Hallo,
ich habe eine Wohnung in einen Dreifamilienhaus gemietet. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum der durch eine "normale" Wohnungstür mit Bartschloss von der Waschküche aus begehbar ist. In meinem Kellerrraum befindet sich der Hauptabsperrhahn für die Wasserversorgung.
Bei der Wohnungsübergabe wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen, dass der Kellerraum nicht abgeschlossen werden soll, da ggf. Zutritt zum Hauptabsperrhahn gewährleistet sein muss. Nun ist es so, dass ich im Keller u.a. ein relativ teures Fahrrad und meine Skiausrüstung lagere und diesen eigentlich nicht unverschlossen lassen möchte, zumal in diesem Fall auch meine Hausratversicherung nicht für eventuelle Diebstahlschäden aufkommt.
Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Frage: Kann der Vermieter verlangen, dass ich den Raum nicht verschließe nur weil dort der Hauptabsperrhahn ist?
Viele Grüße
Sebastian