Also das ist generell immer so, ohne Ausnahme?
Ich kenne keine durch das BGB gestützte Ausnahme.
Also das ist generell immer so, ohne Ausnahme?
Ich kenne keine durch das BGB gestützte Ausnahme.
Der Vermieter hat uns eine 50%ige Beteiligung am Laminat zugesagt - die Kosten für's Verlegen sollen wir allerdings selbst tragen was uns ca. 1300€ kosten wird.
Ist das so zulässig?
Ja, ist es.
Tipp: bei der Laminat-Verlegung solltet Ihr zur Wand(-leiste) gut 10mm Platz lassen, damit es sich wegen der Ausdehnung bei Temperaturänderungen nicht hochwölbt. (spreche aus Erfahrung...
)
Hat der Vermieter schon mal mit der Bank gesprochen? Resultat?
aber wenn ihr fast den ganzen tag kein heißwasser mehr habt würde das denke ich schon eine mietminderung um mindestens 30% rechtfertigen.
voorsicht!!
Hallo Diabolos01,
Einschreiben mit Rückantwort kannste vergessen. Der Empfänger braucht sowas nicht anzunehmen. Besser wäre Einwurfeinschreiben, das wird eingeworfen und gilt damit als zugegangen. Noch sicherer ist per Boten/Zeugen einwerfen.
Hallo Raketenpiet,
Deine Rechte können durch Aktionen des VM nicht eingeschränkt werden. Also, wenn Du jetzt rechtswirksam zum 30.06.17 kündigst, dürfte das klar gehen.
Trotzdem kann ich die Miete mindern, wenn sich durch Vermieterverschulden daran etwas verschlechtert.
Welches Verschulden trifft den Vermieter?
Tut mir leid, das hilft mir in meiner Problematik jetzt gar nicht weiter.
Das soll Dir nur die Sinne öffnen... (Also: Zeugen und Kamera mitnehmen.) Und, halte uns bitte weiterhin informiert.
Also Berny, wenn sich zwei Parteien in einem neuen Vertrag auf eine neue Miete einigen, die 40% höher ist als die vorige und 40% über der lokalen Vergleichsmiete liegt (in einer Stadt, wo es eine Mietpreisbremse gibt), dann steht die Vereinbarung über der gesetzlichen Grenzen? Kann ja eigentlich so nicht stimmen - sonst könnten Mieter nicht rückwirkend Mietminderungen einklagen nachdem sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben (oder)?
Rückwirkend MM einklagen halte ich für so gut wie aussichtslos.
Sorry, verstehe ich jetzt nicht.
Jemand will mglw. Dein Bestes...![]()
Und für den Ernstfall habe ich im PKW-Handschuhfach eine 90° geknickte Fahrradspeiche...:D
Nein, schriftlich gibt es nichts.
Das "übliche"... um später zu obsiegen...:o
Hast Du vom VM schriftlich, dsss sie jemanden (wen?) mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben?
HÄ?.....welche “Empfangsverschlechterung“?
Ist doch das Thema hier.
Danke Berny, also legen Sie es auch so aus, dass der Mieter bei einem neuen Vertrag mit höherer Miete später eine Mietminderung vom Vermieter einklagen könnte, selbst wenn es ein Anschlussvertrag zwischen den gleichen beiden Parteien ist?
Nöö. Wenn der alte MV beendet ist, ist er ...![]()
Bei einem neuen MV werden neue Konditionen beidseitig rechtsverbindlich vereinbart.
penzer:
"Also ich verstehe das mit dem RA jetzt irgendwie nicht. Ich bin doch genau wegen solchen Sachen seit Jahren Mitglied im Mieterverein."
- Würde ich drauf verzichten, lieber bei Bedarf zu einem (richtigen) Fachanwalt. MV-RAe wurden hier schon öfters kritisiert.
"Außerdem hat der Hausverwalter auf den Brief des Mietervereins in keinster Weise reagiert."
- Muss er auch nicht. Ansprechpartner ist der im MV benannte Vermieter.
"Gestern rief der Nachmieter hier an und sagte nebenbei, dass der Hausverwalter ihm gegenüber geäußert hat, dass er diesmal selbst persönlich die Wohnung abnehmen will. Vor einer Stunde war ich bei dem Hausmeister ..."
- Du solltest tunlichst Vermieter, Hausverwalter und Hausmeister unterscheiden.
"... die Frau Hausmeister vor der Abnahme die Wohnung besichtigen will um den Zustand zu prüfen."
- Soll sie doch (unverbindlich).
"Wie bekomme ich denn das jetzt am besten hin."
- Sicherstellen, dass Du telefonisch unter einer dem VM bekannten TelNr. erreichbar bist.
VM kontaktieren; wo er wohnt, ob in RPF oder Tahiti, ist egal.
Nun haben wir das Haus bekommen leider waren wir blauäugig und haben es nicht nochmal besichtigt. Und jetzt alles ist kaputt und unbewohnbar . Und Dan auch noch der Mietvertrag mit Klauseln das wir alleine für die Sanierung aufkommen müssen ist das rechtens.
Ihr habt den MV doch freiwilig unterschrieben...? Dann dürfte die Antwort klar sein.
Hallo manik,
"typische" Verzögerungstaktik der HV. Ich würde den Vermieter (Euer Vertragspartner) kontaktieren.
Hallo halx,
wie hat der VM die Empfangsverschlechterungen begründet?
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