Mietminderung Dusche

  • Hallo,

    ich wohne in einem Studentenheim und habe ein Problem mit meiner Dusche, seit mittlerweile knapp 4 Monaten besteht dieses.
    Mitten während des Duschvorgangs wird das Wasser auf einmal Kochendheiß, wie aus einem Wasserkocher, für die Zeit von etwa einer Minute. Dieses tritt bei jedem Duschvorgang auf, so dass man sich jedes mal verbrennt.

    Ich habe nun eine E-Mail an die Heimleitung geschrieben und mich beschwert und Ihnen eine 2 Wochen Frist gesetzt, um dieses Problem zu lösen. Das Problem ist Ihnen schon seit über einem Monat bekannt, aber es kümmert niemanden.

    Als Resonanz auf meine E-Mail bekam ich die Antwort so eine Forderung sei unverschämt etc. Und wenn ich das nicht ließe könnte ich sogar eine Kündigung erhalten.

    Wie soll ich nun weiter fortfahren, welche Rechte habe ich hier im Bezug auf Mietminderung? Da dieses ja unzumutbar ist sich jedes mal zu verbrennen und von Seiten der Heimleitung nichts unternommen wird


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Als Resonanz auf meine E-Mail bekam ich die Antwort so eine Forderung sei unverschämt etc. Und wenn ich das nicht ließe könnte ich sogar eine Kündigung erhalten.


    ... genauso, wie zweimal dasselbe Problem zu posten...?
    Ich würde dem Vermieter per Einwurfeinschreiben das Problem beschreiben, wie es sich auswirkt, ferner, seit wann es ihm bekannt ist und ihn mit Verweis auf § 535 BGB bitten, dieses zeitnah in Ordnung zu bringen, um Schmerzensgeldforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.

  • entschuldigung, war mir unsicher, in welche Rubrik es besser passte.

    Macht es einen Unterschied rechtlich gesehen, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne?

  • Macht es einen Unterschied rechtlich gesehen, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne?


    Jein...
    Hast Du einen Wohnraum-Mietvertrag?
    Wohnst Du möbliert?

  • Ich habe einen Mietvertrag bis zum Juni 2015.
    Und ja mein Zimmer ist möbliert.
    Der Heimleiter hat seine eigenen Denkweisen und drohte mir auch in das schlechteste Zimmer im Heim umziehen zu müssen, wenn ich nicht das Thema sein lasse.

    Ist das alles so rechtens?

  • Ist der Heimleiter Dein Vermieter? Falls nein, bitte ihn doch jedes mal höflich, Dir seine Meinung schriftlich zukommen zu lassen, damit Du sie prüfen lassen kannst. ;)

    Deinem Vermieter solltest Du schreiben und ebenfalls um Bestätigung und Stellungnahme bitten. Falls das der Heimleiter ist, kann der ja gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

    War das von Anfang an so? Also wohnst Du die 4 Monate da und hast das von Anfang an festgestellt, oder wohnst Du da schon länger?

  • Also der Vermieter ist eine größere AG die die mehrere Wohnheime betreibt. Der Heimleiter ist nur für dieses Heim zuständig und regelt Mietverlängerungen etc. habe meine jetzt bis Ende Juni 2015 bekommen. Ja es ist seit Beginn an so, wohne seit 4 Monaten in diesem Zimmer, und es wurde auch öfter mündlich moniert, nur jetzt reicht es mir letztlich. Hätte ich es vorher moniert hätte er mich nicht verlängert. Also es ist von ihm nicht rechtens mir mit "Strafversetzung" oder "Kündigung" zu drohen, auch wenn es ein möbliertes Zimmer ist? Ich werde mir seine Stellungnahme nun schriftlich geben lassen, anders geht es ja nicht.

    Sollten Sie nicht drauf eingehen, welcher Prozentsatz einer Mietminderung wäre denn dann angebracht?

    Danke

  • Sollten Sie nicht drauf eingehen, welcher Prozentsatz einer Mietminderung wäre denn dann angebracht?


    Dafür gibt es keine festen Regeln; das kannst/musst Du bei Herrn Guugel erfragen.

    Zu den vier Monaten:
    Also kann es sein, dass das schon seit Jahr und Tag und halben Ewigkeiten so ist. Vielleicht glaubt der Heimleiter es einfach nur nicht, weil sich sonst nie jemand beschwert hatte? Aber wie dem auch sei: Er könnte es wenigstens mal überprüfen lassen, wie ich finde.

    Es bleibt der Ratschlag: Den Vermieter anschreiben. Wenn im Mietvertrag als Vermieter die AG mit eigener Adresse drinsteht, dann gehört dahin Dein Schreiben.

  • Ja das kann gut sein, aber deswegen kann doch mein Anspruch nicht verfallen oder?

    Und kannst du mir sagen ob eine "Strafversetzung" legal ist? Immerhin habe ich den Mietvertrag für dieses Zimmer geschlossen

  • Ja das kann gut sein, aber deswegen kann doch mein Anspruch nicht verfallen oder?


    Sicher nicht. Wenn ein Mangel vorhanden ist, ist er vorhanden.

    Und kannst du mir sagen ob eine "Strafversetzung" legal ist? Immerhin habe ich den Mietvertrag für dieses Zimmer geschlossen


    Genau das ist der Punkt: Du musst schauen, was genau im Mietvertrag steht.

    Hast Du genau dieses Zimmer gemietet? Steht dort irgendetwas davon, unter welchen Umständen Dir ein anderes Zimmer im Studentenwohnheim zugewiesen werden kann?

    Ich kenne mich mit Studentenwohnheimen und deren Gepflogenheiten nicht aus, aber es dürfte das gelten, was im Mietvertrag steht.

    Darüber hinaus wüsste ich nicht, dass irgendwo in den Gesetzen verankert steht, dass ein Heimleiter die Mieter wie kleine Kinder "zum Schämen in die Ecke schicken" darf.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!