Vermieter verhindert abgestimmte Nachvermietung

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall.

    - Ich wohne bisher zur Miete und kaufe nun eine andere Wohnung, welche ich beziehen möchte.

    - Ich kündige meine Mietwohnung. Es besteht die gesetzliche Kündigungsfrust von 3 Monaten.

    - Vermieter stimmt Nachmietersuche zu (und nutzt die Situation gleich um eine Mieterhöhung durchzusetzen)

    - Ich inseriere die Wohnung selbst (zum neuen Preis)

    - Gleichzeitig beauftrage ich einen Makler

    - Ich stelle dem Vermieter zahlreiche Interessenten anhand von Selbstauskunft und Schufa-Bonitätsprüfung vor, welche bereit sind, die Wohnung kurzfristig zu mieten

    Durch folgende Umstände wird die Wohnung innerhalb meiner Kündigungsfrist nicht anderweitig vermietet:

    - Vermieter gibt mir kurzfristig Bescheid, dass er 6 Wochen verreist. Interessenten springen in dieser zeit ab.

    - Nach seiner Rückkehr lehnt er Interessenten ab. Teilweise angeblich wegen Einkommen. Zu anderen Ablehnungen möchte er keine Angaben machen.

    - 2 bis 3 Wochen vor meinem Vertragsende lehnt er dann einen absolut interessanten Kandidaten ab (Geschäftsführer) – aus privaten Gründen könne er mir leider die Gründe nicht nennen.

    - Am Ende stellt sich heraus, dass er die Wohnung einem anderen Makler geben möchte, den er bereits persönlich kennt und dessen Mutter im selben Haus wohnt. Er möchte dadurch die Beziehungen zu diesem Klan (wieder) verbessern.


    Mir ist dadurch ein Schaden von 3 Kaltmieten + Aufwände für Wohnungsführungen entstanden. Habe ich rechtliche Möglichkeiten gegen den Vermieter?


    Vielen Dank für kompetente Antworten im Voraus.

  • Habe ich rechtliche Möglichkeiten gegen den Vermieter?


    M.E. nicht, denn Ihr habt keine rechtsgültige (beweisbar, am besten schriftlich) Vereinbarung geschlossen.

  • Zitat

    Habe ich rechtliche Möglichkeiten gegen den Vermieter?

    Nein.

    Denn Du hast keinen Anspruch darauf Nachmieter zu stellen und der Vermieter keine Pflicht vorgeschlagene Interessenten zu akzeptieren. Selbst wenn Bill Gates persönlich darunter wäre.

    Zitat

    Mir ist dadurch ein Schaden von 3 Kaltmieten + Aufwände für Wohnungsführungen entstanden.

    Dein Pech.

  • M.E. nicht, denn Ihr habt keine rechtsgültige (beweisbar, am besten schriftlich) Vereinbarung geschlossen.

    Selbst wenn es eine schriftliche Vereinbarung gegeben hätte, hätte der VM bis zu 3 Monate Zeit um zu prüfen welchen der vorgeschlagenen Interessenten er als neuen Mieter haben möchte ... oder nicht.

  • Selbst wenn es eine schriftliche Vereinbarung gegeben hätte, hätte der VM bis zu 3 Monate Zeit um zu prüfen welchen der vorgeschlagenen Interessenten er als neuen Mieter haben möchte ... oder nicht.

    Ok... aber er hat sie ja abgelehnt... Nur beim "Geschäftsführer" hat er gesagt er müsse sich das zwei Wochen überlegen. Und das fiel genau in den letzten zwei Wochen meiner Vertragslaufzeit.

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