Auch ich werde mich zu der Schimmelproblematik nicht äussern, bin schliesslich kein Sachverständiger, der vor Ort recherchiert hat.
Das mit der Fristlosen und Auszug binnen 14 Tagen haut ja zum 15.12. fast recht gut hin, oder? Also würde ich die halbe Dezembermiete überweisen.
Beiträge von Berny
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Meines Wissens müssen die "Röhren" aber eine bestimmte Frist aufbewahrt werden; allerdings kenne ich diese nicht genau.
Da kann was "dran" sein. Zumindest gebietet die Sorgfaltspflicht, über die Daten (egal ob Röhrchen oder elektonische) Protokoll zu führen.
Aber, was soll der Quatsch - diese Unternehmen haben wohl keine Probleme wegen der gesetzlichen Heizkostenverteilerpflicht... -
Hallo,
bin selbst fuendig geworden! Haette aber noch eine weitere Frage: stimmt es, dass ich nur Abrechnungen fuer die letzten 3 Jahre verlangen kann?
Kalenderjahre oder Abrechnungszeiträume? Unter Vorbehalt sage ich mal Ja. -
Ich muss die noch nicht eingegangenen Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre beim Vermieter anfordern. Kann mir jemand mit einem Musterschreiben aushelfen? Suche schon seit einer Stunde im Internet und bin bis jetzt nicht fuendig geworden.
Hilfe naht (über Google) aus Amerika...: Mietrecht: Betriebskostenabrechnung
Ist Dein VM überhaupt lt. MV verpflichtet, (jährlich) über die Betriebskosten abzurechnen? -
in meinem Haus mit 75 Wohnungen hat die Ablesefirma die abgelesenen Werte der Heizkörper verschlampt.
Dann soll sie auf eigene Kosten doch nochmals ablesen...
Ansonsten kann sie auch vergleichbare Daten nehmen, was natürlich risikobehaftet ist.
Ich empfehle Dir den 15%-Abzug. Wie würdest Du dann im Vgl. zu Vorjahresabrechnungen abschneiden? -
Nun frage ich mich, ob ...
Frage nicht Dich oder uns, sondern Deinen Vermieter, denn der ist Dein Vertragspartner. Es kann doch nicht soo schwer sein, das zu begreifen! -
Wie sollte A nun am besten vorgehen, um ...
Du meinst sicherlich den Mieter?
Der Mieter hat das Recht, sämtliche der Bk-Abr. zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen und sich e.F. die Berechnungswege nachvollziehbar erklären zu lassen. -
Im Mietvertrag sind wir beide als Mieter angeführt.
Entscheidend ist, dass Ihr beide auch unterschrieben habt. Ist das der Fall? Falls ja, gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Kündigung des MV NUR gemeinsam. -
... ich telefoniere auch alle zwei Wochen seit Anfang Oktober mit der Verwaltung, weil hier Dinge nicht instandgesetzt wurden, was mir bei dir Übergabe zugesichert wurde.
Hach, bist Du lästig!
Dann probiere doch lieber die Nummer mit den Einwurfeinschreiben... -
6 Monate. Sollten er jedoch bei der Übergabe keine Mängel angezeigt haben, hat er Pech gehabt. Die 6 Monate gelten nur für versteckte Mängel.
Uups, Doppelposting.
Tipp für den Fragesteller: Zwischendurch öfters mal F5 drücken. -
Selbst schuld, wenn Du auf ein ÜP verzichtet hast.
Der VM kann bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache noch versteckte Mängel reklamieren. -
Wenn der Mangel wirklich nicht zu beheben ist (ich glaube kaum, dass der Vermieter im ganzen Haus neue Kabel legen läßt), braucht der Vermieter nur lange genug warten und dann schmeißt er dich wegen Mietschulden raus. D.h. er widerspricht deiner Mieterhöhung und nach 2 Jahren schmeißt er dich raus, weil der aufsummierte Minderung dann hoch genug war.
Ähem... (nixfürungut)
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HP7289,
ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Mangel beschreiben, seit wann er ihm bereits bekannt ist, und ihn mit Verweis auf § 545 BGB auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.
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Ist der Dachboden ein Teil der Mietsache/-vertrag oder [nur] zur kostenlosen Nutzung überlassen?
Das ist der Knackpunkt. -
... ein 1-Personenhaushalt wie im Spitzboden verbraucht sicherlich weniger als ne Familie.
... oder eine Arztpraxis mit Personal und Patienten, welche zum Pin.... bestimmt nicht auf den Hof gehen...
Was Euer Vermieter zu machen hätte, nennt sich auch "Vorabtrennung".
Grüsse nach Schäbbisch Gläbbisch
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wie wäre es erstmal mit einer außergerichtlichen Einigung?

Schreib ihm doch, dass du meinst, dass sich die Vergleichswohnungen nicht eignen.
... und mach' einen Kompromissvorschlag. -
Du könntest dem Vermieter die Mängelbeschreibung mitsamt der Aufforderung zur Abstellung nochmal schicken und mitteilen, dass du die Miete ab Dezember um X%/XEuro minderst. Rückwirkend für November bringt nicht viel und wird den Druck nicht wirklich erhöhen (nur die Rechtsunsicherheit).
Halte auch ich für das geschickteste Vorgehen. -
Es geht sehr wohl um Recht. Man kann nunmal nicht in einem Vertrag den Bezug zu einem anderen Vertrag herstellen, den man dem Vertragspartner dann nur auszugsweise (geschwärzt) zur Verfügung stellt.
Richtig, um Recht ja. -
Rückwirkende Mietminderungen gibt es eigentlich nicht.
Ich würde in einem Einwurfeinschreiben meinem VM die Mängel mitteilen und seit wann sie ihm bereits bekannt sind und mit Verweis auf § 535 BGB zeitnahe Behebung einfordern, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. -
Es dreht sich hier wohl eher um's Prinzip, nicht um Mietrecht.
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