Beiträge von Berny

    Ich werde dem Nachmieter natürlich bescheid sagen, dass ich den Schrank weg mache, wie von der Vermieterin gefordert.


    Deine Vermieterin hat jetzt, nach der Neuvermietung, in der Wohnung nix mehr zu bestimmen.

    Benni, bitte vieeel deulicher:

    "Ich habe den Brief, mit der bitte um zurückzahlug der Nebenkosten 2012 an meinen ehemaligen Vermieter unter Zeugen übergeben."
    - Datum?

    "Nach verstreichen der gesetzten Frist, ..."
    - Datum?

    "habe ich die 1. Mahnung per Post geschickt."
    - Datum?

    "Auch diese Frist ist verstrichen."
    - Datum?

    "Nach unzähligen Versuchen Ihn zu erreichen (telefonisch, Mail, SMS) "
    - Papperlapapp.

    "kommt mir die Frage was für möglichkeiten ich noch habe,"
    - Mahnbescheid.

    "ohne das ganze vor Gericht Enden zu lassen."
    - Wieso? Manche Zeitgenossen "brauchen" das...:o

    Als Resonanz auf meine E-Mail bekam ich die Antwort so eine Forderung sei unverschämt etc. Und wenn ich das nicht ließe könnte ich sogar eine Kündigung erhalten.


    ... genauso, wie zweimal dasselbe Problem zu posten...?
    Ich würde dem Vermieter per Einwurfeinschreiben das Problem beschreiben, wie es sich auswirkt, ferner, seit wann es ihm bekannt ist und ihn mit Verweis auf § 535 BGB bitten, dieses zeitnah in Ordnung zu bringen, um Schmerzensgeldforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.

    Alles klar, dann bleibt nur das Problem, dass der Nachmieter den Schrank umbauen muss, da sonst das Schimmelproblem wieder auftreten wird. Ok, dann habe ich alles verstanden.
    Danke dir!


    Mit Essig oder Chlor-dingens auswaschen und guut austrocknen lassen, Abstand zur Wand >5cm.

    maryeb,

    da der Nachmieter Anfang Februar eingezogen war, kannste die Februarmiete zurück verlangen. Ich würde das machen, damit die Vermieterin einer Azeige wegen Verdachts des Betrugs nach § 263 StGB aus dem Wege gehen kann (war wohl elegant aber doch deutlich ausgedrückt, oder?).
    Doppelt Miete kassieren is nich.

    "Bzgl. das Einzugs-Datum von dem Nachmieter - ich habe "schriftlich" (per E-mail), dass sie am Anfang Februar eingezogen ist."
    - Aufbewahren!:)

    "1. Muss ich den Schrank jetzt ausbauen, weil es eigentlich meiner ist?"
    - Auf Verlanges des VM: Ja.

    "Was ist, wenn der Nachmieter den Schrank haben will?"
    - Du kannst ihn ihm schenken.

    "2. In Bezug auf den Schimmel sollte ich der Vermieterin jetzt sagen, dass es grundsätzlich zu spät zur Reklamation ist, da sie das Protokoll unterschrieben hat?"
    - Was Du sagen solltest, wäre unzulässige Rechtsberatung. Ich würde es ihr so sagen, wie ich hier bereits argumentiert hatte und es nicht mein Problem war, wenn sie die Übernahme nicht gründlich genug gemacht hatte, obwohl dies zumutbar war.

    Hallo maryeb,

    "Ich hatte letztes Jahr am Ende November zum 1. Dezember meine Wohnung gekündigt."
    - Halte ich für ein Gerücht. Kündigen kann man regelmässg nur zum Monatsende.

    "Natürlich hatte ich die 3-Monate Kündigungsfrist."
    - Aha.

    "Meine Vermieterin hatte mir aber gesagt, dass wenn sie einen Nachmieter findet *), dass ich die komplette drei Monate Miete nicht bezahlen muss (Dezember, Januar, Februar)."
    - Halte ich ebenfalls für ein Gerücht.

    "Im Dezember und Januar habe ich Miete bezahlt, obwohl ich schon im Dezember umgezogen bin."
    - Korrekt.

    "Am Anfang Februar hat sie mir geschrieben, dass jemand bereits in meine alte Wohnung eingezogen ist (das wurde aber mit mir nicht abgesprochen) *), und dass ich aber trotzdem die Miete bezahlen muss."
    *) - Das widerspricht sich doch!
    Ergo: Ab dem Einzugsdatum des Nachmieters bist Du von der Zahlung der Gesamtmiete befreit.

    "Mein Nachmieter würde nur die Nebenkosten übernehmen."
    - Das wäre eine Angelegenheit zw. VM und NM, womit Du nichts zu tun hast.

    Hallo Sixshooter,

    jetzt ist es m.E. zur Reklamation zu spät. Evtl. Schimmel hätte durch Öffnen der Tür entdeckt werden müssen. Von versteckten Mängeln kann man hier m.E. nicht reden.

    Ein 10-seitiges Einschreiben von uns - das den Vermieter mal über die tatsächlichen Zustände im Haus und über das Verhalten seines Sohnes informieren sollte - blieb ungelesen.


    ... wie auch von mir der Rest dieses unsäglichen Romans.
    Tipp: Wenn der Vermieter bis heute Nachmittag nachweisbar Eure Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" bekommt, wäre das dann zum 31.07.2014.

    Ich habe folgendes Problem:
    Die wären mit der Minderung einverstanden, aber nur 44Euro, da laut Vermieter der Aufzug 17 Tage defekt war. Die 44 Euro ergeben aus der folgenden Berechnung des Vermieters.
    (((Bruttomiete*0,10)/30)*17)= 44Euro
    Ist dieser Berechnung vom Vermieter Rechtens?


    Ein tolles Problem hattest Du, das Mitleid der Nation wird Dir sicher sein.
    Und ja, die Berechnung Deines VM war mehr als i.O.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!