Das klingt aber sehr missverständlich, denn Änderungen können jederzeit miteinander vereinbart werden. Ob als Mietvertragsergänzung oder neuen Mietvertrag oder ... oder ...
Das mag in der Tat sehr missverständlich klingen ... für Dich.
Das klingt aber sehr missverständlich, denn Änderungen können jederzeit miteinander vereinbart werden. Ob als Mietvertragsergänzung oder neuen Mietvertrag oder ... oder ...
Das mag in der Tat sehr missverständlich klingen ... für Dich.
Nur sitzen die Platten fest und wackeln nicht beim überqueren. Das finde ich etwas komisch. Das teste ich heute Abend mal. Die Platten müsste ich am Rand ja hochheben können.
Bleibt nur die Frage offen, ob die Ritzen am Rand nicht verschlossen oder zumindest abgedeckt werden müssen?
Ich kenne den Boden ja nicht, kann mir jedoch vorstellen, dass die Platten auf ein drainagefähiges Gestell aufgelegt sind, sodass Wasser ablaufen kann(?).
Fuhminator:
"Hallo, es war nicht meine Absicht, ich hatte das Thema heute morgen erstellt nur es wurde nicht angezeigt, da wurde ich stutzig und hab es nochmal geladen. Und ich habe dann den gelöscht Button nicht gefunden, entschuldige."
- OK, ich dachte, das Softwareproblem dieses Forums sei inzwischen behoben...
"Eigentlich geht es mir darum, ob ich auf den unterschriebenen Mietvertrag eingreifen kann. Immerhin wurde er ja unterschrieben, es fand halt nur keine Schlüsselübergabe etc. statt, ist dieser somit nichtig / ungültig?"
- Nee, ein unterschriebener Vertrag gilt grundsätzlich. Wenn der VM mir jedoch die Übergabe der Mietsache durch Zurückhalten des Schlüssels verweigert, würde ich solange auch keinerlei Miete und Nebenkosten zahlen.
in der miete sind 86euro Heizkosten schon mit drin.Jetzt soll ich für den einen Monat 200euro Heizkosten nachzahlen.
Ist das möglich so viel kosten zu verursachen,in einem monat?
Hallo Olli,
eine Antwort wäre eine Spekulation. Zunächst müssten wir die HK-Abr. einsehen können und die Anfangs-+End-Zählerstände eines jeden HKV wissen.
Deine letzte Frage hast Du selbst beantwortet und das richtige getan.
Deine erste Frage kann erst erörtert werden, wenn die Position aufgeschlüsselt wurde.
... und er uns gaanz genau mitteilt, was an zu übernehmenden Betriebskosten im MV vereinbart ist.
ich wollte damit deutlich machen das es nur um Strom geht
... und der böse Berny (selbst M + VM) macht Dir (nochmals) deutlich, dass eine Wohnung im Ist-Zustand gemietet wird. Punkt aus.
Änderungen daran können nur im Übergabeprotokoll rechtssicher vereinbart werden.
Xk66,
im Gewerbemietrecht können die Bedingungen weitestgehend frei ausgehandelt werden. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht hat hier der VM den längeren Arm.
Wieso die gleiche Frage aus einem Thread X 20 min später auch in einem neuen Thread Y (hier) gestellt wird, verschließt sich mir etwas. Meine Antwort siehe dort ...
Schliesse mich an.
Guten Tag zusammen,
Wenn Du meinst, dass Dein Problem hier durch Doppelposting wichtiger oder interessanter wird, haste Dich getäuscht.
Aber dann stehe ich doch immer noch vor dem.Problem, dass es keine Wohnungsubergabe gab und die Schönheitsreparaturen offen sind..
Auch ich muss Dich enttäuschen.
Du hast noch gut 5 Wochen Zeit, Deine bisherige Wohnung zur Rückgabe an den VM in den vertragsgemässen Zustand zu versetzen.
PS: Wenn Du meinst, dass Dein Problem hier durch Doppelposting wichtiger oder interessanter wird, haste Dich getäuscht.
Hallo Puckel1990,
beschränken wir uns mal auf das wesentliche...:
"Ok super Danke! Der Schimmel war komplett auf der Badezimmerdecke, gut sichtbar. Hätte eigentlich ein blinder sehen müssen. Wir haben nichts gesagt da der Vermieter ja bescheid wusste. Er hat die Wohnung angeblich sorgfältig begutachtet bevor wir gekommen sind und dann gesagt "Alles Tip Top"."
- Kurz: Der lt. ÜP einzige Mangel wurde inzwischen behoben. Evtl. Schimmel wurde vom VM nicht beanstandet, anscheinend deshalb, weil er bereits bei Mietbeginn vorhanden war.
Habt Ihr bereits die bis Mietende gültige Nebenkostenabrechnung?
"Wo gebe ich die Abrechnung am besten zur Prüfung ab? Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt?"
- Nun mal langsam, erst müssen alle Fakten auf den Tisch.
dann sag ich mal danke für die Aufklärung
Gern geschehen...:)
Also wir haben ne Ölheizung mit einem Drehknopf mit Zahlen zum Temperatureinstellen. Ist das das Thermostat?
Yes, it is.
Ganz herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten !!!
Kannst auch mit dem VM einen Aufhebungsvertrag zu einem Zeitpunkt anstreben, bspw. wann er einen Nachmieter gefunden haben wird.
Macht oder schafft er das nicht, kann die Wohnung m.E. wieder vernietet werden. Bist Du anderer Meinung?
Nöö, auch ich würde sie wieder vernieten.![]()
anitari:
"Dann weise die Abrechnung wegen Formfehler zurück. Aber nicht genau wegen welchem. Das soll der VM mal schön selbst raus finden.
"
- Rrrichtig!
"Angegeben sein muß u. a. der genaue Abrechnungszeitraum z. B. 01.02.13 - bis 31.01.14
Und der Nutzungszeitraum. Hier der 01.02. - 28.02.13"
- Oder korektererweise 01.02.14-28.02.14 (?)
"In dem Fall dürfte der VM 1/12 der Wartungskosten abrechnen. Nicht die gesamten."
- Meine ich auch.
"Mal so nebenbei, was genau ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?"
- Würde mich auch interessieren...
Als Abrechnungszeitraum ist lediglich "Abrechnung bis 1.2.14" angegeben.
Da dies kein Zeitraum (von-bis) ist, würde ich der Abrechnung widersprechen.
Welche Rechte der Mieter nun aber hat, weil er vielleicht ohne diesen anscheinend nun nicht mehr (oder niemals?) zutreffenden Eigenbedarf niemals umgezogen wäre, steht dann aber vielleicht noch auf einem anderen Blatt.
Ein interessanter Aspekt...
Ansonsten würde auch ich sagen, dass die Kündigung des Mieters (zumindest zeitlich) vorrangig ist.
breschtling,
ich würde an Deiner Stelle abwarten, bis ich die Kündigung in Händen habe.
Stimmt. Ich selbst stelle meine Anlagen nicht mal mehr auf den sog. Sommerbetrieb um.
Ich hoffe ja, dass unser Fragesteller es begreift. Sonst soll er fragen.
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