Grünanlagen Wohnsiedlung

  • Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir bei meinem Problem helfen.

    Ich wohne in einer Siedlung, die aus vielen Reihenhäusern und einigen Wohnblöcken mit Eigentumswohnungen besteht. Eine der ETW habe ich gemietet. In der Mitte dieser Siedlungsanlage liegt ein Grünbereich, dessen Pflege von allen Siedlungseigentümern Anteilig bezahlt wird. Die Grünflächen sind auch öffentlich zugänglich und nicht als Privatflächen ausgeschildert. Darf mein Vermieter die Kosten der Grünflächenpflege über die Nebenkostenabrechnung weitergeben?

    Ich freue mich auf Eure Antworten und wünsche allen ein schönes Sylvesterfest.

    Rudi

  • Hallo,

    ja darf er, die Grünanlagen sind der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, d. h. auch die Allgemeinheit zahlt für dessen Pflege, da dies umlagefähige Kosten sind, kann der Vermieter diese Kosten auch auf den Mieter umlegen.

    Gruß

    BHShuber

  • ja darf er, die Grünanlagen sind der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, d. h. auch die Allgemeinheit zahlt für dessen Pflege, da dies umlagefähige Kosten sind, kann der Vermieter diese Kosten auch auf den Mieter umlegen.


    Auch trotz evtl. Fehlens mietvertraglicher Vereinbarungen? Der TE hat meine diesbzgl. Frage ja bis jetzt noch nicht beantwortet...

  • BetrKV §2 Abs.10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
    Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege
    von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Die Kosten einer Grünanlage inmitten einer Siedlung dient schon dem öffentlichen Verkehr. Die Anlage ist weder unmittelbar an das Grundstück bzw. das Mietobjekt gebunden.
    Hierbei handelt es sich um eine übergreifende Regelung unter den Siedlungseigentümern.
    Ich würde eine Umlegung der Kosten auf den Mieter hierfür in Zweifel ziehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Januar 2015 um 15:10)

  • Im Mietvertrag steht nur ein Gesamtbetrag für Nebenkosten. Es ist ein Standardvordruck. Die Summe für die Grünpflege liegt knapp unter 90 Euro für 7 Monate in 2013, wo ich dort eingezogen bin. Ach ja, die NK-Abrechnung kam pünktlich am letztmöglichen Tag 2014 an.

    Vielen Dank für die Antworten. :-))

    LG
    Rudi

  • Im Mietvertrag steht nur ein Gesamtbetrag für Nebenkosten. Es ist ein Standardvordruck.


    Bislang hast Du das Thema verfehlt.. Ich wollte wissen, wie die mietvertraglichen Vereibarungen lauten, WELCHE NK Du zu tragen hast.

  • Hallo Berny,
    wieso hab ich das Thema verfehlt?? Im Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht aufgelistet, dort steht nur "Nebenkostenvorauszahlung = XX Euro im Monat". Da gibt es keine Vereinbarungen. Hab erst mit der NK-Abrechnung eine Auflistung der Positionen für die NK bekommen. Daher meine Frage mit der Grünpflege.
    LG
    Rudi

  • Rudi1972:

    "Im Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht aufgelistet,"
    - Stehtda auch nicht "gem. Betriebskostenverordnung"?

    "dort steht nur "Nebenkostenvorauszahlung = XX Euro im Monat"."
    - Dann müsste ein Jurist mal feststellen, ob überhaupt NK zu zahlen sind - und falls ja, welche überhaupt...

    Über solche Ungereimtheiten bzw. Unklarheiten lässt sich trefflich streiten, und die Anwälte verdienen sich dumm und dusselig daran...:o

  • Hallo,

    wenn der Grünbereich zur Siedlung gehört, dann ist die Pflege desselbigen auch umlagefähig. Eine Fläche die öffentlich zugänglich ist, hat nichts mit Flächen zu tun, die dem öffentlichen Verkehr dienen. Ein Grünbereich, der inmitten einer Siedlung liegt ist möglicherweise für jeden zugänglich, er dient aber nicht dem öffentlichen Verkehr.

    Nach meiner Meinung ist es richtig und rechtens, dass die Grünpflege umgelegt wird. Wer sollte es auch sonst bezahlen, wenn nicht die Bewohner der Siedlung?

    Gruss
    H H

  • Wenn die Eigentümer der Siedlung der Meinung sind, einen Aussichtsturm zu betreiben, kann das "selbstverständlich" auch auf die Mieter umgelegt werden. Ein gefundenes Fressen für Berufs-und Hobbyrechtsverdreher.

  • Hallo,
    im Mietvertrag steht: Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.
    Auf der NK-Abrechnung sind folgende Kosten aufgelistet:
    Wasser
    Entwässerung
    Grundsteuer
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Sachversicherung
    Pflege Grünanlagen
    allgemeine Beleuchtung (Laternen auf den Fußwegen innerhalb der Siedlung)
    Sonstiges (Rücklagen, dürfen glaub ich nicht in die NK)
    Wartung Heizung/Sanitär (zur Heizungswartung, die ok ist, liegt noch eine Reparaturrechnung für's WC dabei, die auch nicht in die NK gehört)

  • Rudi1972:

    "Auf der NK-Abrechnung sind folgende Kosten aufgelistet:
    Wasser
    Entwässerung
    Grundsteuer
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Sachversicherung"
    - Bis hier ok.

    "Pflege Grünanlagen"
    - bereits ausreichend(?) diskutiert.

    "allgemeine Beleuchtung (Laternen auf den Fußwegen innerhalb der Siedlung)"
    - Noch diskussionswürdig.

    "Sonstiges (Rücklagen, dürfen glaub ich nicht in die NK)"
    - Richtig, betrifft nur Haus- und Wohnungseigentümer.

    "Wartung Heizung/Sanitär"
    - ok.

    "eine Reparaturrechnung für's WC dabei, die auch nicht in die NK gehört)"
    - So isses.


  • im Mietvertrag steht: Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.
    Auf der NK-Abrechnung sind folgende Kosten aufgelistet:
    Wasser
    Entwässerung
    Grundsteuer
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Sachversicherung
    Pflege Grünanlagen
    allgemeine Beleuchtung (Laternen auf den Fußwegen innerhalb der Siedlung)
    Sonstiges (Rücklagen, dürfen glaub ich nicht in die NK)
    Wartung Heizung/Sanitär (zur Heizungswartung, die ok ist, liegt noch eine Reparaturrechnung für's WC dabei, die auch nicht in die NK gehört)


    Die Aufzählung hätte man sich ersparen können.
    Zu der Pflege von Grünanlagen in einem Siedlungsgebiet habe ich mich schon geäußert.
    Das gleiche trifft auf die Straßenbeleuchtung zu.

    11. die Kosten der Beleuchtung,
    hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den
    Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume,
    Waschküchen

    Rücklagen und Reparaturen sind Sache des Vermieters.

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