Kündigungsfrist 3 oder 6 Monate - Praxisräume BITTE HILFE !

  • Hallo,
    bin als Logopädin in gemieteten Räumen freiberuflich tätig. Möchte zum 01.08. neue Praxisräume beziehen. Laut bestehendem Mietvetrag habe ich gesetzliche Kündigungsfrist. Dachte bisher immer, daß dies 3 Monate wären. Jetzt habe ich aber noch mal gegoogelt und gelesen, daß die Kündigungsfrist bei Geschäfträumen 6 Monate beträgt. Bin jetzt total erschrocken. Bin doch Freiberufler und erbringe keierlei umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Zählt die Praxis als Geschäftsräume oder als Wohnung?
    Bitte gebt mir Rat! Hab gerade totale Panik, daß ich 3 dann Monate doppelte Miete bezahlen muss.

    Verzweifelte Grüße
    Rosa

  • Hallo Rosa2013,

    "Laut bestehendem Mietvetrag habe ich gesetzliche Kündigungsfrist."
    - MV über Wohn- ODER Geschäftsräume?

    "Jetzt habe ich aber noch mal gegoogelt und gelesen, daß die Kündigungsfrist bei Geschäfträumen 6 Monate beträgt."
    - Gemäss welcher Rechtsgrundlage?
    - Was steht hierüber im MV?

  • Zitat

    Zählt die Praxis als Geschäftsräume oder als Wohnung?

    Kommt drauf an was im Mietvertrag steht.

    Wohnräume - gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter gemäß BGB § 573c Abs. 1 bis zum 3. Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats. Aktuell also noch bis zum 5.5. zum 31.7.

    Zitat

    Jetzt habe ich aber noch mal gegoogelt und gelesen, daß die Kündigungsfrist bei Geschäfträumen 6 Monate beträgt.

    Nicht 6 Monate sondern 2 Kalendervierteljahre (Quartale)

    Geschäftsräume - gesetzliche Kündigungsfrist gemäß BGB § 580a Abs. 2 spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs . Im Klartext Du könntest jetzt erst zum 31.12.14 kündigen. Denn der 3. Werktag im aktuellen Kalendervierteljahr war der 3. April

  • Ok, also doch Geschäftsräume-ich hab's befürchtet!
    Bis wann muss ich nun definitiv bleiben?
    Ich zitiere mal den Mietvertrag:
    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2007 und wird auf die Dauer von 1 Jahr geschlossen, sodass es am 31.05.2008 endet.
    Danach geht das Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist über.
    Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen...."

    Wenn ich jetzt kündige bedeutet das nun zum 31.10.14 oder ganz und gar zum 31.12.14 ?

    Danke im Voraus!
    Rosa

  • Wenn ich jetzt kündige bedeutet das nun zum 31.10.14 oder ganz und gar zum 31.12.14 ?

    Zum 31.12.14

    30.10. ist kein Quartalsende.

    Kalendervierteljahre (Quartale) -

    Januar, Februar, März = 1 Kalendervierteljahr

    April, Mai, Juni = 1 Kalendervierteljahr

    Juli, August, September = 1 Kalendervierteljahr

    Oktober, November, Dezember = 1 Kalendervierteljahr


    Zitat

    Ok, also doch Geschäftsräume-ich hab's befürchtet!

    Noch mal die Nachfrage ob das auch so im Vertrag steht.


  • Noch mal die Nachfrage ob das auch so im Vertrag steht.

    Ja, tut es- ich hab's leider gefunden!
    Noch eine letzte Frage: Angenommen ich schreibe in die Kündigung trotzdem zum 31.10.14 ist diese dann automatisch ungültig oder trotzdem rechtswirksam, wenn der Vermieter die Frist nicht bemängelt?

    Danke für die Hilfe!
    Rosa


  • Noch eine letzte Frage: Angenommen ich schreibe in die Kündigung trotzdem zum 31.10.14 ist diese dann automatisch ungültig oder trotzdem rechtswirksam, wenn der Vermieter die Frist nicht bemängelt?

    Ungültig nicht, aber zum nächstmöglichen Termin halt gültig.

    Versuch macht klug hat Omma immer gesagt.

  • Ganz herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten !!!


    Kannst auch mit dem VM einen Aufhebungsvertrag zu einem Zeitpunkt anstreben, bspw. wann er einen Nachmieter gefunden haben wird.

  • Hallo,

    da ich hier schon so tolle Hife bekommen habe, bin ich so dreist und frage nochmal was.
    Habe mich nun unwissend gestellt und zum 31.07.14 gekündigt. Im Schreiben habe ich um schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten. Angenommen der Vermieter bestätigt den 31.07. mit seinem Schreiben, ist das dann auch rechtswirksam oder kann er das später zurück ziehen,wenn er meinen/seinen Irrtum bemerkt?
    Über erneuten Rat würde ich mich sehr freuen!
    Rosa


  • Angenommen der Vermieter bestätigt den 31.07. mit seinem Schreiben, ist das dann auch rechtswirksam oder kann er das später zurück ziehen,wenn er meinen/seinen Irrtum bemerkt?

    Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung über die Auflösung des Mietverhältnisses haben, ist das so gut wie ein Vertrag.

  • Habe mich nun unwissend gestellt und zum 31.07.14 gekündigt. Im Schreiben habe ich um schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten. Angenommen der Vermieter bestätigt den 31.07. mit seinem Schreiben, ist das dann auch rechtswirksam


    Auch ich meine: Ja.

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