Beiträge von Berny

    xbjoernx,

    mache doch mal folgendes:
    1. alle Heizkörper entlüften,
    2. alle Thermostatköpfe auf 5 stellen und dann mithilfe der Überwurfmuttern abschrauben,
    3. an die Pinne (oder Pins) in der Mitte je einen Tropfen Öl geben,
    4. die Pinne mehrmals reindrücken (raus kommen müssen sie ja automatisch),
    5. Thermostatköpfe wieder draufschrauben und mehrmals hin- und her-drehen und auf die gewünschte Stufe stellen. Sollte einer sich besonders leicht drehen lassen, könnte er defekt sein. Ein neuer von Heimeier kostet ~12€.
    6. Hoffen, dass die HK wie gewünscht arbeiten.
    7. Nicht heiss mit warm verwechseln, Messung mit einem Thermometer könnte helfen.

    Soo einfach ist das, was und wie es mein(e) Vorredner bereits sagten.

    xbjoernx:

    ""Du, falls Du Dich nicht bewegt hast."
    Öhm, ich nehme mal an das soll bedeuten: Ich zahle, wenn ich den Defekt nicht gemeldet habe."
    - Genau. Da Du zur Schadensminderung grundsätzlich verpflichtet bist, hättest Du beim Bemerken der Strajhlungswärme schon reagieren sollen/müssen.

    "Ob ich die erzeugte Wärme zur Verfügung hatte oder nicht, spielt meiner Meinung nach keine Rolle! Fakt ist, dass ich zur Erzeugung dieser Wärme NICHT meine Zustimmung gegeben habe. Ich habe diese Wärme nicht "bestellt", denn der Heizkörper wurde von mir auf "aus" gestellt. Ergo habe nicht ich diese Wärme verbraucht, sondern der Heizkörper selber hat den Enegieverbrauch erzeugt,"
    - Bitte erzähle das jemanden, der sich die Hose mit der Kneifzange zubindet...

    "Hand aufs Herz: Hast Du jemals kontrolliert, ob ein Heizkörper aus bleibt, den Du auf aus stellst? Wenn überhaupt macht man das doch kurz nachdem man den Heizkörper ausgestellt hat."
    - Ja, so ca. fünf Minuten danach, denn dan dürfte er ja wohl völlig abgekühlt sein...:(

    "Sollten meine Möbel durch zu Hohe Hitze eines defekten Heizkörpers in Mitleidenschaft gezogen werden UND dem Vermieter ist dies bekannt UND er unternimmt nichts, macht er sich garantiert Schadensersatzpflichtig."
    - Bitte erzähle das jemanden, der sich die Hose mit der Kneifzange zubindet...

    "Trotz normalem Umgang mit dem Heizkörper ist ein Defekt eingetreten. Da sich dieser nicht bemerkbar macht, blieb er bis zur Abrechnung unentdeckt."
    - Ach so..., und die abgegebene Wärme hat niemand bemerkt? Bitte erzähle das jemanden, der sich die Hose mit der Kneifzange zubindet...

    "Daher kam meine Frage, ob ein Vermieter nicht vllt. eine Versicherung besitzt, die für solche Schäden eintritt. Meine Haftpflicht oder Hausrat wird dafür wohl nicht einspringen."
    - Auch nicht die des Vermieters.

    Hallo xbjoernx,

    "Als ich mir allerdings die Verbrauchswerte der Heizkörper angesehen habe, fiel mir sofort ein riesiger Verbrauch bei einem unserer Heizkörper ins Auge. Hier einmal die Werte unserer sechs Heizkörper:
    Diele: 0 Einheiten
    Schlafzimmer: 67 Einheiten
    Bad: 0 Einheiten
    Küche: 0 Einheiten
    Wohnzimmer HK1: 241 Einheiten
    Wohnzimmer HK2: 1692 (!) Einheiten
    Macht in Summe 2000 Einheiten."
    - Welch ein Zufall...:confused:

    "In den vorangegangenen, vollen Abrechnungsperioden Betrug die Summe der Einheiten 611 Einheiten 2012/2013, 695 Einheiten 2011/2012 und 647 Einheiten 2010/2011. ..."
    - Hast Du die Werte des vergangenen Abrechnungszeitraums mal selbst aufgeschrieben? Verglichen mit vorangegangenem gleichlangem Zeitraum?

