Ein paar Köder würden da nicht Helfen dafür sind es einfach zu viele.
Staubsauger...
Ein paar Köder würden da nicht Helfen dafür sind es einfach zu viele.
Staubsauger...
Also hätten wir evt. eine Chance gegen die Abrechnung vorzugehen??
Die Chance eines Vorgehens als solches haste immer, jedoch über den Ausgang kann man nur spekulieren.
Hallo Weissglut,
"Vor zweieinhalb Jahren wurde unter Zeitdruck des Mieters ein Mietvertrag abgeschlossen,"
- Die äusseren Umstände halte ich hier für rechtlich unerheblich.
"Mittlerweile ist jener Vertrag zum 01.09 gekündigt worden,"
- Entweder zum 31.08. oder zum 30.09.
"da die neue Wunschwohnung gefunden ist."
- Hat grundsätzlich mit den bestehenden Mietverhältnis nichts zu tun.
"Der Mieter wohnt noch in der Wohnung, würde aber gerne eher aus dem Vertrag scheiden (neue Wohnung könnte eher bezogen werden)."
- Wen interessiert's ... rechtlich?
"Aus dem Plan und eigenen Messungen geht nun hervor, dass die Wohnfläche tatsächlich nur ca. 45qm beträgt!"
- Dann hat sich der VM wohl geirrt mit den 67m², sowas nennt man klassisches Büroversehen. Und DER Mieter, der nicht bemerkt, dass er nur 2/3 der zugesicherten Mietfläche hat,.... ich sage dazu mal nichts.
"Nach meiner Einschätzung klingt das nach völliger Verpeiltheit, oder Betrug auf seitens des Vermieters!"
- Haha...
"1. Ist eine volle Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Nebenkosten "problemlos" möglich?"
- Kommt auf den Vermieter an.
"Hätte der Mieter besser prüfen müssen"
- Ja.
"(war zu dem Zeitpunkt gewissermaßen in einer Notsituation und auf diese Wohnung angewiesen)?"
- Wen interessiert diese (entschuldige bitte) Ausrede?
"Wenn eine Rückerstattung möglich ist....Muss er Fristen beachten?"
- Weiss ich nicht.
"Der Mieter spielt mit dem Gedanken, die Forderung nach dem Auszug zu stellen, da man nicht einschätzen kann, wie der Vermieter darauf reagiert und evtl. bei der Kautionserstattung (ungerechtfertigte) Probleme machen könnte...nun...applaudieren wird er bei der Angelegenheit wohl kaum! ;-)"
- No comment.
"über ... Tipps zur Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen..."
- Die gibt es kostenpflichtig bei einem Rechtsanwalt, denn dieser Berufsgruppe ist das Privileg der Rechtsberatung vorbehalten.
So stehen die Nebenkosten im Mietvertrag.
Zu Seite 1: Die Haustür würde ich von innen nie abschliessen - Was macht Ihr in Paniksituationen? Und die Nummer mit den Erdgeschossmietern ist auch zweifelhaft.
Zu Seite 2: Im § 4 genügt der erste Satz bis zum Komma. Die mtl. VZ sollte gut 1/12 der Jahreskosten betragen. Soo einfach kann Mathematik sein...
Also meine Idee wäre jetzt, dass ich Montag zum Mieterschutzbund laufe und hoffe, dass die mich direkt beraten können, wenn ich die Anmeldegebühr gleich mitbringe. Dann würde ich das mit denen durchsprechen und sonst einfach die Kündigung schreiben und per Einschreiben losschicken! Ich berichte auf jeden Fall was sich da noch tut
Per Einwurfeinschreiben!
Hallo MeinRecht,
"Im Mietvertrag steht, dass ich die Fußleisten und Tapeten bei Auszug runternehmen muss."
- Ist doch eine klare vertragliche Vereinbarung, oder?
"Ich habe gehört, dass sich hier zwischenzeitlich die gesetzliche Lage geändert hat und ich das nicht mehr tun muss, auch wenn es vertraglich vereinbart ist. Jedoch finde ich keine konkreten Angaben insbesondere in Bezug auf die Fußleisten."
