Mietvertrag/ Formular aus 2007

  • Verehrtes Forum,

    zum Abschluss eines Mietverhältnisses ab 01.07.2014 wird folgendes Mietvertragsformular verwendet:
    „Deutscher Standardmietvertrag auf Basis der Rechtsprechung bis Ende 2007; © 2008 Onlinemietvertrag.de Fachverlag“

    Ist ein solches Formular heute noch gültig? Wenn es auf dieser Basis zu einem Abschluss käme, welche Partei stellt sich im Vergleich zum heutigen Rechtstand besser?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Stellungnahmen.

  • kitax:

    "Deutscher Standardmietvertrag auf Basis der Rechtsprechung bis Ende 2007; © 2008 Onlinemietvertrag.de Fachverlag“
    Ist ein solches Formular heute noch gültig?"
    - Natürlich ja. Mglw. sind einige Passsagen daraus durch die Mietrechtsreform oder höchstrichterliche Urteile inzwischen überholt.

    "Wenn es auf dieser Basis zu einem Abschluss käme, welche Partei stellt sich im Vergleich zum heutigen Rechtstand besser?"
    - Weiss ich nicht. Ich empfehle Dir, MV-Vordrucke beim Haus- und Grundbesitzerverein zu kaufen. Diese sind am rechtsichersten.

  • Warum sollte das Formular nicht mehr gültig sein? Die letzte große Mietrechtsreform war 2001.

    Das einzige was evtl. nicht mehr gültig/wirksam sein könnte wäre die eine oder andere Klausel. Zum Beispiel die zu Schönheitsreparaturen, Übergabe der Wohnung bei Auszug und/oder Tierhaltung.

    Zitat

    Wenn es auf dieser Basis zu einem Abschluss käme, welche Partei stellt sich im Vergleich zum heutigen Rechtstand besser?

    Ohne den Vertrag zu sehen kann man das nicht sagen. Aber meistens der Mieter.

    Übrigens gibt es auf der Webseite eine Edition 2014/15. Mit 10,xx € pro Vertrag allerdings nicht gerade ein Schnäppchen.

    Deutscher Standardmietvertrag und weitere aktuelle Mietvertragsvorlagen und Mietvertr

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (13. März 2014 um 08:04)

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