Nachmieter zieht im 3. Monat ein - muss ich trotzdem Miete bezahlen?

  • Hallo Zusammen,
    ich hätte eine Frage bzgl. meine Kündigung (Wohnung). Ich hatte letztes Jahr am Ende November zum 1. Dezember meine Wohnung gekündigt. Natürlich hatte ich die 3-Monate Kündigungsfrist. Meine Vermieterin hatte mir aber gesagt, dass wenn sie einen Nachmieter findet, dass ich die komplette drei Monate Miete nicht bezahlen muss (Dezember, Januar, Februar). Im Dezember und Januar habe ich Miete bezahlt, obwohl ich schon im Dezember umgezogen bin. Am Anfang Februar hat sie mir geschrieben, dass jemand bereits in meine alte Wohnung eingezogen ist (das wurde aber mit mir nicht abgesprochen), und dass ich aber trotzdem die Miete bezahlen muss. Mein Nachmieter würde nur die Nebenkosten übernehmen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich verpflichtet bin, die Februar Miete zu bezahlen, wenn ein Nachmieter bereits am Anfang Februar eingezogen ist (ohne meine Zustimmung). Bin ich trotzdem verpflichtet, Miete zu bezahlen? Leider habe ich nur die mündliche Zusage, dass einen Nachmieter gesucht wird und dass ich eventuell nicht die komplette 3 Monate bezahlen muss. Schriftlich (per E-mail) habe ich aber wohl, dass jemand am Anfang Februar eingezogen ist. Aber ich bin mir nicht sicher, was gesetzlich gilt…
    Wenn kein Nachmieter da wäre, hätte ich natürlich ohne „Streit“ die Februar Miete bezahlt… aber in der Situation jetzt bin ich unsicher.
    Würde mich über eine Info freuen!
    Vielen dank im Voraus!

  • Das "Mündliche" vergessen wir ganz schnell. Ihnen war klar, das Sie die Miete bis Vertragsende schulden.

    Bis zu diesen Ende haben Sie das alleinige Verfügungsrecht über die Wohnung.
    Haben Sie leichtfertiger Weise die Schlüssel schon vorher zurückgegeben oder noch gar keine Wohungsübergabe gemacht?

    Wenn also die Wohnung ohne Ihr Wissen weitervermietet wurde, können Sie die Vermieterin haftbar machen. Eine vorzeitige Schlüsselübergabe berechtigt die Vermieterin nicht dazu.

    Handeln müssen Sie nun selbst. Versuchen Sie wenigstens das Datum der neuen Vermietung zu erfahren; welches Sie für die Berechnung des Schadenersatzes brauchen.

  • Hallo maryeb,

    "Ich hatte letztes Jahr am Ende November zum 1. Dezember meine Wohnung gekündigt."
    - Halte ich für ein Gerücht. Kündigen kann man regelmässg nur zum Monatsende.

    "Natürlich hatte ich die 3-Monate Kündigungsfrist."
    - Aha.

    "Meine Vermieterin hatte mir aber gesagt, dass wenn sie einen Nachmieter findet *), dass ich die komplette drei Monate Miete nicht bezahlen muss (Dezember, Januar, Februar)."
    - Halte ich ebenfalls für ein Gerücht.

    "Im Dezember und Januar habe ich Miete bezahlt, obwohl ich schon im Dezember umgezogen bin."
    - Korrekt.

    "Am Anfang Februar hat sie mir geschrieben, dass jemand bereits in meine alte Wohnung eingezogen ist (das wurde aber mit mir nicht abgesprochen) *), und dass ich aber trotzdem die Miete bezahlen muss."
    *) - Das widerspricht sich doch!
    Ergo: Ab dem Einzugsdatum des Nachmieters bist Du von der Zahlung der Gesamtmiete befreit.

    "Mein Nachmieter würde nur die Nebenkosten übernehmen."
    - Das wäre eine Angelegenheit zw. VM und NM, womit Du nichts zu tun hast.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    ""Am Anfang Februar hat sie mir geschrieben, dass jemand bereits in meine alte Wohnung eingezogen ist (das wurde aber mit mir nicht abgesprochen) *), und dass ich aber trotzdem die Miete bezahlen muss."
    *) - Das widerspricht sich doch!
    Ergo: Ab dem Einzugsdatum des Nachmieters bist Du von der Zahlung der Gesamtmiete befreit."

    Nur um den "Widerspruch" zu klären: ich wurde erste informiert, dass ein Nachmieter eingezogen ist, nachdem dies passiert ist. Ein Nachmieter ist ohne Absprache mit mir am Anfang Februar eingezogen, und mir wurde das im Nachhinein mitgeteilt und mir wurde im Nachhinein gesagt, dass ich trotzdem für Februar Miete bezahlen muss.

