Dachboden Schimmel

  • Hallo erstmal....


    Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuch es einfach mal... Habe heute festgestellt das die auf meinem Dachboden gelagerten Sachen begonnen haben zu schimmeln... :(
    (kleiner Kindersessel, Autokindersitz, Koffer ect.)

    Leider habe ich keinen Keller, deswegen muss ich den Dachboden nutzen, der von der Wohnung aus zugänglich ist.

    Jetzt meine Frage... Muss mein Vermieter für die Schäden aufkommen?

    So wie es aussieht ist der Dachboden auch nicht gedämmt... Bin aber kein Fachmann... Müsste der nicht gedämmt sein?


    LG

  • Zitat

    Müsste der nicht gedämmt sein?

    Müsste nicht. Müsste aber Schimmelfrei sein.

    Zitat

    Muss mein Vermieter für die Schäden aufkommen?

    Für deinen Hausrat? Nein, dafür kommt - Überraschung - die Hausratversicherung auf.
    Der Vermieter muss lediglich den Schimmel beseitigen (sofern er dafür verantwortlich ist).

    Ist der Dachboden ein Teil der Mietsache/-vertrag oder zur kostenlosen Nutzung überlassen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wenn es sich um einen ungedämmten Dachboden handelt, ist es völlig normal dass dort nicht alles gelagert werden kann. Gegenstände mit empfindlichen Oberflächen (Stoff, Leder, Bücher) schimmeln dort, wenn sie nicht eingepackt sind. In vielen Kellern gibt es ähnlich Probleme. Das hat in erster Linie mit den Temperaturschwankungen zu tun.

    Da wirst du wenig Chancen gegenüber deinem Vermieter haben. Böden müssen nicht zwingend gedämmt sein.

    Kleiner Tip aus eigener Erfahrung. Alles was du dort lagerst muss eingepackt sein. Entweder in einem dichten Karton oder in Folien/Plastiktüten. Wichtig! vor dem Einpacken muß alles furztrocken sein.

    Gruss
    H H

  • Verschimmelte Sachen dürften regelmäßig NICHT von einer Hausratversicherung abgedeckt sein.

    OK, wäre aber der erste Ansatzpunkt. Das ist auf jeden Fall wahrscheinlicher, als ein Schadenersatz durch den Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    der Dachboden selber muss nicht gedämmt sein, jedoch die oberste Geschoßdecke! EnEv 2009 u. EnEv 2014.

    Ist denn der Dachboden Bestandteil der Mietsache und im Mietvertrag genannt?

    Wenn ja, bitte den Vermieter umgehend über die Sachlage informieren, er soll der Ursache auf den Grund gehen, in diesem Zusammenhang wäre er vielleicht zum Schadenersatz heranzuziehen.

    Wenn nicht, dann Schicksal.

    Gruß

    BHShuber

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