Hallo,
bei uns im Haus fand eine umfangreiche (energetische) Sanierung statt. Hat jetzt insgesamt ein 1 Jahr gedauert.
Die Betriebskostenabrechnung dürfte ich so im Juni bekommen. Durch die Sanierung ergaben sich einige Probleme - zum Beispiel heizen die neuen Heizungen nicht wirklich - alle Nachbarn klagen über kalte Wohnungen. Die Heizungen müssen ziemlich hoch gestellt werden, damit überhaupt was passiert. Hinzu kommt, dass in der unbenutzten Kammer, in der ehemals der Hausmüllschlucker war, nun das Licht dauernd brennt, und es gibt kein Lichtschalter.
Darf man deswegen Beanstandungen bei der Genossenschaft machen, falls die Betriebskostenrechnung durch die Arbeiten und durch allem, was dabei schiefgelaufen ist, sehr hoch ausfällt? Ich meine die Sanierung wird so und so von allen Mietern getragen. Da darf der Verbrauch während des Baujahres nicht in eine Betriebskostenabrechnung fließen, oder?
(Als sie wegen der Strangarbeiten in der Wohnung waren, hatten sie entgegen der Behauptung, dass bei den Bauarbeiten kein Strom aus der Wohnung genutzt wird, das doch getan - aber okay, da habe ich dann eher ein Problem mit der Stromrechnung als mit den Betriebskosten).
Ich wohne in einem 18 Stockwerke hohem Plattenbau mit 6 Einheiten (1-Raum- bis Vier-Raum-Wohnungen) pro Etage.
Viele Grüße,
Jennifa