Beiträge von Berny

    Sebastian:

    "Im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen erforderlich:
    a) Küchen, Bäder, Duschen alle drei jahre;
    b) Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre;
    c) andere Nebenräume alle sieben Jahre"
    - halte ich für unverbindliche Empfehlungen.
    M.E. kann der VM lediglich die Rückgabe der Mietsche sauber, besenrein und ohne Beschädigungen verlangen, nicht jedoch komplett frisch gestrichen. Ausserdem wäre interessant, was im Übergabeprotokoll vom Mietbeginn vereinbart wurde.

    Hallo PeterPan_1,

    sicherlich wirst Du nach dem Genuss der Leselektüre meines Vorpredigers enttäuscht sein. Er hat aber (leider) recht. Der Mietinteressent, der sich solch eine Wohnung - ähem... - andrehen lässt, ist "selbst schuld".
    Wir hatten aufgrund des schlechten alten Fussbodens unserer jetzigen Mietwohnung unaufgefordert von der Vermietungsgesellschaft die Zusage bekommen, pro selbst verlegten m² Paneele 10€ zu bekommen. Hatte problemlos geklappt.

    12 Monate x 160,-- Vorauszahlung + 860,-- Nachzahlung = 2780,-- Nebenkosten für 2013.
    Jetzt wirklich nur eine Pi-mal-Daumen-Abschätzung: Wenn das ein Haus aus den 1960/70-ern ist und sämtliche mögliche Betriebskosten umgelegt werden, erscheint mir das halbwegs passend.


    Ja ja wenn... Hier fehlen noch etliche Inputs. Man müsste den Mietvertrag, die Heizkosten- und die Betriebskostenabrechnungen kennen...

    Kolinum:

    "§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
    (4) .........."
    - Das, Koli, ist leider alles off-topic.

    "Mit der Übergabe der Wohnung an den Vermieter hat dieser die Auflösung des Mietvertrages akzeptiert."
    - Falsch. Der Mietvertrag/die Zahlpflicht endet erst zum Kündigungstermin ODER zum Termin eines Auflösungsvertrags.
    So, wie ich das sehe, hat der Fragesteller bis zum 31.05. Miete + Betriebskosten zu zahlen.

    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
    Ich wohne alleine in einer 83qm Wohnung. Kaltmiete 330€ Nebenkosten 160€


    Suchst Du eine Mitmieterin - oder darf ich bei Dir (Platz ist ja genug vorhanden) meine elektrische Eisenbahn-Anlage aufbauen?
    Ernsthaft: Wenn Du hier nicht klar kommst, drücke mal die F5-Taste.
    Uups. Habe den "richtigen" Thread gefunden: https://forum.mietrecht.de/thread/5-Taste.
    Uups. Habe den "richtigen" Thread gefunden:

    Hallo Lars Lange,

    ich würde meinem VM die Mängel detailliert per Einwurfeinschreiben mitteilen und ihn auffordern, diese zeitnah nachhaltig zu beseitigen, um weitere Schäden an der Gebäudesubstanz und Mietminderungen zu vermeiden.

    Anyanka:

    "1. Der Vertragsverstoß gegen § 573 Abs. 2 Ziffer 1 wird als Grund genommen."
    - Zitat daraus (BGB): "(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,"
    Wenn Du dreimal verspätet gezahlt hast (merkste nun, was für ein Rattenschwanz daraus werden kann?), bedarf es m.E. einiger Phantasie UND eines Richters mit besonders schlechten Tag, das als nicht unerheblich anzusehen.

    "Dieser stellt nach §280 BGB eine Pflichtverletzung dar, deswegen soll ich als Schadensersatz die Kosten des Anwalts tragen.
    Im Mietvertrag wird nicht erwähnt, dass verspätete Zahlung zur Kündigung führen."
    - Nun denn...

    "2. Die Kündigung ist auf den 25. Februar datiert, ich soll also zum 31. Mai die Wohnung räumen."
    - Interessant ist lediglich, WANN sie in Deinen Verfügungsbereich gelangte: Spätestens am 4. März 18:00?

    "3. Das Mietverhältnis besteht erst seit dem 1. August 2013."
    - OK.