    Aber rechtlich ist das so: "Ab dem Einzugsdatum des Nachmieters bist Du von der Zahlung der Gesamtmiete befreit."? Also müsste ich die Februar Miete NICHT bezahlen, weil ein Nachmieter bereits in "meiner" Wohnung wohnt.

  • Hallo Kolinum,
    vielen Dank auch für die schnelle Antwort!

    Da ich die Vermieterin privat auch kenne, haben wir die Wonungsübergabe (leider) "einfach so" gemacht, und ich hatte ihr im Dezember auch den Schlüssl übergeben. Mir wurde nur gesagt, dass wenn sie jemand findet, dass ich die komplette 3 Monate nicht bezahlen muss. Daraus habe ich aber gelernt - das wird nicht wieder passieren ohne was schriftliches.

    Und ja, die Wohnung wurde wohl weitervermietet, mit der Erwartung dass ich bezahle, ohne mein Wissen.

    Bzgl. das Einzugs-Datum von dem Nachmieter - ich habe "schriftlich" (per E-mail), dass sie am Anfang Februar eingezogen ist.

    Meine Frage ist nur, ob ich die Februar Miete trotzdem bezahlen muss weil meine Vermieterin mir Rechnungen für "ausstehende Miete" schickt... war mir nicht sicher, was gesetzlich richtig ist.

    Vielen Dank und Grüße!

  • maryeb,

    da der Nachmieter Anfang Februar eingezogen war, kannste die Februarmiete zurück verlangen. Ich würde das machen, damit die Vermieterin einer Azeige wegen Verdachts des Betrugs nach § 263 StGB aus dem Wege gehen kann (war wohl elegant aber doch deutlich ausgedrückt, oder?).
    Doppelt Miete kassieren is nich.

    "Bzgl. das Einzugs-Datum von dem Nachmieter - ich habe "schriftlich" (per E-mail), dass sie am Anfang Februar eingezogen ist."
    - Aufbewahren!:)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (5. Mai 2014 um 17:28)

  • Hallo Berny,
    zum Glück hatte ich die Februar Miete noch nicht bezahlt weil ich mir unsicher war, ob ich die Miete komplett oder halb oder garnicht bezahlen muss, also hatte ich den Dauerauftrag erstmal storniert. Ich bekomme nur Rechnungen von der Vermieterin wegen "ausstehende Miete."... und hatte Angst, von Ihrem Anwalt zu hören. Deswegen dachte ich, ich versuche mich mal ein bisschen schlau zu machen. :) Und ja, diese E-mail habe ich aufgehoben. :)

    Hallo Kolinum,
    auch vielen Dank für die Bestätigung!

    Noch eine Frage hätte ich - weiss jemand, wo das (eventuell online?) in einem Gesetzbuch steht? Dann könnte ich der Vermieterin nämlich einen Auszug schicken, und hoffentlich ist das Thema damit erledigt. Kenne mich leider mit deutschen Gesetz nicht aus (bin Amerikanerin... :) )

    Danke nochmals für die schnelle Unterstützung!

  • Hi Mary,

    ich kenne keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass Du für eine nicht erbrachte Leistung zahlen musst, vor allem dann, wenn jemand anders dafür bereits zahlungspflichtig ist. I think it will not be different in the U.S. (or elsewhere) ...:)

  • BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Hat damit nichts zu tun...
    Mary braucht die Februarmiete definitiv nicht zu bezahlen.


    Und? Sagt der Paragraph meines links irgendetwas anderes aus? Natürlich hat das damit zu tun.

  • Und? Sagt der Paragraph meines links irgendetwas anderes aus? Natürlich hat das damit zu tun.


    Dann lies' Ihn Dir mal durch. Evtl. Zahlendreher...?

  • Ich lande beim anklicken meines eigenen links bei Paragraph 536 BGB und damit genau da wo ich hin wollte.
    Überschrift des §: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. Passt doch. Wo landest du?

  • Ich lande beim anklicken meines eigenen links bei Paragraph 536 BGB und damit genau da wo ich hin wollte.
    Überschrift des §: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.


    Das ist doch off topic, blättere mal zurück...

  • Ich lande beim anklicken meines eigenen links bei Paragraph 536 BGB und damit genau da wo ich hin wollte.
    Überschrift des §: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. Passt doch. Wo landest du?

    Und ich auch. Der Fragesteller wollte die rechtliche Grundlage wissen und wird hier fündig.

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