Beiträge von Berny

    Allerdings werde ich nun mit sonstigen absurden Forderungen terrorisiert und werde mir nun eine neue Wohnung suchen, aber dies gehört nun nicht in dieses Thema.


    Die Eitelkeit ist schon eine "tolle" Triebfeder...
    Du kannst uns latürnich auch damit "belu- äh- belästigen"...

    PS: Natürlich stehen Dir im Informationszeitalter Telefon und Internet zu.

    Hallo stoobz,

    da Ihr offensichtlich keine Wohlfühl-Flatrate gemietet hattet, solltet Ihr Euch selbst behelfen: http://www.amazon.de/gp/*******/B00FO7ONBG?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o07_s00

    "Ich habe dies auch per email der Verwaltungsgesellschaft kundgetan aber bisher keinerlei Reaktion. Auch auf meine Anrufe wurde nicht reagiert."
    - Bist Du sicher, ernst genommen zu sein? Emails sind übrigens Belästigungen, welche wegzuklicken sind [Ironie: aus].

    "Könnte ich guten Gewissens die Miete mindern, damit da endlich was passiert? Und wenn ja, wieviel Prozent sind da angebracht, so daß ich mich auf der sicheren Seite bewege?"
    - Davon würde ich tunlichst die Hände lassen.

    Gibt es einen Übergabeprotokoll? Wird die Hütte irgendwo namentlich erwähnt im Übergabeprotokoll, Pachtvertrag oder sonstiges?
    Nur damit du es verstehst, du hast nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Pachtsache so zurück zu geben, wie du sie von deinem Vertragspartner bekommen hast. Hier ist oft ein Übergabeprotokoll hilfreich, aber halt auch nicht zwingend notwendig. Die Entfernung sämtlicher Anlagen beziehen sich auf die Anlagen, die du während des Pachtverhältnisses erbaut hast und nicht auf Bestandsbauten, da sie ja mit zur Pachtsache gehören.
    Ich hoffe das hilft dir weiter.


    Da schliesse ich mich an, und ich verstehe auch nicht, weshalb Du hier attackiert wirst.
    "Entfernung sämtlicher baulicher Anlagen" kann sich nur auf die vom Pächter während der Pachtzeit eingebrachten Anlagen beziehen.
    Und wieder einmal ist klar, wie wichtig Übergabeprotokolle vom Beginn der Miet-/Pachtzeit sind.

    Bushdoc:

    Folgende Kostenstellen sind extrem angestiegen:
    Bewässerung und Entwässerung um je +20,1%
    Hausstrom +210%
    Gartenpflege + 360%
    Kosten Aufzug + 11% (Für das Jahr 2012 gab es nur einen Kostenpukt: "Aufzugskosten", für 2013 wird zwischen "Wartung Aufzug", "TÜV-AZ" und "Strom AZ" unterschieden).
    Desweiteren bezahle ich nun auch 81€ für den Posten "Gebäudeversicherung Gewerbe"."
    - Was sagt denn der Vermieter dazu?

    "Meine Fragen:
    Wasserverbrauch: Darf der Vermieter gemeinsam für Gewerbeinheit Kita und Wohneinheiten einen Nutz-/ Wohnfläche gebundenen Verteilerschlüssel anwenden oder muss er für eine individuelle Verbauchsmessung sorgen (Wasserzähler sind nicht vorhanden)?
    Hausstrom und Aufzugskosten: Darf ein Nutz-/ Wohnfläche gebundener Verteilerschlüssel angewendet werden oder muss der Verteilerschlüsse für die Kita angepasst werden?"
    - Wie bereits gesagt, der VM muss eine Vorabtrennung Wohnbereich vs. Gewerbebereich machen.

    " Kann ich mir die Rechnungen auflisten lassen über die Gartenpflege?"
    - Ja, im Original vorlegen und e.F. erklären lassen.

    " Bin ich als privater Mieter an einer "Gebäudeversicherung Gewerbe" beteiligt?"
    - Njet.
    Tipp: Im MV nachlesen, WAS überhaupt an Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden kann.

    Andy09:

    "Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht."
    - Falls das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, ist der VM an die HeizkostenVO gebunden. Tut er das nicht, kannste vom HK-Rechnungsbetrag 15% abziehen.

    "Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern."
    - Richtig. Ich gehe davon aus, dass die WZ (noch) geeicht sind. Falls nicht, wäre Abrechnung nach Mietflächenanteilen angesagt.

    Hallo algius,

    bei einem mündlichen MV sollte der Mieter zuverlässige Zeugen haben.

    "Nun habe ich zweieinhalb Jahre miete für eine Abstellkammer bezahlt in dem weder Heizung, Wasser oder Toilette verfügbar war."
    - Ist nicht zu beanstanden, mangels Gegenteilsbeweis.