    "4. Die Miete für November und Dezember kam verspätet (wenn auch nicht dramatisch, aber das tut nichts zur Sache).
    Für Januar hatte ich kein Geld für die gesamte Miete, da ich aufgrund dreiwöchiger Untersuchungshaft für den Monat keinen Lohn erhalten habe.
    Ich habe mich (dummerweise) auf die mündliche Zusage der Vermieterin verlassen, dass ich diese Januarmiete ruhig auf zwei Raten zahlen könne.
    Allerdings hat sie danach wohl die nächste *pünktliche* Februarmiete schon als "verspätete zweite Hälfte der Januarmiete" genommen, sodass die Februarmiete in ihrer Rechnung natürlich auch unvollständig wäre und demnach zu spät.
    Die zweite Hälfte für Januar und die pünktliche, vollständige Märzmiete hat sie mittlerweile auch erhalten."
    - Ob ein Richter im Streitfall pro VM entscheiden wird, wer weiss? Fakt ist auf jeden Fall (Du hast die Frage wohl noch nicht beantwortet), dass Du von der VM vor der Kündigung wohl nicht nachweislich abgemahnt wurdest, oder? Wenn dem so ist, sehe ich etwas (mehr) positiv für Dich.

    "Nach dem letzten Gespräch mit der mündlichen Zusicherung war sie auch nie mehr für mich telefonisch zu erreichen, bis zum heutigen Tag."
    - Typisches Zeichen für ein schlechtes Gewissen...

    "ich fühle mich ungerecht behandelt, da sie mich ignoriert anstatt mit mir persönlich zu reden (und von mir auch aus zu kündigen) und dann aber sofort über einen Anwalt kündigt-"
    - Sentimentalitäten kennt der Gesetzgeber nicht.

    "auf meine Kosten."
    - QOD (welches zu beweisen wäre), aber erst NACH einem verlorenen Prozess.

    Hallo Anyanka,

    vorab: Drücke Dich bitte exakt aus. Mietezahlungen haben übrigens nicht am 3. Werktag d.M. auf dem VM-Konto einzugehen, sondern am 3. Bankenarbeitstag.
    1. auf welche Paragrafen oder sonstige Rechtsvorschriften stützt der RA die Kündigung?
    2. Wann kam die Kündigung und zu welchem Termin?
    3. Seit wann bist Du dort Mieterin?
    4. Wann - genau - erfolgten die verspäteten Mietezahlungen?

    Meinst Du zufällig das hier (klick], letzten Absatz, ersten beiden Sätze?
    Es klingt, als könne es auf Deinen Fall passen. Ob das wirklich so ist, wirst Du höchstwahrscheinlich nur mit Hilfe eines Fachanwalts herausbekommen.


    Ich meine, dassd as für unseren Fragesteller nicht schlecht klingt. Er soll aber erst mal abwarten, bis er etwas Schriftliches bekommt UND dann den VM seines VM Eigenbedarf glaubhaft nachweisen lassen müsste.

    Das sind also über 1700 Liter mehr bei gleichen Heizkostenverbrauch lt. Verbrauchserfassung.
    WIe es zu diesen Mehrverbrauch kommt, konnte uns noch niemand sagen. Es geht also weiter.


    Tja, mit (Heiz-)Öl lässt sich wohl gut Geld machen...:o
    Der VM sollte den Ölverbrauch wohl besser nach dem Abflussprinzip berechnen.

    Wenn jetzt alles zusätzlich abgedichtet wird, ,müsste das alles verschlimmern.
    Die andere Sache sind die angegebenen Summen. Es handelt sich ei uns um 5 Fenster.
    Über 5 Tausend Euro klingt für mich sehr hoch.
    Hat jemand eine Ahnung von solchen Kosten?


    In meinem Haus liess ich mal fünf alte Fenster gegen einflügelige mit einbruchhemmenden Pilszapfenverriegelungen auswechseln, Grösse ca. 100x80cm. Die Preise der Angebote (Ausschreibung) beliefen sich zw. 1451 und 2036€. Vielleicht hilft Dir das weiter.
    /Noch) feuchte Wände "einzupacken" kann natürlich zum Supergau führen... :mad:

    Hallo Familienpapi,

    Dir kann sicherlich gehelft werden...;)

    "Ich hab heute, 7.3.14, die Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.08.2011 - 31.07.2012 bekommen. Muß ich die Zahlen?"
    - Nein, die Zahlen (sprich: eine evtl. Nachforderung) brauchste nicht zu zahlen. Der VM wird wohl auch nur schwerlich beweisen können, dass er trotz Anstrengungen daran gehindert war, sie innerhalb der Jahresfrist zu erstellen und sie Euch zukommen zu lassen.

    "hab mal gelesen, dass der Zeitraum nur 1 Jahr beträgt. dann sei sie verjährt. Stimmt das?"
    - Genauer: verfristet. Verjähren tun Rechnungen erst nach drei ganzen Kalenderjahren.

    "Das blöde ist, dass wir zum 31.5.14 ausziehen."
    - Ähem..., wieso? Freut Euch doch!

