Hallo alle,
die letzten Jahre hatte ich immer ähnliche Beträge, die durch meinen monatlichen Abschlag locker gedeckt waren. Die erste BK aus dieser Wohnung ließ ich vom Mieterbund prüfen und es schien alles in Ordnung. Alle folgenden Abrechnungen waren gleich und hatten ähnliche Beträge, also alles ok.
Die aktuelle Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 ist nun aber ca. 300 Euro höher als sonst. Die Kosten (bzw. der Verbrauch) für Heizung und Warmwasser waren aber nur etwa 60 Euro höher als die Jahre vorher.
Unter den allgemeinen Betriebskosten habe ich nun einen neue Position gefunden, die es all die Jahre seit ich in dieser Wohnung lebe nicht gegeben hat, und zwar:
Verwaltungskosten - umgelegt auf meine 54m² in Höhe von 244,02.
Zitat § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung:
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Hier: http://dejure.org/gesetze/BetrKV/1.html
Wenn ich das richtig verstehe, ist die bloße Angabe von "Verwaltungskosten" demnach nicht zulässig.
Sehe ich das richtig?
Gibt es hier vielleicht Experten, die mir dazu mehr sagen können?
Schon mal vielen Dank und liebe Grüße
Simone-