Hallo,
Wir haben folgendes Problem. Wie schätzt ihr die Lage ein?
M stellt Schimmelbefall im Badezimmer seiner Wohnung fest. Dieser wird V sofort angezeigt. V entfernt diesen zunächst selber mit handelsüblichen Präparaten, der Schimmel kommt jedoch wieder.
M zeigt dies V wieder an, V sichert erstmal mündlich zu diesen fachgerecht beseitigen zu lassen, macht dies aber nicht, beauftragt jedoch stattdessen einen Fachmann (laut Anwalt kein Sachverständiger, somit laut Anwalt wertlose Aussage), der sagt dass dies auf ein falsches Heiz- und Lüftverhalten zurückzuführen ist. Das ist aber sachlich falsch.
M beauftragt den Mieterverein sich mit der Sache zu befassen. Der Mieterverein weist die Forderung Vs zurück, dass M den Schimmel auf seine Kosten entfernen soll, und setzt V eine Frist zur Schimmelbeseitigung, ansonsten wird eine volle Monatsmiete zurückbehalten.
Die Frist verstreicht und die Miete wird zurückbehalten.
V beauftragt einen Anwalt die Miete einzutreiben. Der Forderung widerspricht der Mieterverein mit Begründung der rechtzeitig angekündigten Zurückbehaltung. V reagiert erstmal nicht.
Vs Anwalt versucht die Miete samt Anwaltskosten und Zinsen über einen gerichtlichen Mahnbescheid zu bekommen, dem widerspricht der Mieterverein.
V klagt nun vor dem Amtsgericht. Er will die Miete und die Rechtsanwaltskosten + Zinsen haben. Folgende Begründung:
Der Anspruch sei durch den Mietvertrag gegeben. M wolle von einenm Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, dass jedoch nicht vorliege, da der Fachmann bei der "Schadensaufnahme" festgestellt habe, dass der Schimmel "unzweifelhaft" durch falsches Lüften und Heizen entstanden sei. Außerdem haben sie selber in dem Haus gewohnt und da sei nie Schimmel entstanden.
Unser Anwalt hat sich über die "Dummheit" des Vermieters und seines Anwalts schlapp gelacht, da das Zurückbehaltungsrecht schon alleine gesetzlich und durch mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigt einen Verzug ausschließt. Ist die Lage so eindeutig?
Und der Schimmel verschwindet auch nicht, normal würden wir den auch vorläufig selber mit Chlor entfernen, aber das sollen wir aus Gründen der Beweissicherung nicht. Die Decke ist fast komplett schwarz.