Beiträge von Berny

    Also die Betriebskostenabrechnung für 2012 ging uns zu im Dezember 2013. Also noch fristgerecht.

    Abrechnungszeitraum für 2010 war 01.10.2010 - 15.04.2011
    Abrechnungszeitraum für 2011 war 15.04.2011 - 31.12.2011

    jetzt rechnet er das angebliche Guthaben aus 2011 minus die angebliche Nachzahlung aus 2010. Anscheinend gibt es eine § , der es dem Vermieter erlaubt, Forderung gegen Guthaben aufzurechnen. Aber die Betriebskostenabrechnung wurden uns erst nach gerichtlicher Aufforderung im Februar 2014 zugestellt. Also sind sie doch definitiv verfristet???? Wie kann er dann aufrechnen???

    Bitte VOLLSTÄNDIGE UND EXAKTE INFOS!!
    Abrechnungszeitraum für 2012 war ...?
    Wann für alle drei Zeiträume die Abrechnungen erhalten???

    Wenn in Deinem Mietvertrag die (Mitbe)Nutzung der Grillecke verbrieft ist, dann kannst Du das beim Vermieter einfordern. Er hat es Dir schließlich gegen Geld vermietet. Wenn der Vermieter dann nichts unternimmt, erfüllt er seinen Teil des Mietvertrags nicht und Du könntest Dich mal beim Stichwort "Mietminderung" schlau machen, ob dort was möglich wäre.


    Schliesse mich an.

    Seit dem das private Mietverhältnis beendet wurde, steht die Wohnung leer und unser Vermieter möchte von uns die Nebenkosten für dies Wohnung bezahlt haben.
    Ich würde gerne wissen, ob es für nicht vermietbare Räume, eine gesetzliche Regelung gibt, wer die Nebenkosten tragen muss.


    Der Hauseigentümer bzw. der Vermieter natürlich, egal ob nicht vermietet oder nicht vermietbar. Sein Risiko.

    Hallo myoggycat:

    "... danke ich für die Beratung."
    - Hier wirst Du nicht (rechts-)beraten, denn das hat die Lobba der Schwarzröcke per Gesetz sich selbst vorbehalten. Hier bekommst Du ausschliesslich Meinungen zu lesen. Und nun auch noch meine dazu:

    "Darf man als neuer Mieter den Mietvertrag zur genauen Einsicht und Prüfung mitnehmen und einen Termin zur Unterschrift am nächsten Tag vereinbaren?"
    - Wenn der VM mitspielt: Ja.

    "Kann bzw darf der neue Vermieter verlangen, dass man den Mietvertrag an Ort und Stelle durchliest und sofort unterschreibt?"
    - Du brauchst seinem "Verlangen" jedoch nicht zu folgen.

    "Aber wäre es dann prinzipiell ein Grund zur Vorsicht, wenn ein Vermieter zur sofortigen Unterschrift an Ort und Stelle drängt bzw die Mitnahme des Mietvertrages nicht erlaubt?"
    - Dann sollten bei Dir sämtliche Alarmglocken läuten.

    "Unter Druck übersieht man vielleicht etwas wichtiges oder versteht etwas falsch?"
    - Gratuliere zu dieser Selbsterkenntnis.

    "Kann ich alte Betriebs- und Heizkosten des Vormieters vom Vermieter zur Einsicht verlangen, um zu überprüfen, ob die Kosten im Mietvertrag realistisch angesetzt sind?"
    - Verlangen nicht, höchstens erbitten. Dem muss der VM jedoch nicht folgen.
    Hatte ich gestern zwei neuen Mietinteressenten -anonymisiert- wohl gezeigt.

    "Von einem Energiepass habe ich zb noch nie etwas gehört. Werde mich gleich darüber informieren."
    - Wirst Du sicherlich inzwischen wohl gemacht haben.
    Den hatte ich gestern den beiden MI auch gezeigt. Sie waren zufrieden.

    "Ich verstehe nicht, warum zu niedrig erlaubt und zu hoch verboten ist bei den Vorauszahlungen. Es wäre doch weitaus sinnvoller, mehr vorauszuzahlen (in dem Fall bekommt man eben etwas zurück) als zuwenig.
    - Ich bin ein ganz fauler Sack und halte es deshalb mit der Ehrlichkeit: Die Betriebskostenvorauszahlungen werden immer etwas höher angesetzt als vorher, damit beiden Parteien Überraschungen erspart bleiben. Klappt seit über 13 Jahren hervorragend. Viele VM machen Lockangebote, und bei der nächsten BK-Abr. kommt dann das grosse "Erwachen"...:mad:

    Carmen1:

    "Betriebskostenabrechnung 2010 wurde gestellt 2014 mit Guthaben für mich."
    - Muss er sofort auszahlen.

    "Betriebskostenabrechnung 2011 wurde gestellt 2014 mit Forderung an mich."
    - Kann er sich abschminken.

