Hausverwaltung/Makler will das ich Schimmel und Feuchtigkeit einfach überstreiche

  • Ich habe in meiner Wohnung große Probleme mit Feuchtigkeit die sich an den Fensterrahmen bildet. Das ist so extrem das sich unter den Fenstern ganze Wasserpfützen bilden und die Feuchtigkeit mittlerweile auf Wände übergegangen ist. Die Hausverwaltung weiß das seit einem Jahr (eigentlich schon länger aber meine Anrufe wurden immer abgewiegelt) und hat auch versprochen etwas zu tun, passiert ist bis heute aber nichts. Unter anderem deshalb habe ich die Wohnung zum 31.05. gekündigt. Nun war der Makler, der die Wohnung irgendwie weitervermitteln soll, vor einiger Zeit da um ein Protokoll, mit allen Dingen die bis zur Übergabe erledigt werden sollen, zu erstellen. Ins Protokoll wurde u. A. aufgenommen, dass wir die Wohnung komplett in weiß streichen sollen. Dann hat die Hausverwaltung einen Maler vorbeigeschickt um zu gucken was wegen der Feuchtigkeit und dem Schimmel an den Wänden gemacht werden muss. Dem habe ich natürlich erstmal gesagt das ich das laut dem Protokoll streichen soll und er meinte, dass das auf keinen Fall so sein sollte da es speziell behandelt werden muss da es sonst zum einen wieder durchkommt und, viel wichtiger, gesundheitsgefährdend ist. Er sollte dann der Hausverwaltung ein Angebot machen. Ich bin davon ausgegangen, dass ihn die Hausverwaltung beauftragen wird, da alles andere fahrlässig meinen Nachmietern gegenüber wäre.

    Nun ist es aber so, dass der Makler darauf besteht (die Hausverwaltung hat sich laut seiner Aussage angeblich noch nicht diesbezüglich zurückgemeldet) das ich trotzdem für die Übergabe am Mo streiche. Meine bzw. die Einwände des Malers sind ihm völlig egal. Nun weiß ich nicht was ich machen soll, da es eigentlich ein absolutes Unding ist was die da offensichtlich vorhaben. Habt ihr einen Rat?

  • Dem Makler weisen Sie die Tür. Er ist nicht Ihr Vermieter und hat bezüglich des Zustandes der Wohnung keine Erklärungen abzugeben.
    Andernfalls wäre eine Originalvollmacht des Vermietes Voraussetzung.

  • Nun weiß ich nicht was ich machen soll, da ...


    ... da Du erst mal in Deinen Mietvertrag schauen solltest. Dort kannste feststellen, WER Dein Vermieter ist. An diesen (Deinen Vertragspartner) hast Du Dich zu wenden.

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