Hallo algius,
bei einem mündlichen MV sollte der Mieter zuverlässige Zeugen haben.
"Nun habe ich zweieinhalb Jahre miete für eine Abstellkammer bezahlt in dem weder Heizung, Wasser oder Toilette verfügbar war."
- Ist nicht zu beanstanden, mangels Gegenteilsbeweis.
"Da er mir nach mehrfachem nachfragen immer noch nichts unternommen hat, habe ich gekündigt."
- Hoffentlich schriftlich und nachweisbar.
"Nun verbietet er mir das arbeiten in der Wohnung, in der er mir vorher aber erlaubt hatte zu arbeiten..... Nun die fragen....
1. Da er mir es schon mal erlaubt hat, darf er mir das jetzt verbieten?"
- Beweisbarkeit...
"2. Kann ich einen Teil der Miete zurück verlangen da er seiner Pflicht bzw. Unserer vereinbarung nicht nachgekommen ist?"
- Nein, es sei denn, Du hast entsprechende Gegenbeweise.
"Ich entschuldige mich jetzt schon mal für eventuelle Rechtschreibfehler ;-)"
- Nicht dafür, sondern eher bei Dir selbst, da Du durch den mdl. MV genug Fehler gemacht hast.