Hallo allerseits, folgender Fall:
Mieter will Möbel, welche er vorher an die Bank für sein darlehen sicherheitsübereignet hat, aus seinen Geschäftsräumen entfernen. der vermieter will den abtransport der möbel verhindern, weil er angst hat, dass sein mieter zukünftig keine miete mehr zahlen kann. was greift denn da? 562I, 562b I oder 562b II? ich meine, dass das vermieterpfandrecht nur greift, wenn mietforderungen bereits bestehen.. hier ist dies allerdings nicht der fall. wie seht ihr das? vielen dank schonmal