Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

  • Hallo,

    ich bin am 30.06.14 aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe gab es keine Beanstandungen und es bestehen keine Forderungen an mich. Nachdem ich wochenlang nichts wegen Kaution und NK-Abrechnung gehört habe, rief ich bei der Hausverwaltung an. Die Dame am Telefon meinte das sich das mit der NK-Abrechnung bis Mitte-Ende Oktober hinzieht. Ich habe allerdings bis jetzt noch nichts bekommen. Heute habe ich erneut angerufen, die Dame meinte das sich das mit der Abrechnung wohl länger hingezogen hätte (ach was, ist mir gar nicht aufgefallen), sie aber im rechtlichen Rahmen bleiben würden was die Zeit betrifft. Nun meine Frage, darf der Vermieter die Kaution einbehalten bis die NK-Abrechnung fertig ist? Das eine hat ja mit dem anderen eigentlich nichts zu tun. Und in welchem Zeitraum muß er mir die Kaution zurückerstatten und die NK-Abrechnung vorlegen? Was kann ich tun und wie gehe ich am besten vor?

    Vielen Dank schonmal, Gruß Patrick

  • JCW:

    "ich bin am 30.06.14 aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe gab es keine Beanstandungen und es bestehen keine Forderungen an mich."
    - Wichtig zu wissen.

    "Heute habe ich erneut angerufen, die Dame meinte das sich das mit der Abrechnung wohl länger hingezogen hätte (ach was, ist mir gar nicht aufgefallen), sie aber im rechtlichen Rahmen bleiben würden was die Zeit betrifft."
    - Sie hat recht, denn die HV hat bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit.

    "darf der Vermieter die Kaution einbehalten bis die NK-Abrechnung fertig ist? Das eine hat ja mit dem anderen eigentlich nichts zu tun."
    - Eigentlich... Nach diesen 6 Monaten darf der VM nur noch den (aufgerundeten) Betrag einbehalten, welcher bei der nächsten BetrkAbr. noch nachzuzalen wäre.

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