    1. ... und für 2012??
    2. Abrechnungszeitraum immer das Kalenderjahr?

    Da im Net auch von 75% die Rede ist UND immer von unten gemesen UND immer die Mitte des HKV (5cm) berücksichtigt wird (m.W.), transpiriere ich mal Deine Angaben allgemeinverständlich:

    "Im Schlafzimmer und im Wohnzimmer zb ist der Heizkörber 50 cm hoch und der HKV sitzt bei 8 cm."
    - Also Mitte HKV 13cm von oben bzw. 37cm von unten, also bei 74%.

    "In der Küche ist der Heizkörber 60 cm hoch und der HKV sitzt bei 10 cm."
    - Also Mitte HKV 15cm von oben bzw. 45cm von unten, also bei 75%.

    "Und im Bad ist der HeizKörber 90 cm hoch und der HKV sitzt bei 17 cm."
    - Also Mitte HKV 18cm von oben bzw. 72cm von unten, also bei 80%.
    (richtig kopfgerechnet um 01:42...?:rolleyes:)

    "Demzufolge sitzen doch alle meine Heizkostenverteiler zu hoch,oder ?"
    - Naja, der im Bad sicherlich schon.

    "Kommt es, weil sie zu hoch sitzen zu falschen Werten ,bzw wird doch die Heiskostenabrechnung in die Höhe getrieben ?"
    - Weiss ich nicht so recht. Besser wäre jedenfalls, wennn alle HKVs auf gleicher prozentualer Höhe sässen.

    "Und könnte ich dann gegen meine Heizkostenabrechnung Widerspruch einlegen ?"
    - Kannste ja, abba ggü dem VM.

    kitax:

    "Deutscher Standardmietvertrag auf Basis der Rechtsprechung bis Ende 2007; © 2008 Onlinemietvertrag.de Fachverlag“
    Ist ein solches Formular heute noch gültig?"
    - Natürlich ja. Mglw. sind einige Passsagen daraus durch die Mietrechtsreform oder höchstrichterliche Urteile inzwischen überholt.

    "Wenn es auf dieser Basis zu einem Abschluss käme, welche Partei stellt sich im Vergleich zum heutigen Rechtstand besser?"
    - Weiss ich nicht. Ich empfehle Dir, MV-Vordrucke beim Haus- und Grundbesitzerverein zu kaufen. Diese sind am rechtsichersten.

    Ja habe eine Kaution i.H.v. 600 € wobei diese die Schäden wie bereits beschreiben nicht annähernd abdecken.
    Kann ich die Kaution einfach einbehalten oder brauche ich eine Bestätigung vom Gutachter dafür?


    Teil 2 meiner Fragen hast Du noch nicht beantwortet.

    Hallo Lycaner85,

    "Ich werde die Kündigung morgen bei meiner Vermieterin in den Briefkasten werfen"
    - Hoffentlich beweisbar.

    "Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe."
    - Lass' das sein! Oder willste Anfang/Mitte Juni noch einen Mahnbescheid bekommen? Bis zum Mietende schuldest Du noch die volle Miete.

    "Dann habe ich Schäden an dem Laminat welches mir mein Vermieter damals noch vor Einzug gelegt hat, d.H. da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen ..."
    - Bin kein Fachmann, aber ich befürchte JA.

    Hallo burger,

    solche Mailproblematiken sind hier nichts Neues.
    Ich sehe es so, dass Du ausziehen kannst, wenn und wann Du wilst - bloss Miete und Nebenkosten hast Du bis zum 30.04. zu zahlen.
    Kannst ja einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin mit dem VM machen. Mit einem evtl. Nachmieter hast Du nichts zu tun.

    Hallo wessingm,

    ich hoffe, dass Du alle Beweise gesichert hast, (Fotos, Zeugen).
    Meinem Vorbeter schliesse ich mich an.
    Ich würde (falls neue Bleibe vorhanden) sofort schriftlich nachweislich fristlos kündigen, Übergabeprotokoll machen und ausziehen. Halbe Monatsbruttomiete (bzw. taggenau ermitteln) und Kaution zurückverlangen, Frist von 10 Tagen setzen.

    Hallo derbassist,

    vorab: Da hast Du wohl die A-Karte gezogen...
    Hast Du noch eine Kaution?
    Oder ist evtl. Dir eine Mitteilung zugegangen, nachdem die Kaution gepfändet ist bzw. nicht mehr an den Ex-Mieter ausgezahlt bzw. sonstwie verwandt werden darf?

    Hallo vielen Dank!
    Also der Vermieter hat gestern "ausversehen" mitgeteilt, dass der Boden 10Jahre alt ist. Was bedeutet dies denn nun für den Mieter? Muss er die 8-10m² x 45 % 10 nehmen?


    10m² x 10€/m² = 100€ x 10% (Restwert) machen nach Adam Ries gleich 10€. Die würde ich ihm anbieten.

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