    "Mir kommt auch vor, dass dies mein Vermieter extra macht. Quasi als Schikane."
    - Ist doch prima...: Letztendlich wird er sich eine Nachforderung von der Nase abwischen müssen...:o

    "Ich bin schon am überlegen ob ich nicht einen Rechtsanwalt einschalten soll."
    - Quatsch, vergiss' es, freut Euch auf den Klimawechsel.

    "Hab auch eine Versicherung."
    - Die würde Dir mglw. (noch) nichts nützen.

    "Das blöde ist, dass mein Vermieter auch mein Versicherungsvertreter ist."
    - Einer meiner Mieter ist Generalvertreter einer grossen deutschen Versicherung. Denk' bloss nicht, dass wir über ihn versichert sind!

    "ICh weis momentan nicht was ich machen soll."
    - Vorerst garnichts.

    "Bin verärgert und meine Nerven sind auch nicht mehr die besten. Am liebsten würde ich ihn anzeigen wegen seelischer Grausamkeit."
    - Vergiss' es!
    Warte doch einfach mal ab, WANN er Euch (nachweislich:rolleyes:) die nächste NK-Abrechnung vorlegen wird. Mehr bzw. deutlicher muss ich jetzt wohl nichts sagen?!

    Hallo daniel84,

    "Ich habe am 3.12.2013 meine Wohnung schriftlich zum 1.3.2014 gekündigt."
    - Wird wohl sinngemäss der 28.02.2014 gewesen sein.

    "Die Kaution wurde damals vom Jobcenter auf Dahrlehen genemight und diese forderten die Kaution bei meinen Vermieter schriftlich zurück."
    - Verstehe.

    "Nun bekam ich vor kurzen ein Schreiben vom Jobcenter, dass ich nun die Kaution bis Mitte April zurückzahlen soll."
    - Dem JC sollte der Sinn einer Mietsicherheit ("Kaution") wohl bekannt sein, nämlich dass sie zur Sicherung etwaiger Ansprüche des VM an den M nach Beendigung des Mietverhältnisses dient. Hierzu gehören auch Nachzahlungsansprüche ggü. dem M aus noch nicht terminlich beendeten Betriebskostenabrechnungzeiträumen. So könnte bspw. (wie es meistens der Fall ist) der gegenwärtige Abrechnungszeitraum am 31.12.2014 enden, UND dann hätte der VM noch Zeit bis zum 31.12.2015, Nachforderungen durchzusetzen. Der VM darf aber nur etwa soviel Kaution zurückbehalten, wie noch an Nachzahlungsforderungen (etwas aufgerundet) zu erwarten ist.

    "Nach einen Gespräch mit einen der Sekretärinnen meines Vermieters, habe ich erfahren das diese die Kaution zwar zurückzahlen wollen, aber da noch nicht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erstellt wurde noch warten wollen um notfalls gegenzurechnen."
    - Richtig.

    "in wieweit mein Vermieter das recht hat meine Kaution einzubehalten???"
    - Wurde nun erklärt.

    "Ich kenne das halt nur das sobald eigentlich das Mietverhältnis offiziell beendet ist man die Kaution ausgezahlt kriegt."
    - Dann wird es Zeit, öfters in diesem Forum zu Gast zu sein, und sei es nur als Leser...:)

    Angenommen die Wohnungsübergabe findet ohne Anwesenheit des Vermieters und ohne Protokoll statt.
    Wer hat hier beim Auszug das Nachsehen, wenn es beim Auszug zu Streitigkeiten über Mängel kommt?


    Derjenige, der die Rechtmässigkeit seiner Forderung nicht beweisen kann. Gibt es nichts Schriftliches, gehe ich davon aus, dass sich die Mietsache im vertragsgerechten Zustand befindet bzw. befand.

    Hat das Schreiben eine bestimmte Form oder geht es formlos. Dachte mir, ich lasse es als Mietmängel auflisten, die im Zuge der Sanierung aufgetreten sind und mit denen ich nichts zu tun habe.
    Sorgen mache ich mir vor allem wegen den Drecksspuren (oder wie man das nennen soll) in der Emaille der Badewanne. Das hat sich richtig eingefressen. Kann ich da vielleicht auch sagen, dass ich privat einen Anbieter suche, der mir die Badewanne erneuert, oder geht sowas nicht?


    Wichtig ist, dass Du die Mängel tabellarisch knapp aber deutlich auflistest, am besten noch zeitlich sortiert.
    Wenn Du Deine Badewanne reparieren lassen möchtest...: Wer die Musik bestellt, der ...:rolleyes:

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