Beiträge von Berny

    Jetzt war ein von ihm beauftragtre Elektriker da und hat sich auf die Fehlersuche begeben. Es kam heraus, dass in der kompletten Unterverteilung unseres EG ein Fehler vorherrscht, der so nicht behoben werden kann. Es soll jetzt die komplette Eletroverteilung in unserem EG neu verlegt werden (Wände auf, neue Leitungen rein, etc....)

    Nun meine Frage, wer muß die Kosten für die ENtstehende Renovierung bezahlen???


    Na, wer wohl?

    Guck mal hier: Mietminderung und Zur .


    Interessant, insbesonders dieser Absatz (Zitat):
    "Mit dem Zurückbehaltungsrecht die Mängelbeseitigung erzwingen
    Hat der Mieter also den Vermieter ergebnislos aufgefordert, den beanstandeten Mangel zu beseitigen, kann der Mieter neben dem Minderungsrecht auch die „Einrede des nicht erfüllten Vertrages“ erheben, aus der sich ein Zurückbehaltungsrecht ergibt (BGH WuM 1997, 488). Das Zurückbehaltungsrecht führt dazu, dass der Mieter einen Teil der Miete zurückbehalten darf. Besteht dieses Recht, braucht der Mieter keinen Zahlungsverzug zu befürchten (LG Berlin GE 1996, 549)."

    Wenn sie nichts dazu beizutragen haben dann müssen sie auch nicht posten, oder? Wenn sie aufmerksam gelesen hätten, wüssten sie das es nicht um die Übergabe geht. Aber da die Meisten Posts von Ihnen nur darauf abzielen Frust abzulassen, wundert mich die Antwort nicht, aber solche Trolle hat jedes Forum.


    Zeige mit einem Finger auf andere, drei Finger zeigen auf DICH zurück.

    Ja. Unverzüglich den kompletten Mietrückstand zahlen. Dann ist zumindest die fristlose Kündigung vom Tisch, sprich unwirksam.
    Sofern Deinem Vater in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.
    Hat der Vermieter gleichzeitig auch fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen gekündigt bleibt diese Kündigung jedoch wirksam.

    Wie lange wohnt denn Dein Vater schon in der Wohnung?


    Stimme oben zu.
    Ich denke, dass der Sohn dort wohnt, jedoch der Vater gemietet hat.

    Hallo extrashayn95,

    "Gestern hat mein Vater ein Brief von unserer Hausverwaltung bekommen, ... es war eine fristlose Kündigung wegen 2 fehlenden Monatsmieten,"
    - Ist rechtlich korrekt.

    "Unsere Hausverwaltung vordert die Räumung bis zum 25.11"
    - Ist auch korrekt.

    "... und weiterhin 3 Monate Mietzahlung nach räumung wegen ihrem Verlust."
    - Geht nicht: Mietezahlung nur bis zum Kündigungstermin, anschl. Nutzungsausfallentschädigung in gleicher Höhe bis zur Räumung bzw. zügigen Weitervermietung nachdem die Mietsache wieder in vertragsgemässen Zustand versetzt wurde, welches bestimmt weniger als drei Monate sein dürften.

    "ob da noch was zu retten ist? Also wenn man das Geld jetzt sofort zahlen würde, wäre die Kündigung dann noch rechtskräftig?"
    - Nein, sondern sie würde als "geheilt" gelten.

    "Was passiert denn wenn wir am 25.11 noch nicht raus sind? Könnten wirklich so schnell schon irgendwelche Helfer mit Polizei oder sonstwas vor unserer Tür stehen und uns einfach rausschmeißen?"
    - NEIN, überhaupt nicht, der Vermieter müsste bei Gericht die Zwangsräumung beantragen.

    "Darf die Hausverwaltung noch 3 Monate weiterhin Miete fordern, obwohl wir dann nicht mehr dort wohnen?"
    - Wurde bereits beantwortet.

    "Denn wenn wir wirklich es irgendwie schaffen bis zum 25.11 dort auszuziehen wie sollen wir denn Miete für 2 Wohnungen zahlen?"
    - Das dürfte die HV herzlich wenig interessieren...

    Eine gesamte Monatsmiete wurde mit Nebenkosten zurückbehalten. Neben dem Recht die Miete zu mindern, hat man als Mieter auch ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mangel an der Mietsache, sozusagen als Druckmittel. Man darf dann die Miete in Höhe von 3-5-fachem Betrag der Mietminderung zurückbehalten. Das muss man aber wieder zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt wurde, das Geld gehört also im Gegensatz zur Mietminderung nicht einem selber. Vgl. § 320 BGB ;).


    Danke für die "Aufklärung".

    Allerdings bin ich noch auf der Suche nach einer Grundlage um mein Geld wieder zu bekommen.
    Habe was gefunden, weis aber nicht ob das ausreicht?
    http://dejure.org/gesetze/SGB_X/50.html


    Das (SGB10) kann ich Laie nicht verbindlich beurteilen. Eine nicht erbrachte Leistung würde ich jedenfalls nicht bezahlen. Es liegt m.E. am Vermieter, seiner Sorgfaltspflicht (Kontrolle der Müllbehälter) zu genügen.

    Danke für die schnelle Antworten erstmal . Das ist mir total wichtig echt .. ich habe nur Angst den Laden damit zu verlieren ..
    Kann der Vermieter den sich jetzt noch zurückziehen ? bzw. ihr etwas schriftlich schicken ? Sie hat jetzt die Bankfinanzierung geklärt meinte Sie zu mir , der Vermieter hat ihr aber schon davor die Tage gesagt das der Laden schon Vermieter ist wo sie sich wieder das erste mal gemeldet hat .


    Wie unten zu lesen ist, ist dies nur meine persönliche Meinung. Auch andere Poster, die sich sicherlich noch melden werden, können hier nur ihre Meinungen äussern. Im Zweifelsfalle kann man Dich nur an einen Rechtsanwalt verweisen.

    Nein , es steht nur das das Ladenlokal Reserviert wird bis Sie ihr Gründungsvorhaben gesichert ist . Der Vermieter meinte das er gewartet hat aber keine Rückmeldung bekommen hat von ihr ..


    Solch ein Geschäftsgründungsvorhaben kann laaange dauern. Ich meine, dass der Vermieter den schwarzen Peter hat. Offensichtlich hat er es wohl auch versäumt, nachweislich den Geschäftsgründer anzumahnen und nach einer gewissen Frist die Reservierung (rechtssicher) zurückzuziehen.

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