Beiträge von Berny

    Berny,
    dein Erstellen von Beiträgen erscheint mir langsam zwanghaft. Kannst du nicht schlafen, wenn du nicht das letzte Wort hattest?
    Klicke bei dir mal auf "Beiträge anzeigen". Es ist traurig, was da zusammenkommt. Kaum noch ernstzunehmende Kommentare, aber die Masse machts!
    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...


    Du hast völlig recht.:o

    wie mache ich das, der Kündigung widersprechen und was gebe ich als Grund an?


    "Ich widerspreche Ihrer "Kündigung", da die rechtlichen Voraussetzungen fehlen." - So würde ich schreiben.
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.

    Bis zum Ende des Mietverhältnisses haben Sie Miete + Nebenkostenvorauszahlung zu entrichten.
    So gesehen war es ihr Recht die Miete bis Ende Juni zu kassieren.


    Richtig, und wenn noch etwas noch fehlen sollte, kann sie dies mit etwaigen Betriebskostenrückzahlungen und Kautionsgutgaben verrechnen.

    Kolinum schreibt
    Auf einer anderen Seite hab ich gelesen das bei Unterschrift auf dem Protokoll das Protokoll Teil es Mietvertrages wird.


    Nicht Teil, sondern Anlage bzw. Ergänzung, aber rechtswirksam. Aber, zugegeben, über "Teil" kann man jetzt trefflich diskutieren...

    Das war recht unverschämt von ihr.
    Soweit ich weiß, muss sie unsere Einwilligung holen, wenn wir sagen NEIN dann NEIN und nicht einfach machen und ne Info per Formlosen Zettel im Hausflur.
    Meine Lebensgefährtin wollte ja schon gleich zur Polizei gehen, aber ich sagte nein, ich weise sie schriftlich darauf hin.
    Vielleicht bin ich einfach zu nett für diese Welt
    Wie sehen sie die Sache mit dem Schornsteinfeger mit dem Betreten der Terrasse und Einsicht in unserem Wohnzimmer?
    Ob es ein Schornsteinfeger war mag mal dahingestellt. Aber eine Info seitens unserer Vermieterin wäre toll gewesen.


    Gutes Benehmen kannste nicht einklagen. Was die übrigen Verfehlungen anbetrifft, würde ich fotogrfieren und Protokoll führen, Akten-/Zeugennotizen anfertigen.

    Rudi1972:

    "Auf der NK-Abrechnung sind folgende Kosten aufgelistet:
    Wasser
    Entwässerung
    Grundsteuer
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Sachversicherung"
    - Bis hier ok.

    "Pflege Grünanlagen"
    - bereits ausreichend(?) diskutiert.

    "allgemeine Beleuchtung (Laternen auf den Fußwegen innerhalb der Siedlung)"
    - Noch diskussionswürdig.

    "Sonstiges (Rücklagen, dürfen glaub ich nicht in die NK)"
    - Richtig, betrifft nur Haus- und Wohnungseigentümer.

    "Wartung Heizung/Sanitär"
    - ok.

    "eine Reparaturrechnung für's WC dabei, die auch nicht in die NK gehört)"
    - So isses.

    Piet:

    "sorry erstmal kann ich Forum: Kündigung net reinschreiben keine ahnung wieso. ^^"
    - Ab und zu F5 drücken.

    "meine alte Vermietung behält jetzt die Kaution ein weil die Verwaltung findet das Sie und ihre Freunde net Perfekt gemaltert hätten."
    - Ist Ansichtssache.

    "Die Verwaltung meinte auch das wir es nicht ausbessern dürfen und uns ein Maler Angebot schicken."
    - Was steht denn im Übergabeprotokoll?
    Tipp: Folge dem Link des Vorposters, ausserdem gibt die G**gle-Suche Lesestoff bis Aschermittwoch.

    Hallo ChrisH,

    das müffelt verdächtig nach dem Tatbestand gem. § 263 StGB...

    Jeder Betroffene Mieter sollte seinen Widerspruch (Texte können ruhig identisch sein) separat per Einwurfeinschreiben oder nachweislich persönlich oder per Boten einlegen.
    Der VM ist auf Verlangen des M verpflichtet, dem M Einsicht in die Originalbelege (auch keine Zusendung von Kopien) zu gewähren u. e.F. die Berechnungswege zu erklären.
    Über den Fortgang wirst Du uns hier sicherlich informieren.

    Wir haben uns damals diese Wohnung ausgesucht, da wir einen Schäferhund haben der halt keine Treppen mehr steigen sollte (HD an der Hüfte) und diese auch nur noch schwer hoch kommt.
    Ergo die Wohnung im 1. OG würde für uns wegen dem Hund dann auch nicht mehr in Betracht kommen.


    Gott bewahre, aber Euer Hund wird nicht ewig leben...
    Noch'n Hinweis: "die derzeitige Besitzerin (unsere Vermieterin)" ist Hauseigentümerin. Besitzerin ist was anderes, Vermieterin kann auch eine dritte Person sein.

    wenn der Keller mitvermietet ist, also im Mietvertrag auftaucht, dann kannst du ihn nutzen, wie es für einen Keller üblich ist. Er darf dann also abgeschlossen werden.


    Kein guter Rat. Schon mal was von Treu und Glauben gehört? Zitat: "Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss."

    Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss.
    Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?


    Na, wenn Du mal scharf nachdenken würdest, kämest Du selbst auf die Antwort.

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