    "... den Heizkörper begutachtet und festgestellt, dass er tatsächlich warm ist. Er ist nicht heiß, mehr lauwarm. Daraus ergibt sich ja ziemlich sicher, dass die Heizung defekt ist. Ein Heizkörper, der auf "aus" steht, darf nicht warm werden und erst Recht keinen 2,5 Jahresverbrauch erzeugen."
    - Eine defekte Heizung hat Dein Vermieter i.O. zu bringen (falls Du es ihm meldest).

    "Ich gehe also bei folgender Fragestellung davon aus, dass der Heizkörper defekt ist: Wer muss die Heizkosten bezahlen, die dieser Heizkörper verursacht hat?"
    Du, falls Du Dich nicht bewegt hast.

    "1.) Ich weiß, dass man Mängel unverzüglich dem Vermieter mitteilen muss, damit er die Chance hat, zu reagieren. Dies werde ich natürlich am Montag sofort machen. Es muss ja auch schleunigst jemand kommen, der das Dingen repariert, denn im laufenden Abrechnungszeitraum 2014/2015 hat er auch schon wieder 540 Einheiten auf der Uhr..."
    - Dan mach' das und melde Dich hier mit Resultaten wieder.

    "Trotzdem ist mir durch den Schaden der Heizung ein Folgeschaden entstanden, den ich auf 200 - 300 Euro schätze. Denn alles was der Heizkörper jetzt geheizt hat mindert ja meine Rückzahlung. Ist der Vermieter gegen solche "versteckten" Defekte, die seine Mietsache dem Mieter zufügt, nicht evtl. versichert?"
    - Frag' ihn.

    Hallo Harry,
    je nach Vereinbarungen im Mietvertrag: Grundsätzlich ist das Anstreichen von innen Mietersache, von aussen Vermietersache.
    Ich empfehle Dir, das Holz vom Fenster und Rahmen von innen und aussen plus den Fensterfüllungen mit Spachtel und Schmirgelpapier vorzubehandeln und dann mit einer offenporigen Lasur zu streichen - und das möglichst 2- oder 3-mal, vorzugsweise bei schönem trockenen Wetter, damit die Lasur gut einziehen kann.
    Ich persönlich würde, wenn ich schon mal bei der Arbeit bin, den VM damit nicht "behelligen".

    Leipziger82:

    Ist die Mietsache in der Tauglichkeit gemindert, wenn zwei Schlüssel fehlen? Solange Du in die Wohnung kommst, ist alles in Ordnung.
    Eine Minderung ist hier definitiv nicht möglich."
    - Ich würde ganz einfach nur den Schliesszylinder auswechseln. Bei Mietvertragsende wieder rücktauschen.

    "Ohne Fahrstuhl zahlst Du auch keinen Betriebsstrom. Die Entschädigung für das Treppensteigen siehst Du also dann auf der Betriebskostenabrechnung."
    - Klingt zwar spassig, wäre jedoch überlegenswert...:rolleyes:

    Entgegen der Aussage, von Berny, ist eine freiwilligen Bürgschaft unbegrenzt möglich


    ... aber nur dann, um in einem Gerichtsverfahren die Kündigung und Zwangsräumung zu umgehen, also sozusagen als allerletzte Möglichkeit. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Hallo dacapo,

    ich würde kurz, knapp und prägnant die Fakten der Vermieterin schriftlich nachweislich mitteilen und sie auffordern, den ordnungsgemässen Zustand der Elektroinstallation der Allgemeinanlagen herzustellen, um Regressforderungen und Mietminderungen zu vermeiden. Ausserdem auf § 535 BGB hinweisen.
    Eine Anzeige wg. Verdachts des Stromdiebstahls würde ich eher dem Hausbesitzer anraten.

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