Hallo,
in meinem Mietvertrag steht folgende Absatz: "Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vomVermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten zu zahlen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht."
Ich habe gelesen, dass so eine Klausel ungültig ist, weil auch der Mieter über den Fachbetrieb mitbestimmen darf.
Nun meine Frage: Sind damit alle Klauseln zur Renovierung ungültig (habe so was gelesen...). Wenn ja, würde das heißen, dass auch wenn die Fristen überschritten sind, ich gar nicht renovieren muss?
Danke für eure Antworten!