Hallo Winni,
mal so nebenbei: Sind Schmuck und Wertsachen Deiner Eltern noch vorhanden?
Beiträge von Berny
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Das ist selbst für Immofutzis wie mich kompliziert.
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Wie gesagt: juristisch kompliziert und vielleicht doch eher was für einen Anwalt.
Meine ich auch. Tendieren würde ich jedoch zur Vermietermeinung. -
Eine Bekannte hat mich (Mieterin) gebeten, ihren Schwager unter unserer Adresse anmelden zu dürfen, damit jener in unserer Stadt (Köln) einen Hartz4-Antrag stellen und somit in Köln eine Sozialwohnung zugewiesen bekommen kann.
Du kannst eine andere Person gottseidank sowieso nicht anmelden.
Ausserdem dürfte dies evtl. dem Vermieter nicht gefallen, ebenso dem Sozialamt vonwegen Verdacht zur Beihilfe zum Sozialbetrug. -
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Andernfalls wäre das wieder ein Paradebeispiel dafür, dass wir alle uns über die Möglichkeit, selbst irgendwann nicht mehr klar denken zu können, rechtzeitig Gedanken machen sollten und Bevollmächtigte selbst zu wählen, solange es unser Hirn noch erlaubt.
Du sagst es. Danke für den Gedankenanstoss, Stichwort Vorsorgevollmacht! -
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Aber kann ich die gesamten drei Monate nach meinem Auszug zurückfordern oder nur diesen einen Monat?
Anwalt fragen... -
Aber ich, wie auch schon Kolinum und Berny schrieben, sehe gute Chancen die gezahlte Miete zurück zu bekommen.
.. und zusätzlich noch Schadenersatz, Aufwandsentschädigung, usw. Bei solchem eklatanten Fall wäre die Hinzuziehung eines Fachanwalts dringend anzuraten. -
Vorab was der BGH dazu sagt:
Unzulässig ist ein Kündigungsverzicht dann, wenn keine Kündigung vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erfolgen darf, denn dann würde das Mietverhältnis frühestens nach 4 Jahren + Kündigungsfrist (im günstigsten Fall 2 Monate) enden. Es muss die Möglichkeit verbleiben, dass vorzeitig so gekündigt wird, dass das Mietverhältnis auch tatsächlich nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragbeginn endet! Rein rechnerisch bedeutet dies folgendes: 4 Jahre entsprechen 48 Monaten. Zieht man die Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten ab, verbleiben noch 45 Monate. Man kann also wechselseitig (Mieter und Vermieter) längstens für die Dauer von 45 Monaten (ab Vertragsbeginn) auf das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichten.
Danke, recht deutlich und gut erklärt - Like;) -
Natürlich darf er die Grundsteuer umlegen, denn diese Betriebskostenart ist im Mietvertrag ganz deutlich vereinbart. Vielleicht mal mit einer Lesebrille versuchen, wenn die Arme nicht mehr lang genug sind.
Hey - den merk' ich mir.;) -
Hallo Nordlicht123,
ich sehe es (auch) so: Ab dem Durchbruchdatum brauchst Du keine Miete mehr zu bezahlen.
Sollte die VMn Zicken machen, würde ich sie anzeigen wg. Hausfriedensbruch und widerrechtlicher Besitzstandsstörung....=> Staatsanwaltschaft.
BTW: Du schreibst von "Kanzlei". Welche Berufssparte? -
Ich möchte mir ein Haus kaufen habe aber in meinem Mietvertrag einen vierjährigen Kündigungsverzicht der erst Mitte 2017 endet. Ist der Erwerb einer Immobilie Grund für eine Sonderkündigung?
Nein, gottseidank nicht. -
Und das quittieren die Verdunsterröhrchen mit fleißigem Zählen von Einheiten (Verbrauch). Auch im Sommer.
Kontraproduktivität richtig erkannt
: Elektronische HKVs nämlich zählen erst, wenn die HK-Temperatur ~5° ÜBER der Raumtemperatur liegt. -
MenschGuenther:
"Ich habe Summe X einfach zu Begin des Mietverhältnisses auf ein Konto überwiesen und dann nichts mehr davon gehört."
- Also auf das Konto des damaligen Vermieters?"Aber was passiert denn jetzt, wenn ich den Brief einfach in der Ecke liegen lasse und nicht zustimme?"
- So würde ich es jedenfalls machen. -
Sind Sie nicht so denkfaul und bequem, sondern lesen Sie meinen Beitrag #2.
Hast recht. Allmählich reicht es mit diesem Fragesteller. -
Bedeutet das mindenest zwei Wochen Kündigungsfrist (15-30/31) ohne Kündigungsgrund?
Bis zum 15.d.M. zum Monatsende ist eine klare Angabe, die brauchste nicht mehr in Wochen oder Sekunden o.ä. umzurechnen oder versuchen sie kaputtzudiskutieren.
Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich. -
Der Makler hat sich da jetzt herausgewunden.
Wenn ich diese Berufsbezeichnung höre, läuten bei mir sämtliche Alarmglocken. -
Ich untervermiete eine möbilierte Zimmer in meine Wohnung. ...wie lange ist die Kündigungsfrist
Bis zum 15. zum Monatsende. -
Liebe Chiara,
(nur!) was Du schwarz auf weiss (mit Unterschriften!) besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.
Deine geschilderten Probleme könnten auch im übertragenen Sinne von Politikern sein: "Was kümmert mich mein dummes Gerede von gestern?"
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Chiara:
"Der Mietvertrag ist unterschrieben"
- Wofür denn dann noch der Roman?"die alte Wohnung gekündigt."
- Interessiert hier nicht."Habe ich überhaupt das Recht, die Übernahme der Wohnung zu verweigern?"
- Ja."Kaution und Miete darf ich ja nicht zurückhalten."
- Rchtig, ebenso die darauffolgenden Mieten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. -
Hätte der Vermieter nun noch das Recht mich zum eigentlichen Kündigungsdatum (31.08.) hierher zu bestellen?
Yes, he has; und zwar zum Nachmittag/Abend des letzten Tages des Mietverhältnisses.
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