    "Da er mir nach mehrfachem nachfragen immer noch nichts unternommen hat, habe ich gekündigt."
    - Hoffentlich schriftlich und nachweisbar.

    "Nun verbietet er mir das arbeiten in der Wohnung, in der er mir vorher aber erlaubt hatte zu arbeiten..... Nun die fragen....
    1. Da er mir es schon mal erlaubt hat, darf er mir das jetzt verbieten?"
    - Beweisbarkeit...

    "2. Kann ich einen Teil der Miete zurück verlangen da er seiner Pflicht bzw. Unserer vereinbarung nicht nachgekommen ist?"
    - Nein, es sei denn, Du hast entsprechende Gegenbeweise.

    "Ich entschuldige mich jetzt schon mal für eventuelle Rechtschreibfehler ;-)"
    - Nicht dafür, sondern eher bei Dir selbst, da Du durch den mdl. MV genug Fehler gemacht hast.

    JCW:

    "ich bin am 30.06.14 aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe gab es keine Beanstandungen und es bestehen keine Forderungen an mich."
    - Wichtig zu wissen.

    "Heute habe ich erneut angerufen, die Dame meinte das sich das mit der Abrechnung wohl länger hingezogen hätte (ach was, ist mir gar nicht aufgefallen), sie aber im rechtlichen Rahmen bleiben würden was die Zeit betrifft."
    - Sie hat recht, denn die HV hat bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit.

    "darf der Vermieter die Kaution einbehalten bis die NK-Abrechnung fertig ist? Das eine hat ja mit dem anderen eigentlich nichts zu tun."
    - Eigentlich... Nach diesen 6 Monaten darf der VM nur noch den (aufgerundeten) Betrag einbehalten, welcher bei der nächsten BetrkAbr. noch nachzuzalen wäre.

    Kolinum:

    """Dies lehnt der Wasserversorger aber hartnäckig ab, mit der Begründung, dass eine Korrektur der aktuellen Abrechnung nicht möglich sei, da sonst die Abrechnungen aller Mieter in der Liegenschaft geändert werden müssten."
    Das leuchtet mir ein."""
    - Mir leuchtet das nicht ein. Der Wasserversorger ist m.E. nur zu faul, die Korrektur durchzuführen UND möchte gerne ein Jahr von den unberechtigten "Kredit"zinsen profitieren.
    Ich würde ihm bzw. dem Vermieter eine zehntägige Frist setzen.

    Mein Vermieter bzw die Eigentümerversammlung hat ja die Ablesefirma beauftragt. Liegt damit die Ursache nicht bei ihm?


    Mittelbar schon. Für Dich interessiert in erster Linie, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.
    Wie Kolibri schon andeutete: Du mit dem VM, der VM mit der Ablesefirma. Es bleibt dem VM also anheimgestellt, den ihm entstandenen Schaden (nämlich die Kürzung ) an seinen Vertragspartner weiterzugeben.

    Hallo,
    ... 3 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides bekam ich eine neue Kautionsabrechnung - vollständig, inklusive Zinsen! Diese wurde innerhalb von 2 Tagen überwiesen. Victory! :D


    Gratuliere! Manche Flachpfeifen kapieren es eben erst, wenn es anfängt, weh zu tun...;)

    ReniGoet:

    "Schon bei dem Einzug damals war der Balkon, der von der Küche abgeht, verglast. Die damaligen Fenster aus Holz waren schon etwas verrottet, sodass wir auf eigene Kosten vor ca. 15 Jahren, also 1999, haben wir dann auf eigene Kosten Kunststoffenster einbauen lassen."
    - Mit schriftlicher Genehmiung des Vermieters?

    "Nun soll die Außenfassade saniert werden uundplötzlich stört sich irgendjemand an den Einbaufenstern."
    - Wer ist irgendjemand?

    "Diese sollen jetzt plötzlich entfernt werden."
    - Wer sagt das?

    "Manche haben sogar ihre Heizung auf den Balkon verlegt bekommen"
    - Soso... macht ja auch Sinn...

    "Macht es denn überhaupt Sinn, sich dahegen zu wehren?"
    - Wogegen?

    JuppZupp,
    Dein Horizont müsste noch deutlich erweitert werden...:cool: :
    Nicht DU, sondern Deine Tochter sollte dem VM schreiben, und wenn, dann per Einwurfeinschreiben.
    Eine Angabe "03 bis 11/2014" ist Mist. Was hältst Du von 01.03.-30.11.2014? Dann würdest Du wohl auch selbst bemerken, dass das nicht sechs, sondern gar neun Monate sind.

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