Habe ich als Mieter das Recht einen Wartungsauftrag/-vertrag einzusehen?

  • Hallo liebe Community,

    zu meiner Situation ich leben in einer Wohnanlage (16 Parteien, alles Mieter) die durch eine Hausverwaltung Instand gehalten wird.

    Die Hausverwaltung nimmt ihre Pflichten leider nicht ganz so ernst und die gemeinschaftlich zu nutzenden Waschmöglichkeiten, zwei Waschmaschinen und zwei Trocknern sind in einem verdreckten und unhygienischen Zustand.

    Nach vielen Beschwerden wurde von der Hausverwaltung (vor einem Jahr), die Preise für die Waschmaschinen-Benützung erhöht um die Maschinen 2 mal im Jahr reinigen lassen zu können. Leider sehen die Waschmaschinen immer gleich verdreckt aus und es ist nicht nachvollziehbar ob die Maschinen je eine Reinigung erfahren haben.

    Nun meine Frage kann ich als Mieter, darauf bestehen Einsicht in die Unterlagen (Wartungsvertrag oder -auftrag) zu bekommen? Oder habt ihr sonst eine gute Idee wie ich dem ständigen Ärger mit der Verwaltung ein Ende machen könnte?

    Vielen Dank im Voraus
    :D

  • Die Wartungskosten, welche in die Betriebskostenabrechnung einfließen können Sie mit guten Recht einsehen.


    Genauer: Der Mieter hat das Recht, die der BK-Abr. zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen.

  • Zitat

    Nun meine Frage kann ich als Mieter, darauf bestehen Einsicht in die Unterlagen (Wartungsvertrag oder -auftrag) zu bekommen?

    Nach Zugang der Betriebskostenabrechnung, ja.

    Bei Deinem Vermieter wohlgemerkt.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (23. November 2014 um 09:13)

  • Nach Zugang der Betriebskostenabrechnung, ja.

    Bei Deinem Vermieter wohlgemerkt.

    Die Betriebskostenabrechnung wurde mir am Freitag zugesandt, diese kommt aber direkt von der Hausverwaltung, muss ich dann nicht auch bei der Hausverwaltung die Unterlagen einsehen? Oder muss mein Vermieter zur Hausverwaltung und die Unterlagen einsehen?

    @ alle die geantwortet haben, vielen Dank für Eure Tipps.

    Die allgemeine Meinung lautet also ich habe das Recht die Unterlagen einzusehen, jetzt bleibt nur noch die Frage bei wem und habt ihr noch einen guten Ratschlag wie ich mein Anliegen am besten an Hausverwaltung oder Vermieter herantragen soll?

    liebe Grüße

  • Zitat

    Die Betriebskostenabrechnung wurde mir am Freitag zugesandt, diese kommt aber direkt von der Hausverwaltung, muss ich dann nicht auch bei der Hausverwaltung die Unterlagen einsehen?

    Nein. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. In dessen Räumen muß er Dir die Einsicht in die Originalbelege gewähren.

    Vereinbare also einen Termin, möglichst nachweisbar, dazu mit ihm.

    Achtung bei Wartungsverträgen! Hier sind nicht selten Kosten enthalten die nicht umlegbar sind. Wie z. B. Pauschalen für kleinere Reparaturen und Störungsfälle.

  • Nein. Dein Vertragspartner ist der Vermieter. In dessen Räumen muß er Dir die Einsicht in die Originalbelege gewähren.

    Vereinbare also einen Termin, möglichst nachweisbar, dazu mit ihm.

    Achtung bei Wartungsverträgen! Hier sind nicht selten Kosten enthalten die nicht umlegbar sind. Wie z. B. Pauschalen für kleinere Reparaturen und Störungsfälle.

    Habe gerade festgestellt, dass die Kosten für die Reinigung wenn sie denn überhaupt vorhanden sind erst für die nächste Betriebskostenabrechnung (also in einem Jahr) umgelegt werden. Die jetzige Abrechnung ist über den Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013 datiert.

    Kann ich in dem Fall erst nächstes Jahr Einsicht nehmen? Ist es üblich dass die Betriebskostenabrechnung zeitlich derart versetzt ankommt?

    Danke für die Hilfe

  • Ist es üblich dass die Betriebskostenabrechnung zeitlich derart versetzt ankommt?


    Jawoll, sie kann sogar deutlich versetzt zum Abrechnungszeitraum kommen, jedoch nach einem Jahr kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr an den Mieter stellen.

  • Zitat

    Kann ich in dem Fall erst nächstes Jahr Einsicht nehmen?

    Du hast zunächst pauschal 30 Tage nach Zugang der Abrechnung Zeit diese zu prüfen. Wenn eine Prüfung erforderlich erscheint. Binnen dieser Zeit solltest Du auch die Belegeinsicht fordern und wahrnehmen. Alles danach wäre unglaubwürdig.

    Sollten sich noch mehr Ungereimtheiten herausstellen kannst Du auch noch binnen 12 Monate nach Zugang Einspruch gegen die Abrechnung einlegen. Darum empfiehlt es sich eine evtl. Nachzahlung mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" zu leisten.

    Zitat

    Ist es üblich dass die Betriebskostenabrechnung zeitlich derart versetzt ankommt?

    Nicht unüblich. Der Vermieter hat bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung er- und dem Mieter zuzustellen.

  • Jawoll, sie kann sogar deutlich versetzt zum Abrechnungszeitraum kommen, jedoch nach einem Jahr kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr an den Mieter stellen.

    [Kluscheißermodus on] Nach einem Jahr + einem Tag [Kluscheißermodus off]

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