- Der Text des Fussleistenmitnahmegesetzes liegt mir z.Zt. leider auch nicht vor.
"Darüber hinaus steht dort, dass ich die Wohnung fünf Tage vor Auszug übergeben muss. Ist das rechtens???"
- Nein. Üblich ist am letzten Miet-Tag nach Terminabsprache. Und wichtig: Fertigt ein Übergabeprotokoll 2-fach an!
... das sehen wir ja dann alles, wenn es soweit kommen sollte!
und wennste willste, kannste uns über den Fortgang gerne unterrichten.
Hallo Feuerfee,
dass Ihr aufgeregt seid, verstehe ich. Um etwas zu Eurer Abrechnung sagen zu können, müsste man sie sehen.
Und ja, aus meiner Erfahrung ist der Durchschnittsverbrauch pro Nase und Jahr ~40m³.
Gibt es in dem Haus Wasserzwischenzähler?
Oder ist der Aufteilungsschlüssel gem. Mietflächenanteilen? Oder nach Nutzern?
jetzt waren wir fleissig am Tapette abziehen als wir sahen...Silberfische.
Allerdings nicht nur eins oder zwei und auch nicht nur in einem Raum. NEIN. In jeder ecke jedes Raumes fanden wir sie.
Bevor Ihr weiter renoviert, solltet Ihr unbedingt die Ursache(n) für die eingedrungene Feuchtigkeit suchen und beseitigen.
Auch mit Nebenkosten, wenn wir gar nicht mehr drin sind? Naja gut, das bekäme man ja dann ggf mit der Endabrechnung zurück, das wäre ja dann nicht das Problem. ![]()
Njet, denk' nach: Auch im Sommer laufen die 30% Grundkosten der Heizung weiter, und ob Ihr Müllabfuhr, Strassenreinigung, Hausversicherung etc. nutzt oder nicht, interessiert nicht. Die Fixkosten entstehen ja weiterhin nonstop.
wenn wir nun wirklich DIE Wohnung finden sollten und es sind noch ein paar Monate bis Vertragsende, zahlen wir eben zur Not die Kaltmiete hier weiter.
Bie Mietvertragsende IST grundsätzlich die volle Miete zu zahlen.
... und unser Früchtchen wird uns sicherlich auf dem Laufenden halten...
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Ist dem nicht so, dann eben auch anders. Können nur Sie selbst abwägen.
Jawoll, gib' ihm Saures...!!!
dano68:
"die Abrechnung war an den Vermieter gerichtet und der hat es an mich weitergeleitet ,"
- Sicherlich ein Irrtum... oder "Büroversehen"![]()
"Ich habe gerade den Mietvertrag nicht zur Hand , aber nehmen wir an , daß ..."
- Nix nehmen wir an oder spekilieren, sondern Du wirst Dich bitte bemühen - und nebenher bitte beachten: Plenk ? Wikipedia
"soll ich erst diese Abrechnung zurückschicken und um eine korrigierte Abrechnung bitten ."
- Du brauchst nur zu sagen, dass das die Abrechnung für den Wohnungseigentümer war, jedoch keine Betriebskostenabrechnung für einen Mieter. Ich würde das aber erst machen, wenn er erinnert bzw. anmahnt.
landlord,
was soll dieses dumme Gerede??
"Der Vermieter könnte auch, wenn du noch in der Wohnung wohnen würdest das Bad erneuern."
- So einfach mir nix Dir nix...?
"Du bist sogar verpflichtet den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu gewähren."
- Nur wenn echte(!!) Gefahr im Verzuge ist.
"Wenn du in der Wohnung wohnen würdest, steht dir wahrscheinlich eine Mietminderung zu. Eine Badrenovierung macht eine Wohnung noch nicht unbewohnbar."
- Richtig.
"Ich würde an deiner Stelle jetzt wie folgt vorgehen. Bei meinem Vermieter anrufen und sagen, dass ich ab morgen nochmal in der Wohnung wohne. Ich bräuchte alle Schlüssel zurück.
Mal sehen was er sagt. Wahrscheinlich wird er dann von der Badrenovierung erzählen. Ich würde mich daraufhin dumm stellen und fragen wie das gehen soll und ihn zu einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung überrumpeln."
