Allgemeine Fragen zu Mietverträgen bei Gewerbeflächen

  • Einen wunderschönen guten Tag.

    Ich stelle mich mal kurz vor , bin 25 Jahre Jung aus Dem schönen Hamburg und habe da mal ein paar kurze fragen und hoffe auf Hikfe von euch, weil ich NOCH nicht den Gang zum Anwalt anstreben wollte.

    Es geht um folgendes:

    Ich beziehe momentan zwei Gewerbeflächen die ich seit Dezember diesen Letzten Jahres miete.

    Mein Vertrag geht bis Ende nächsten Jahres.

    Jetzt habe ich recht schnell gemerkt, dass diese Branche absolut nichts für mich ist und ich unheimlich unglücklich mit der Tätigkeit bin.

    Bitte nicht erschlagen, das ist nicht das Problem des Mieters, aber ich bekomme nach einen Gespräch einfach keine Möglichkeit wie ich das Problem lösen kann. Ich habe die Räumlichkeiten seinerseits auf dem Wege bekommen, dass der damals aktuelle Mieter einen nachmieter gefunden hat . Diese Möglichkeit wird in meinem fall komplett ausgeschlossen. Ich darf niemanden finden.

    Stadessen wird mir angeboten, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Die offenen mieten ALLE zu zahlen die bis Ende diesen Jahres offen stehen. Plus einer Bearbeitungsgebühr.

    Dass ich bei einer vorzeitigen Auflösung die offene Miete zahlen muss, steht nirgendwo. Die Bearbeitungsgebühr IST aber aufgeführt.

    Was ich nicht verstehe, mir wird untersagt, einen nachmieter zu finden. Um meinen finanziellen Schaden einzugrenzen. Bzw schuldenfrei rauszukommen.

    Aber der Mieter vor mir durfte es. Und der Vermieter selber schließt es nach meinem Auszug auch nicht aus. Ich verstehe das irgendwie nicht, warum ich nicht einfach einen nachmieter nach deren Kriterien finde und das ganze dann für alle Beteiligten am Ende zufriedenstellend ist. Im Vertrag steht auch absolut wenig drin . Da wird sowas überhaupt nicht angesprochen.

  • Dass ich bei einer vorzeitigen Auflösung die offene Miete zahlen muss, steht nirgendwo. Die Bearbeitungsgebühr IST aber aufgeführt.


    Ich verstehe jetzt nicht, wo etwas aufgeführt ist oder nicht ...
    Normalerweise werden in einem Mietaufhebungsvertrag alle zur Aufhebung notwendigen Details (besonders die sich ergebenden Pflichten der Parteien) schriftlich aufgeführt.

    Im Vertrag steht auch absolut wenig drin . Da wird sowas überhaupt nicht angesprochen.


    "Wenig" und "überhaupt nicht" ist ein Unterschied.

    Frage mal Herrn Guugel nach "gewerbemiete nachmieter". Da wirst Du Aussagen finden, die - bei berechtigtem Interesse Deinerseits, den Mietvertrag aufzulösen und durch Nachmietersuche finanzielle Verluste auf beiden Seiten zu begrenzen - Dir vielleicht helfen könnten. Wenn da was für Deinen Fall zutreffend klingt, so müsste dann ggf. genau geprüft werden, ob Du überhaupt sog. "berechtigtes Interesse" geltend machen kannst.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (24. April 2014 um 12:12)

  • Xk66,

    im Gewerbemietrecht können die Bedingungen weitestgehend frei ausgehandelt werden. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht hat hier der VM den längeren Arm.

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