Anyanka:
"1. Der Vertragsverstoß gegen § 573 Abs. 2 Ziffer 1 wird als Grund genommen."
- Zitat daraus (BGB): "(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,"
Wenn Du dreimal verspätet gezahlt hast (merkste nun, was für ein Rattenschwanz daraus werden kann?), bedarf es m.E. einiger Phantasie UND eines Richters mit besonders schlechten Tag, das als nicht unerheblich anzusehen.
"Dieser stellt nach §280 BGB eine Pflichtverletzung dar, deswegen soll ich als Schadensersatz die Kosten des Anwalts tragen.
Im Mietvertrag wird nicht erwähnt, dass verspätete Zahlung zur Kündigung führen."
- Nun denn...
"2. Die Kündigung ist auf den 25. Februar datiert, ich soll also zum 31. Mai die Wohnung räumen."
- Interessant ist lediglich, WANN sie in Deinen Verfügungsbereich gelangte: Spätestens am 4. März 18:00?
"3. Das Mietverhältnis besteht erst seit dem 1. August 2013."
- OK.
"4. Die Miete für November und Dezember kam verspätet (wenn auch nicht dramatisch, aber das tut nichts zur Sache).
Für Januar hatte ich kein Geld für die gesamte Miete, da ich aufgrund dreiwöchiger Untersuchungshaft für den Monat keinen Lohn erhalten habe.
Ich habe mich (dummerweise) auf die mündliche Zusage der Vermieterin verlassen, dass ich diese Januarmiete ruhig auf zwei Raten zahlen könne.
Allerdings hat sie danach wohl die nächste *pünktliche* Februarmiete schon als "verspätete zweite Hälfte der Januarmiete" genommen, sodass die Februarmiete in ihrer Rechnung natürlich auch unvollständig wäre und demnach zu spät.
Die zweite Hälfte für Januar und die pünktliche, vollständige Märzmiete hat sie mittlerweile auch erhalten."
- Ob ein Richter im Streitfall pro VM entscheiden wird, wer weiss? Fakt ist auf jeden Fall (Du hast die Frage wohl noch nicht beantwortet), dass Du von der VM vor der Kündigung wohl nicht nachweislich abgemahnt wurdest, oder? Wenn dem so ist, sehe ich etwas (mehr) positiv für Dich.
"Nach dem letzten Gespräch mit der mündlichen Zusicherung war sie auch nie mehr für mich telefonisch zu erreichen, bis zum heutigen Tag."
- Typisches Zeichen für ein schlechtes Gewissen...
"ich fühle mich ungerecht behandelt, da sie mich ignoriert anstatt mit mir persönlich zu reden (und von mir auch aus zu kündigen) und dann aber sofort über einen Anwalt kündigt-"
- Sentimentalitäten kennt der Gesetzgeber nicht.
"auf meine Kosten."
- QOD (welches zu beweisen wäre), aber erst NACH einem verlorenen Prozess.