Internet + Antennenanschluss mit Nebenkostenabrechnung doppelt abgerechnet

  • Hallo,

    im Oktober 2012 sind wir umgezogen. Im Mietvertrag wurde festgehalten das 2 x Fernsehanschluss + Internet über W-Lan je 10 € im Monat kostet. Die in der kalt Miete enthalten sind. Ein Betrag zur Vorauszahlung für Nebenkosten ist extra aufgeführt.
    Somit zahlen wir monatlich 20 Euro mit der kalt Miete für Internet und Fernsehen.

    Im November 2013 erste Nebenkostenabrechnung erhalten, dort aufgeführt Antennenanschluss (direkt) und Internet (direkt) mit je 30 € für 3 Monate.
    Im gleichen Monat haben wir Widerspruch eingelegt, da wir ja somit Internet und Antennenanschluss doppelt zahlen würden. Da monatlich der Betrag schon beglichen wird.
    Jetzt im Dezember erste Reaktion des Vermieters, er besteht weiterhin auf die Nachzahlung von der Nebenkostenabrechnung 2013.
    Die neue Nebenkostenabrechung war auch gleich dabei für das Jahr 2013 und wieder hat er Atennenanschluss und Internet nochmal abgezogen.

    Meine Frage: Soll ich jetzt auf seine Zahlungserinerung und nicht verstehens des Problems wieder ein Widerspruch einlegen, da wir uns sicher im Recht sehen oder wie muss ich mich verhalten?

  • wie muss ich mich verhalten?


    Ruf' ihn doch an und frage ihn, ob ihm der § 263 StGB bekannt ist und/oder ob er doof ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. Dezember 2014 um 23:43)

  • Mietvertrag insgesamt bezahlen wir 560 €

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    aktuelle Nebenkostenabrechnung unter Hausnebenkosten Internet und Antennengebühr aufgeführt:

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  • Ok danke, werde heute erstmal zur Vebraucherzentrale gehen mal sehen ob dir mir weiterhelfen oder was raten können.
    Ich würde auch zum Anwalt gehen, weil ich dem Vermieter nicht recht geben will, allerdings ist der wahrscheinlich teuerer als der Sache Wert.


  • Ich würde auch zum Anwalt gehen, weil ich dem Vermieter nicht recht geben will, allerdings ist der wahrscheinlich teuerer als der Sache Wert.

    Ist vorerst egal. Nur unternehmen müssen Sie etwas. Denn Sie zahlen einen Betrag jeden Monat zuviel.

  • Ist vorerst egal. Nur unternehmen müssen Sie etwas. Denn Sie zahlen einen Betrag jeden Monat zuviel.


    Ich würde die 240€ von der NK-Abr. abziehen und abwarten, was kommt. Zum RA würde ich erst gehen, wenn eine Klage vorliegt.

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