Beiträge von Berny

    Hallo Tschilp,

    ich würde mir die Quittung zeigen lassen, wonach dem VM die Kosten von 40€ für einen DreiEuroschlüssel entstanden sind.

    Ausserdem die Quittung einer (nachvollziehbaren!) Reinigungskraft, wonach sie für die 100 Ocken an genau dem Tag zwischen Wohnungsräumung und Neueinzug die Leistung erbracht hat. Ausserdem müsste Dir der VM nachweisen können, dass Du Dich geweigert hattest, am Übergabetag die zufriedenstellende Endreinigung selbst durchzuführen.

    Hallo Tara84:

    "Übernommen hatte ich die Wohnung in einem laut Protokoll "renovierten Zustand".
    - Das bedeutet im Grunde genommen ohne eine genaue Zustandsbescheibung... garnichts.

    "Das hieß, die Wohnung war zum Teil laienhaft vom Vormieter renoviert (inklusive sich lösende Tapetenkanten und wolkigem Anstrich) und zum Teil vom Maler renoviert (Flur das xte Mal überstrichen, Küche bis auf die Decke frisch gestrichen). Einige Räume waren gar nicht frisch renoviert, was Flecken auf der Tapete bewiesen."
    - Bewiesen ... durch entsprechenden Vermerk im Übernahmeprotokoll?

    "Zur Wohnungsübergabe war außer dem Makler auch der Malermeister unseres Vermieters als Sachverständiger und Zeuge anwesend, ebenso wie eine Zeugin unsererseits."
    - Grundsätzlich war Euer Ansprechpartner Euer Mietvertragspartner...

    "Der Makler vermerkte auf dem Übernahmeprotokoll "Wohnung wird unrenoviert übergeben" und rief in unserem Beisein der Vermieter an und teilte ihm das Ergebnis mit. Heute kam ein Schreiben vom Vermieter, in dem er uns mitteilt, dass er unserer Kaution aufgrund umfangreicher und erheblicher Renovierungsarbeiten einbehält. Anbei lag die Rechnung des Malerbetriebes vom September 2013.
    Er bezieht sich ausnahmslos auf den Satz im Übernahmeprotokoll "unrenoviert übergeben"."
    - Ich meine, dass der frühere VM keine Ansprüche mehr an Euch hat, da im ÜP die Beschreibungen renoviert bzw. unrenoviert nicht näher erläutert wurden und eine wirksame Vereinbarung über die Wiederherrichtung der Mietsache durch wen und in welcher Zeit nicht getroffen wurde. Also nichts mehr.

    "Folgende Schönheitsreparaturklausel §10 steht in unserem Mietvertrag:
    Die Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses"
    - Die beiden haben miteinander nichts zu tun.

    "... übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Er hat die Wohnung in einem solchen zustand abzugeben, wie sie übernommen wurde, so dass der Nachmieter nach Treu und Glauben keine Renovierungsarbeiten verlangen kann."
    - Komische Formulierung, noch nie eine solche gehört. Was haben denn Vor- und Nachmieter miteinander zu tun?

    "Außerdem gibt es §18 zur Beendigung des Mietverhälnisses, der folgendes besagt:
    "Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt, renoviert und gereinigt zurückzugeben. Die Mieträume sind in mangelfreiem zustand unter berücksichtigung der vertragsgemäßen Schönheitsreparaturen (§7) zurückzugeben.""
    - Wie bereits gesagt, der Ausdruck "renoviert" müsste genauer/detailliert beschrieben sein.

    "§18 zwingt mich also zu einer Endrenovierung bei Auszug, wohingegen § 10 aussagt, dass ich die Wohnung so zu übergeben habe, wie ich sie überommen habe. Das widerspricht sich in meinen Augen."
    - Sieht so aus. Deshalb tendiere ich zu sauber, besenrein und ohne Beschädigungen.

    "Wie kann ich gegen den Entscheid des Vermieters vorgehen? Habe ich ohne Anwalt eine Chance? Es geht hier um die Kaution in Höhe von 1110€."
    - Ich würde mich an einen Fach(!)-Anwalt wenden.

    Hallo Luminary,

    ich würde auf dieses Schreiben nicht reagieren, weder verbal, noch schriftlich.
    Vorab: @Koli hat recht.
    Aber nun mal zu den "freundlichen" Ankündigungen:

    "wenn wir die Wohnung zum 30.4 nicht geräumt haben, werden sie von uns eine Nutzungsentschädigung verlangen"
    - Ist korrekt, und diese beträgt dann genau die Höhe der bisherigen Bruttomiete.

