Schönheitsreparaturen nach Auszug

  • Hallo,
    meine Mutter ist letztes Jahr verstorben und ich habe den Mietvertrag geerbt und gekündigt.

    Meine Mutter wohnte in der Wohnung 25 Jahre, es handelt sich um einen Mietvertrag in dem viele ungültige Punkte zum Thema Schönheitsreoaraturen sind, ich bin mir jedoch nicht ganz sicher. Insgesamt habe ich 2 Fragen.

    1) Der Boden war vor 25 Jahren mit linoleum Fliesen beklebt. Auf diesem wurde ein Klebeflies verlegt auf dem der Teppich liegt. Muß ich diesen Teppich Rückstandsfrei entfernen inkl. dem ganzen Klebezeug ?
    2) Muß ich die Schönheitsreparaturen durchführen, also die Wohnung fast konplett renovieren meine Mutter hat stark geraucht !

    Hierzu steht im Mietvertrag folgendes. Da es ganz viele Punkte sind hab ich das mal eingescannt und angehängt.

    Vor allem der ersten und letzte Punkt machen mich unsicher. Sollte der Anhang schlecht zu lesen sein Bitte Bescheid geben.

    Danke für einen Tip
    Gruß Data_Life

  • Aus meiner Sicht ist die Festlegung im Mietvertrag nicht mehr gültig. Hier handelt es sich um starre Fristen. Ebenso ist das eine Erneuerung des Fußbodens Sache des Vermieters(normale Abnutzung vorausgesetzt).

  • Aus meiner Sicht ist die Festlegung im Mietvertrag nicht mehr gültig. Hier handelt es sich um starre Fristen. Ebenso ist das eine Erneuerung des Fußbodens Sache des Vermieters(normale Abnutzung vorausgesetzt).

    Okay erstmal danke. Da mir selbst beim Mieterverein gesagt wurde das ich den Teppich wieder rausreissen muß, hab ich mich jetzt mit dem Mieter geeinigt das ich die Wohnung renoviere, weissen und den Teppich und einen Einbachschrank drin lassen kann.

    Naja hätte ich wohl etwas Geld sparen können. :(

  • Okay erstmal danke. Da mir selbst beim Mieterverein gesagt wurde das ich den Teppich wieder rausreissen muß, hab ich mich jetzt mit dem Mieter geeinigt das ich die Wohnung renoviere, weissen und den Teppich und einen Einbachschrank drin lassen kann.


    Ähem, meinst wohl den Vermieter...?

  • Ja klar Vermieter. Ich wollte jedoch nur die Wände streichen. Falls der Vermieter mir doof kommt wegen den Türen dann weiß ich Bescheid.

    Ausserdem wollte ich natürlich keinen Streit, da ich das endlich erledigt haben wollte.

    Und der letzte Eintrag das alle Regelungen gültig sind auch wenn andere ungültig sind, müssten dann nicht die gesetzliche Regelung gelten ? Da der ersten Eintrag gültig ist ?

  • Hat noch jemand einen Tip oder ist der Meinung das die Regelung gültig ist ?

    Wie soll ich mich Verhalten wenn der Vermieter nun meint das ich weitere Sachen streichen müßte ? (Fenster oder Türen/Türrahmen)

    Danke und Gruß
    Data_Life

  • Ich bin ebenfalls der Meinung, dass ausser der Fussbodenentfernung es genügt, wenn Du die Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein zurückgibst.
    Der Ausdruck "Revovierung" bededeutet juristisch in Bezug auf eine Zustandsbeschreibung nichts.
    Die starre Fristenregelung wurde vom BGH gekippt.

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