zwingend vorgeschriebenen Heizkosten VO geschah.

  • Genauer gesagt enthielt die 1. Abrechnung für 2011 einen Wertefehler, da der Vermieter den Ablesewert statt von 2010 den von 2009 genommen hat.Auf diesen Fehler habe ich Ihn aufmerksam gemacht.
    In Folge dessen erhielten wir 4 Wochen später die Abrechnung erneut, diesmal mit korrektem Wert, aber dem von mir o.g. Problem.Darauf habe ich Widerspruch eingelegt.
    Dann kam die korrigierte Abrechnung für 2011 am 31.12.2013 zusammen mit der Abrechnung für 2012.
    Korrigiert insofern, das zwar alle Werte gleich blieben, der Vermieter jedoch noch den Heizstrom mit auf die Abrechnung schlug, was er zuvor nicht getan hatte.
    Ich habe also letztlich 3 Abrechnungen für 2011 mit 3 verschieden Nachzahlungsforderungen.

    Bei der Abrechnung von 2012 ist das gleiche Problem wie bei der 2011er Abrechnung.Nur das das OG diesmal nur unglaubliche 70m³ im ganzen Jahr 2012 verbraucht haben soll.


    @AjaxMH:
    Die Sensus-Wärmezähler kann man in MWh und in m³ ablesen, der Vermieter nimmt hierbei immer den m³-Wert.Eine Umrechnung hierbei braucht er nicht vornehmen.
    Und die Gasversorgerabrechnung erfolgt immer vom 31.xx bis zum 31.xx, also gleich der Ableseung der Sensus-Zähler.

    Berny:
    Wie kann ich den Überprüfen ob die Abrechnung nach der Heizkosten VO vorgenommen wurde?
    Wäre es ok wenn ich einen Auszug davon hier Online stelle?

  • Die Sensus-Wärmezähler kann man in MWh und in m³ ablesen, der Vermieter nimmt hierbei immer den m³-Wert.Eine Umrechnung hierbei braucht er nicht vornehmen.


    Was genau fließt denn da durch die Leitung? Aufgewärmtes Heizungswasser doch, oder? D.h., wenn der Zähler auch m³ anzeigt, dann ist das doch die durchgeflossene Menge an Heizwasser, richtig?
    Also versuchst Du hier ein Gasvolumen für die Wasseraufbereitung (719m³) mit einer Durchflussmenge Heizwasser (701m³) zu addieren. Das wären Äpfel und Birnen. Damit kommst Du nie auf die Gesamtsumme Gas. Wenn ich keinen Gedankenfehler gemacht habe, ist damit das Rätsel der 600m³ fehlenden Gases geklärt.

    Trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob das Heizwasservolumen zur Heizkostenaufteilung hergenommen werden darf. Stehen auch in irgendwelchen Anlagen der Abrechnung noch die kWh-Werte der Wohnungszähler? Wäre mal sehr interessant.

    Die reine Durchflussmenge Heizwasser hat nicht viel mit einem Heizenergieverbrauch zu tun. Ich kann Millionen Liter heißes Heizwasser durch eine Wohnungen schicken, und wenn das über die ganze Zeit genau so heiß wieder rauskommt, hat die Wohnung 0,00 kWh Heizenergie verbraucht. Verstehst Du, wie ich das meine?

    Und die Gasversorgerabrechnung erfolgt immer vom 31.xx bis zum 31.xx, also gleich der Ableseung der Sensus-Zähler.

    Das habe ich jetzt nicht verstanden. Was meinst Du damit - wie ist denn nun die jährliche Abrechnungsperiode des Versorgers?

  • bambam3108:

    "Genauer gesagt ... Ich habe also letztlich 3 Abrechnungen für 2011 mit 3 verschieden Nachzahlungsforderungen.
    Bei der Abrechnung von 2012 ist das gleiche Problem wie bei der 2011er Abrechnung.Nur das das OG diesmal nur unglaubliche 70m³ im ganzen Jahr 2012 verbraucht haben soll."
    - Zu dem Wirrwar nehme ich mal keine Stellung.

    "Die Sensus-Wärmezähler kann man in MWh und in m³ ablesen, der Vermieter nimmt hierbei immer den m³-Wert."
    - Hauptsache, er vergleicht nur die gleichen Werte.

    "Und die Gasversorgerabrechnung erfolgt immer vom 31.xx bis zum 31.xx, also gleich der Ableseung der Sensus-Zähler."
    - Ähem..., meinst wohl das Kalenderjahr?!

    "Wie kann ich den Überprüfen ob die Abrechnung nach der Heizkosten VO vorgenommen wurde?"
    - Sie wurde es nicht. Aaber: Wenn sich alle Parteien einig sind, können sie prima eine gerechte HeizkAbrechnung anhand der WMZ http://www.zaehlershop.com/WebRoot/Store1…-15-Package.jpg selbst erstellen. Excel macht es möglich. Ich verweise nochmal auf mein Posting #2.

    "Wäre es ok wenn ich einen Auszug davon hier Online stelle?"
    - Wovon?

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