    "ebenso die Mehrkosten ihrer jetzigen Wohnung."
    - Welche Mehrkosten, wenn ein Baby dazukommt - wird vielleicht der eine oder andere Betriebskostenposten nach Personen berechnet, dürfte es sich wohl bestenfalls um gering(st)e Beträge handeln.

    "Dann stand darin das sie sich auf keinerlei Widerspruch einlassen,"
    - Brauchen sie sich auch nicht... *pffft*

    "und auch nicht darauf das dass Mietverhältnis über den 30.4 besteht."
    - Richtig, das MV wird dann automatisch zum Nutzungsverhältnis - so what?

    Hallo Sindy,

    ich würde zu einem Fachanwalt gehen. Er soll beim AG eine Einstweilige Verfügung gegen den VM beantragen, wonach ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250ooo Euro angedroht wird, wenn er nicht augenblicklich die Eingriffe in den Besitzstand rückgängig macht.
    Mietrückstände würde ich sogleich ausgleichen.
    Solange Euer bisheriger VM Euch nicht den neuen VM schriftlich benennt, incl. Datum des Besitzübergangs, habt ihr mit dem neuen VM und dessen RA garnichts zu tun. Und deren "Kündigung" ist blosses Wunschdenken, Ihr braucht darauf noch nicht mal zu reagieren.

    Hallo Michael,

    wie sagte Bohlen: "Viermal Nein."

    Ich hätte die Leute keinen Zentimeter über die Türschwelle gelassen. Deine entgegenkommenderweise zur Vfg. gestellten Aufnahmen waren schon genug Entgegenkommen (hätte ich auch gemacht).

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ausser der Fussbodenentfernung es genügt, wenn Du die Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein zurückgibst.
    Der Ausdruck "Revovierung" bededeutet juristisch in Bezug auf eine Zustandsbeschreibung nichts.
    Die starre Fristenregelung wurde vom BGH gekippt.

    Hallo DerMieter001,

    eine Brausearmatur, einen Tiefspüler, Dichtungen und Silikon bekommste für zweistellig. Etwas handwerklich begabt, kannste das selbst innerhalb von 3h erledigen.
    Du solltest nicht ausser Acht lassen, dass, wenn Du jetzt auf Reparaturen durch den VM bestehst, er die nächste (entsprechende...) Mieterhöhung bestimmt nicht vergessen wird...
    Wenn das Silikon seinerzeit nicht gut gehalten hat, hatteste sicherlich den Untergrund nicht ausreichend sauber, trocken oder fettfrei vorbereitet.
    Die Mieterhöhung würde ich in dieser Höhe akzeptieren, hier im Forum ist öfters von gaanz anderen Prozenten die Rede...

    PS: Die alte Duscharmatur würde ich jedenfalls aufbewahren und mir eine thermostatgesteuerte gönnen.

    Hallo pulpo,

    "leider fehlt der Button "Thema erstellen" bei einigen Rubriken, weshalb ich meine Frage hier einstelle:"
    - Ist derzeit ein Softwarefehler.

    "In meinem bereits gekündigten Mietvertrag steht "Die Wohnung (Keller) darf bei Auszug besenfrei hinterlassen werden und muss nicht gestrichen werden"."
    - Sicherlich ist besenrein gemeint...

    "Dies ist insofern wichtig, als dass die Wände bei meinem Auszug bereits bunt und in kräftigen Farben gestrichen waren."
    - Sicherlich ist Einzug gemeint...

    "Ich habe in einem Raum dann orange mit weiß, und in einem Raum orange mit lila überstrichen. Nun habe ich auch in einigen der bunten Wände Bohrlöcher von Bildern und Regalen. Muss ich nun nur die Löcher spachteln (oder überhaupt das?) oder auch überstreichen?"
    - Bohrlöcher und evtl. Risse würde ich auf jeden Fall zuspachteln.

    "Denn die Originalfarben stehen mir natürlich nicht zur Verfügung, lediglich das Lila könnte ich nachkaufen und damit die Spachtelflecken ausbessern."
    - Ich würde die Wohnung so bunt wieder zurückgeben.

    "Ist bei "besenfrei" sonst noch etwas zu beachten, außer rauszukehren/zu wischen und die Fenster zu putzen?"
    - Rechtlich eigentlich nicht.

    Hallo faousi,

    vorab: Keine Chance!
    Du mietest die Wohnung im Ist-Zustand lt. Übernahmeprotokoll. Alles, was Du darin veranstaltest, ist Dein Bier. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter das Recht, den Ursprungszustand zurückzuverlangen, d.h., dass Du sämtliche Einbauten etc. wieder zu entfernen hast.

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