Keller mit Hauptwasserhahn nicht abschließen

  • Hallo,

    ich habe eine Wohnung in einen Dreifamilienhaus gemietet. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum der durch eine "normale" Wohnungstür mit Bartschloss von der Waschküche aus begehbar ist. In meinem Kellerrraum befindet sich der Hauptabsperrhahn für die Wasserversorgung.
    Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss. Nun ist es so, dass ich im Keller u.a. ein relativ teures Fahrrad und meine Skiausrüstung lagere und diesen eigentlich nicht unverschlossen lassen möchte, zumal in diesem Fall auch meine Hausratversicherung nicht für eventuelle Diebstahlschäden aufkommt.
    Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.

    Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?

    Viele Grüße
    Sebastian

  • Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss.
    Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?


    Na, wenn Du mal scharf nachdenken würdest, kämest Du selbst auf die Antwort.

  • Hallo,

    wenn der Keller mitvermietet ist, also im Mietvertrag auftaucht, dann kannst du ihn nutzen, wie es für einen Keller üblich ist. Er darf dann also abgeschlossen werden.

    Allerdings ist verständlich, dass es einen Zugang zum Hauptwasserhahn geben muß, wenn du mal nicht da bist. Du könntest anbieten, dass der Vermieter, oder der Hausmeister einen Zweitschlüssel bekommt und nach Absprache oder in Notfällen den Keller betreten darf.

    Wenn alle Stricke reißen, und in einem Notfall keiner da ist, muß eben das Schloss geknackt werden. Ein Neues ist allemal billiger, als die Skier oder das Fahrrad.

    Gruss
    H H

  • wenn der Keller mitvermietet ist, also im Mietvertrag auftaucht, dann kannst du ihn nutzen, wie es für einen Keller üblich ist. Er darf dann also abgeschlossen werden.


    Kein guter Rat. Schon mal was von Treu und Glauben gehört? Zitat: "Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss."

  • Berny,

    toller Beitrag. Sonst bist du derjenige der als erstes schreibt, es zählt nur das was im Mietvertrag steht. Und so ist es auch in diesem Fall. Der Zutritt zum Keller läßt sich auch ohne ständig offene Tür gewährleisten. Was ein nicht abgeschlossener Keller mit Treu und Glauben zu tun hat, weißt wahrscheinlich nur du selbst.

    Aber für dich hat sich der Thread gelohnt, wieder zwei Beiträge zu deinen 10.800 Stück.

    Gruss
    H H

  • Was ein nicht abgeschlossener Keller mit Treu und Glauben zu tun hat, weißt wahrscheinlich nur du selbst.


    Nein, ausser mir noch diejenigen, welche rechtig lesen und verstehen können.

  • Berny,

    dein Erstellen von Beiträgen erscheint mir langsam zwanghaft. Kannst du nicht schlafen, wenn du nicht das letzte Wort hattest?

    Klicke bei dir mal auf "Beiträge anzeigen". Es ist traurig, was da zusammenkommt. Kaum noch ernstzunehmende Kommentare, aber die Masse machts!

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Berny,
    dein Erstellen von Beiträgen erscheint mir langsam zwanghaft. Kannst du nicht schlafen, wenn du nicht das letzte Wort hattest?
    Klicke bei dir mal auf "Beiträge anzeigen". Es ist traurig, was da zusammenkommt. Kaum noch ernstzunehmende Kommentare, aber die Masse machts!
    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...


    Du hast völlig recht.:o

  • @H Hamburg
    Was die Anzahl der Beiträge mit dem Problem zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Ich dachte, sie hätten es inzwischen geschafft, die Beiträge anderer Teilnehmer zu akzeptieren. Es scheint leider nicht so zu sein. Ich hoffe, Sie konzentrieren sich zukünftig auf die zur Debatte stehen Anfragen. Das schließt eine sachliche Kritik an den Beiträgen der anderen Teilnehmer nicht aus. Nobody is perfect!

  • Oh nein,

    eine Abmahnung vom mächtigen Kolinum. Was soll ich jetzt bloß machen?

    Es geht hier nicht um die Anzahl der Beiträge, es geht um die Qualität. In den letzten 3 Wochen habt ihr "alten Hasen" so viele Fragesteller plump vor den Kopf gestoßen, entweder etwas kein Mietrecht sein soll, weil Fragen zu dumm sind oder aus sonstigen merkwürdigen Gründen. Dieses Thema ist ein gutes Beispiel.

    Wie du selbst immer wieder betonst, hier kriegt man nicht immer die Antworten, die man gerne hören möchte. Und das gilt auch für die Beiträge.

    Gruss
    H H

  • Oh nein, eine Abmahnung vom mächtigen Kolinum. Was soll ich jetzt bloß machen?


    Trage es mit Fassung, Herr Oberlehrer! And do not forget: "The higher the top, the longer the drop".

  • Tragen wir es mit Fassung. Die Erfahrung zeigt das solche Stänkerer über kurz oder lang hier wieder das Handtuch werfen.
    Auch sie merken bald, das die "Probleme" mancher Hilfsbedürftiger nur für den Papierkorb taugen.

  • Hallo Kolinum und Berny,

    ich bin tatsächlich am überlegen, wie lange ich mir das hier antue. Momentan interessiert mich das Thema sehr, aber ich verliere langsam die Lust.

    Also vielleicht seid ihr mich bald los. Dann könnt ihr wieder völlig unbefangen Fragesteller zurechtweisen und Themen in Mietrecht und kein Mietrecht einteilen. Zu eurem 25.000sten Beitrag bin ich aber auf jeden Fall da.

    Gruss
    H H


    Gruss
    H H

  • ich bin tatsächlich am überlegen, wie lange ich mir das hier antue. Momentan interessiert mich das Thema sehr, aber ich verliere langsam die Lust.
    Also vielleicht seid ihr mich bald los.


    Tu' Dir keinen Zwang an..., draussen scheint bereits die Sonne.:p

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