Heizkostenabrechnung, Ablesefirma hat die abgelesenen Werte verschlampt

  • Hallo,

    in meinem Haus mit 75 Wohnungen hat die Ablesefirma die abgelesenen Werte der Heizkörper verschlampt. Daraufhin habe ich meine Heizkostenabrechnung erhalten ohne Verbrauchswerte, also die gesamten Kosten wurden auf die qm umgelegt (dabei wurde ein Rabatt von 7% eingerechnet).
    Das ist für mich sehr unpraktisch, da ich nie mit der Heizung heize, sondern immer nur indirekt über TV, ps und Computer.

    Gilt hier der §12 der Heizkostenverordnung und somit eigentlich 15% Rabatt, aber hier waren ja nicht die Geräte defekt bzw der Vermieter schuld. Oder kann ich die Werte vom letzten Jahr verlangen?

    Kann mein Vermieter die Kosten an die Abrechnungsfirma weiterleiten, so dass er mir da keinen Stress macht?

    Danke im voraus

  • §12 der Heizkostenverordnung - Kürzungsrecht, Übergangsregelungen

    (1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 von Hundert zu kürzen. Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.

    Warum sollte diese Bestimmung nicht so sein?

    Wo der Vermieter den Schadenersatz einfordert, sollte Ihnen egal sein.

    Bei den 7% igen Nachlaß hatte der Vermieter wohl auf Kulanz von seinen Mietern gehofft

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (26. November 2014 um 15:08)

  • in meinem Haus mit 75 Wohnungen hat die Ablesefirma die abgelesenen Werte der Heizkörper verschlampt.


    Dann soll sie auf eigene Kosten doch nochmals ablesen...
    Ansonsten kann sie auch vergleichbare Daten nehmen, was natürlich risikobehaftet ist.
    Ich empfehle Dir den 15%-Abzug. Wie würdest Du dann im Vgl. zu Vorjahresabrechnungen abschneiden?

  • Hallo,

    ausweichend allerdings immer mit Abzug der 15% Abweichung hätte der Vermieter auch nach Gradtagszahlen abrechnen können, dieses Verfahren kommt annähernd an die tatsächlichen Verbrauchswerte, allerdings muss sich der Vermieter den Abzug gefallen lassen.

    Hier hat der Vermieter gepennt, eine erneute Ablesung wäre vom Ablese- und Abrechnungsunternehmen auf eigene Kosten durchzuführen gewesen.

    Gruß

    BHShuber

  • eine erneute Ablesung ist nicht möglich, da mit der letzten Ablesung auch neue Zähler mit Funk eingebaut wurden.

    im letzten Jahr hab ich 85€ weniger bezahlt als jetzt (462 )

  • Meines Wissens müssen die "Röhren" aber eine bestimmte Frist aufbewahrt werden; allerdings kenne ich diese nicht genau.


    Da kann was "dran" sein. Zumindest gebietet die Sorgfaltspflicht, über die Daten (egal ob Röhrchen oder elektonische) Protokoll zu führen.
    Aber, was soll der Quatsch - diese Unternehmen haben wohl keine Probleme wegen der gesetzlichen Heizkostenverteilerpflicht...

  • kann ich mir raussuchen, ob ich die 15% rabatt auf die nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung oder ob ich den Vergleichswert vom letzten Jahr als Heizkosten haben will?

    oder kann sich das mein Vermieter raussuchen?

  • kann ich mir raussuchen, ob ich die 15% rabatt auf die nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung oder ob ich den Vergleichswert vom letzten Jahr als Heizkosten haben will?
    oder kann sich das mein Vermieter raussuchen?


    Was Dein VM macht, ist seine Sache. DU kannst von den Dir in Rechnung gestellten (Gesamt-)Heizkosten 15% abziehen.

  • Heute hat mein Vermieter meine Kürzung um 15% verweigert mit Begründung auf http://www.heizkostenverordnung.de/par12.php und hier die Anmerkungen des Sachverständigen.


    Nun habe ich da noch eine Frage:

    "Wenn die Abrechnung nach pauschalen Gesichtspunkten gemacht werden muss, weil ..., dann hat der Nutzer kein Kürzungsrecht, da die Pauschalabrechnung in diesen Fällen durch die Heizkostenverordnung zugelassen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn die Ursachen für die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung, nicht beim Vermieter liegen."

    Mein Vermieter bzw die Eigentümerversammlung hat ja die Ablesefirma beauftragt. Liegt damit die Ursache nicht bei ihm?

  • Die Ursache liegt nicht beim Verrmieter, sondern bei der von ihm beauftragten Firma.
    Eine Kürzung würde ich trotzdem gutheißen. Den entstehenden Verlust den Vermieters müsste dieser bei der Abrechnungsfirma geltend machen. So wird ein Schuh draus. Schließlich hat sie den Fehler begangen und muß gerade stehen.
    Aber es scheint einfacher zu sein beim Mieter in die Tasche zu langen als sich mit einer Firma anzulegen.

  • Mein Vermieter bzw die Eigentümerversammlung hat ja die Ablesefirma beauftragt. Liegt damit die Ursache nicht bei ihm?


    Mittelbar schon. Für Dich interessiert in erster Linie, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.
    Wie Kolibri schon andeutete: Du mit dem VM, der VM mit der Ablesefirma. Es bleibt dem VM also anheimgestellt, den ihm entstandenen Schaden (nämlich die Kürzung ) an seinen Vertragspartner weiterzugeben.

  • Mittelbar schon. Für Dich interessiert in erster Linie, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.
    Wie Kolibri schon andeutete: Du mit dem VM, der VM mit der Ablesefirma. Es bleibt dem VM also anheimgestellt, den ihm entstandenen Schaden (nämlich die Kürzung ) an seinen Vertragspartner weiterzugeben.

    Mein Vermieter sagt halt, er ist für den Teil der Abrechnung verantwortlich und damit darf ich nicht kürzen.
    Gibt es hierfür auch einen Paragraphen oder Gerichtsurteil?

  • Dazu wird kein § oder Urteil benötigt. Den § gibt es schoin in der Heizkostenverordnung.
    Wenn Sie lieber das Geld zahlen möchten, dann können Sie das tun. Hier wird Sie damit niemand aufhalten.
    Weitere Kommentare zwecklos.

  • wenn ich das Geld zahlen wollen würde, hätte ich ja nicht hier nachgefragt ...

    davon abgesehen geht es um eine Nebenkostenrückzahlung, ich kann also nicht einfach das Geld einbehalten, sondern muss den Vermieter dazu bringen, dass er es mir auszahlt

  • wenn ich das Geld zahlen wollen würde, hätte ich ja nicht hier nachgefragt ...
    davon abgesehen geht es um eine Nebenkostenrückzahlung, ich kann also nicht einfach das Geld einbehalten, sondern muss den Vermieter dazu bringen, dass er es mir auszahlt


    Dann tu' es doch.

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