Beiträge von Berny

    Eine Bekannte hat mich (Mieterin) gebeten, ihren Schwager unter unserer Adresse anmelden zu dürfen, damit jener in unserer Stadt (Köln) einen Hartz4-Antrag stellen und somit in Köln eine Sozialwohnung zugewiesen bekommen kann.


    Du kannst eine andere Person gottseidank sowieso nicht anmelden.
    Ausserdem dürfte dies evtl. dem Vermieter nicht gefallen, ebenso dem Sozialamt vonwegen Verdacht zur Beihilfe zum Sozialbetrug.


    ...
    Andernfalls wäre das wieder ein Paradebeispiel dafür, dass wir alle uns über die Möglichkeit, selbst irgendwann nicht mehr klar denken zu können, rechtzeitig Gedanken machen sollten und Bevollmächtigte selbst zu wählen, solange es unser Hirn noch erlaubt.


    Du sagst es. Danke für den Gedankenanstoss, Stichwort Vorsorgevollmacht!

    Aber ich, wie auch schon Kolinum und Berny schrieben, sehe gute Chancen die gezahlte Miete zurück zu bekommen.


    .. und zusätzlich noch Schadenersatz, Aufwandsentschädigung, usw. Bei solchem eklatanten Fall wäre die Hinzuziehung eines Fachanwalts dringend anzuraten.

    Vorab was der BGH dazu sagt:

    Unzulässig ist ein Kündigungsverzicht dann, wenn keine Kündigung vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erfolgen darf, denn dann würde das Mietverhältnis frühestens nach 4 Jahren + Kündigungsfrist (im günstigsten Fall 2 Monate) enden. Es muss die Möglichkeit verbleiben, dass vorzeitig so gekündigt wird, dass das Mietverhältnis auch tatsächlich nach Ablauf von 4 Jahren seit Vertragbeginn endet! Rein rechnerisch bedeutet dies folgendes: 4 Jahre entsprechen 48 Monaten. Zieht man die Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten ab, verbleiben noch 45 Monate. Man kann also wechselseitig (Mieter und Vermieter) längstens für die Dauer von 45 Monaten (ab Vertragsbeginn) auf das Recht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags verzichten.


    Danke, recht deutlich und gut erklärt - Like;)

    Natürlich darf er die Grundsteuer umlegen, denn diese Betriebskostenart ist im Mietvertrag ganz deutlich vereinbart. Vielleicht mal mit einer Lesebrille versuchen, wenn die Arme nicht mehr lang genug sind.


    Hey - den merk' ich mir.;)

    Hallo Nordlicht123,

    ich sehe es (auch) so: Ab dem Durchbruchdatum brauchst Du keine Miete mehr zu bezahlen.
    Sollte die VMn Zicken machen, würde ich sie anzeigen wg. Hausfriedensbruch und widerrechtlicher Besitzstandsstörung....=> Staatsanwaltschaft.
    BTW: Du schreibst von "Kanzlei". Welche Berufssparte?

    Bedeutet das mindenest zwei Wochen Kündigungsfrist (15-30/31) ohne Kündigungsgrund?


    Bis zum 15.d.M. zum Monatsende ist eine klare Angabe, die brauchste nicht mehr in Wochen oder Sekunden o.ä. umzurechnen oder versuchen sie kaputtzudiskutieren.
    Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich.

    Liebe Chiara,

    (nur!) was Du schwarz auf weiss (mit Unterschriften!) besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.

    Deine geschilderten Probleme könnten auch im übertragenen Sinne von Politikern sein: "Was kümmert mich mein dummes Gerede von gestern?"

    Chiara:

    "Der Mietvertrag ist unterschrieben"
    - Wofür denn dann noch der Roman?

    "die alte Wohnung gekündigt."
    - Interessiert hier nicht.

    "Habe ich überhaupt das Recht, die Übernahme der Wohnung zu verweigern?"
    - Ja.

    "Kaution und Miete darf ich ja nicht zurückhalten."
    - Rchtig, ebenso die darauffolgenden Mieten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

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