- Selten solchen geistigen Dünnschiss gelesen.
Hallo Sonderbar,
ohne dass ich die anderen Beiträge gelesen habe, nun mein Senf zu Deinem Problem:
"Seit Mitte Mai weiß mein Vermieter darüber Bescheid, dass ich kündigen möchte."
- Das ist schöön, dass er das weiss. Wayne interessiert's?
"Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich vor Ablauf der drei Monate Frist bereits aus der Wohnung ausziehen könnte, wenn es einen Nachmieter gibt."
- ... den er nicht akzeptieren muss.
"Daraufhin hat der Vermieter einen Makler angestellt, mit dem ich zwei Wohnungsbesichtigungen durchgeführt habe."
- Resultate...?
"Seit ich in der Wohnung gewohnt habe, war dort ein leichtes Schimmelproblem im Bad."
- Deine Gesundheit interessiert Dich wohl weniger...?
"Dies habe ich dem Vermieter auch gesagt, als ich ausziehen wollte. Er meinte, das habe er nicht gewusst und sei verwundert (sein Sohn war bereits mehrfach im Bad gewesen; sehr unwahrscheinlich, dass hier Unkenntnis besteht)."
- Ich glaube Deinem VM, und sein Sohn muss ihm das ja auch garnicht berichten.
"Dann habe ich eine Kündigung via Brief geschickt, in der stand, dass ich zu Ende des Monats kündigen möchte."
- "Toll", dass Du schriebst, dass Du kündigen MÖCHTEST... Rechtlich ohne Relevanz (denk' nach!).
"Mir war klar, dass das die Frist nicht einhält, aber ich dachte mir, vielleicht ist er da ja nett."
Der einzige nette VM, den ich kenne, bin ich selbst...
"Ich war jetzt wieder mal in der Wohnung, da ich ja noch die Schlüssel habe. Und der Vermieter hat das gesamte Bad inklusive jeglicher Armatur (bis auf Kloschüssel), Boden und Tapeten aufgerissen. Man kann somit nicht mehr duschen oder sich die Hände waschen, man sieht die roten Backsteine an allen Wänden, weil eben alles aufgemacht wurde. Außerdem hat es hier keine Absprache gegeben. Ein Foto habe ich gemacht."
- Für eine unbewohnbare (dieser Zustand dürfte genügen) Wohnung kannste die Miete um 100% mindern.
"Muss ich jetzt die Miete zahlen, wenn sich die Wohnung in diesem Zustand befindet und somit nicht wirklich bewohnbar ist??"
- Nein.
"Habe ich, weil das alles ohne Absprache geschah, nicht sogar das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung?"
- Vorsichtig würde ich JA sagen. Ausserdem wäre zu prüfen, wie er in Deine Wohnung gelangt ist, also, ob hier evtl. Einbruch bzw. Hausfriedensbruch vorliegen kkönnte.
Auch scheinbar ist offensichtlich falsch.
Der war guut...:D
Und nun zu unserem Früchtchen: Wenn Du JETZT nachweislich mit eigener(!!) Unterschrift "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung genügt!) ODER eben zum 31.08.2014 kündigst und der Schrieb bis zum spätestens 4.6. mittags im Empfängerbriefkasten ist (Zeugen mitnehmen!) oder unter seiner Wohnungstür durchgeschoben, ist Deine Kdg rechtlich in trockenen Tüchern.
csaushh:
"Nun widerspricht der Vermieter und sagt ich hätte eine Mietvertraglich geregelte Duldungspflicht."
- Sicherlich hat er Dir auch gleich den § genannt...?
"Ich denke er versucht nur mich einzuschüchtern. Bei Baulärm kann man immer die Miete kürzen oder nicht?"
- Immer...? Dass ich nicht lache...:(
Hallo dano68,
falls das Gedicht an Dich adressiert ist: Widersprechen
Falls an Deinen Vermieter (also den Wohnungseigentümer): zurückgeben.
(hätte fast noch geschrieben: ignorieren oder in die Tonne:o)
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