Einen recht schönen guten Tag,
für gewöhnlich habe ich beim Verlassen meiner alten Wohnung, diese immer gestrichen um sämtlichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen. Da ich das in dem aktuellen Fall aus zeitlichen Gründen (Todesfall, Kind im Anmarsch, Jobwechsel) jedoch einfach nicht schaffe und das Verhältnis zu meinem Vermieter eh eher dürftig ist, würde ich nun doch ganz gerne darauf verzichten (sofern möglich).
Nun habe ich mir überall im Netz Beispiele und Infos zu der aktuellen Rechtslage rausgesucht und bin auch in vielerlei Hinsicht fündig geworden, jedoch werde ich aus der Formulierung meines Mietvertrags und den damit fast passenden Beispielen aus dem Netz, nicht wirklich schlau und hoffe nun, hier ein paar aufschlussreichere Infos finden zu können.
Ich habe seit knapp 3 Jahren in der Wohnung gelebt. Dank Hund und nicht gerade wenigen Feiern, gibt es nach dieser Zeit nun durchaus einige verschmutze Stellen an den Wänden, insbesondere im wohnungsinternen Treppenaufgang.
Nun sagt mir aber jeder etwas anderes ... "ja, renovieren!" "nein, nur besenrein", etc ...
Wie sieht die Sachlage in Hinblick auf die aktuelle Rechtslage aus, wenn die Formulierung im Mietvertrag wie folgt aussieht:
Im Allgemeinen sind Schönheitsreparaturen erforderlich:
a) Küchen, Bäder, Duschen alle drei jahre;
b) Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre;
c) andere Nebenräume alle sieben Jahre
Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch den Mieter zu erbringen.
Soweit der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nicht ausführt, mithin die Regelfristen abgelaufen sind und es konkreten Renovierungsbedarf erfordert, hat der Mieter bei Vertragsbeendigung die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Wird das Mietverhältnis vor Ablauf der nach dem Fristplan dargestellten Regelfristen beendet, so beteiligt sich der Mieter zeitanteilig und unter Beachtung seiner individuellen Beanspruchung der Mietsache an den Kosten der Renovierung. Dem Mieter ist es freigestellt, anstelle der Zahlung der Kostenbeteiligung die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorzunehmen.
Ich hoffe Ihr habt Rat ...
Beste Grüße,
Sebastian