Wie lange hat der Vermieter Zeit Reparaturkosten zu begleichen?

  • Hallo zusammen,

    wir kamen vor ca. 6-8 Wochen an einem Sonntag Nachmittag nicht mehr in unsere Wohnung (Erstbezug August 2016), weil sich das Schloss nicht öffnen ließ. Wir haben daraufhin zunächst die Haustechnik kontaktiert und anschließend den Schlüsseldienst, da die Haustechnik (sowie die Hausverwaltung) nicht helfen konnte. Die Ursache war ein sogenannter Fallenbruch. Der Schlüsseldienst konnte es am Sonntag Abend nur provisorisch richten und hat es dann am Montag fachgerecht repariert. Die Kosten für den Einsatz über 250 € haben wir zunächst bezahlt, die Quittung sowie die Rechnung dann natürlich an die Hausverwaltung geschickt. Wir wurden dann aufgefordert das defekte Teil bei der Haustechnik abzuliefern (dem sind wir nachgekommen und haben es uns auch quittieren lassen). Jetzt warten wir seit ca. 6-8 Wochen auf das Geld. Vor zwei Wochen haben wir nachgehakt, da hieß es dann, dass das defekte Teil noch nicht überprüft wurde.

    Welche Möglichkeiten haben wir um Druck zu machen? Gibt es eine Frist, bis wann Reparaturkosten beglichen werden müssen?

    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

    Gruß,
    manik

  • Hallo manik,

    "typische" Verzögerungstaktik der HV. Ich würde den Vermieter (Euer Vertragspartner) kontaktieren.

    Die direkte Kontaktaufnahme gestaltet sich sehr schwierig. Ich wohne in einem relativ großen Komplex mit 400 Wohnungen. Der Vermieter ist quasi nicht wirklich "greifbar".

    Wäre ein Einschreiben mit Zahlungsaufforderung + Fristsetzung an den Vermieter sinnvoll? Kann ich den Betrag nicht einfach von der Miete abziehen?

  • Hallo Paulchen,

    das ist zwar ein sehr ähnliches Thema aber nein das ist nicht das gleiche Schloss.
    Aber schon komisch das die Zeit und das Thema so zusammen passen :eek:

    Diese Antwort hätte ich jetzt eigentlich vom Manik, dem TE erwartet. Zufälle gibt es........

  • Zitat

    Der Schlüsseldienst konnte die Tür in wenigen Sekunden öffnen.

    Nur am Rande: Es ist schon Wahnsinn, was Schlüsseldienste so alles in Rechnung stellen. Mein Haus-und Hofdienst stellt für Notfalleinsätze am Wochenende höchstens 80 € in Rechnung.

    Was rechtfertigt denn derartige Kosten, wenn der Schlüsseldienst effektiv wenige Sekunden gearbeitet hat?

    Zum Thema: Ich würde hier nochmal eine kurze Frist zur Überweisung setzen und gleich eine Verrechnung mit der Miete ankündigen, wenn keine Zahlung erfolgt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nur am Rande: Es ist schon Wahnsinn, was Schlüsseldienste so alles in Rechnung stellen. Mein Haus-und Hofdienst stellt für Notfalleinsätze am Wochenende höchstens 80 € in Rechnung.

    Was rechtfertigt denn derartige Kosten, wenn der Schlüsseldienst effektiv wenige Sekunden gearbeitet hat?

    Zum Thema: Ich würde hier nochmal eine kurze Frist zur Überweisung setzen und gleich eine Verrechnung mit der Miete ankündigen, wenn keine Zahlung erfolgt.

    "Öffnen" ist nicht gleichzusetzen mit "reparieren". Sobald man die Tür schließt, lässt sie sich nicht wieder öffnen. Das Einsteckschloss musste wie gesagt ausgetauscht werden. Das hat gut eine Stunde gedauert dank Brandschutztür.

  • Nur am Rande: Es ist schon Wahnsinn, was Schlüsseldienste so alles in Rechnung stellen. Mein Haus-und Hofdienst stellt für Notfalleinsätze am Wochenende höchstens 80 € in Rechnung.

    Was rechtfertigt denn derartige Kosten, wenn der Schlüsseldienst effektiv wenige Sekunden gearbeitet hat?

    Zum Thema: Ich würde hier nochmal eine kurze Frist zur Überweisung setzen und gleich eine Verrechnung mit der Miete ankündigen, wenn keine Zahlung erfolgt.

    Gerade bei Schlüsseldienst gibt es "Schwarze Schafe", diese nützen einfach die Notlage der Kunden -in diesem Fall der Mieter - aus.

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