Guten Tag,
wir haben durch unsere GmbH in einer Gewerbeimmobilie Räume im EG angemietet.
Eine Betriebsleiterwohnung im 1. OG hatten wir bis Mitte 2012 ebenfalls privat als Wohnung angemietet.
Seit dem das private Mietverhältnis beendet wurde, steht die Wohnung leer und unser Vermieter möchte von uns die Nebenkosten für dies Wohnung bezahlt haben.
Er begründet dies damit, dass es keinen eigenen Zugang zu der Wohnung gibt, und er diese nicht neu vermieten kann.
Das ist richtig, aber müssen wir deshalb die Nebenkosten bezahlen?
Zwar hat sich der Vermieter jetzt schon bereit erklärt die Hälte der Kosten aus Kulanz zu übernehmen, aber wir sehen trotzdem nicht ein über 500€ für Räume zu bezahlen, welche wir weder angemietet haben, noch betreten.
Ich würde gerne wissen, ob es für nicht vermietbare Räume, eine gesetzliche Regelung gibt, wer die Nebenkosten tragen muss.