Beendigung des Mietvertrags (Streichen?)

  • Hallo zusammen,

    sorry erstmal kann ich Forum: Kündigung net reinschreiben keine ahnung wieso. ^^

    Jetzt zu unsern Problem. Bin diesen Monat mit meiner Freundin umgezogen in eine größere Wohnung meine alte Vermietung behält jetzt die Kaution ein weil die Verwaltung findet das Sie und ihre Freunde net Perfekt gemaltert hätten.

    Die Verwaltung meinte auch das wir es nicht ausbessern dürfen und uns ein Maler Angebot schicken.

    Sie beruft sich auf das Einzugsprotokoll weil da drinne steht das die Wohnung von einer Malerfirma Weiß gestrichen wurde da die Vormieterin die Wohnung Bund verlassen hatte müssen wir die Wohnung jetzt auch PERFEKT übergeben.

    Ich weiß das man net immer Malern muss aber kenne die Klauseln da nicht.

    Auszug Mietvertrag:

    Schönheitsreparaturen:
    Der Mieter führt während der Dauer der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen aus. Hierzu gehören das Streichen von Decken und Wänden, Heizkörper einschließlich Heizröhren, Innentüren, sowie Fenster und Außentüren von innen.

    Beendigung der Mietzeit:

    Bei Beendingung des Mietverhältnisses wird der Mieter den Mietgegenstand geräumt, gereinigt und in vertragsgemäßen Zustand mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

    Kann mir da jemand helfen bei der Abgabe war ich nicht dabei nur meine kleine. Die Verwaltung hat sich nur wegen dem Malern geäußert alles andere war ok. mfg

  • Piet:

    "sorry erstmal kann ich Forum: Kündigung net reinschreiben keine ahnung wieso. ^^"
    - Ab und zu F5 drücken.

    "meine alte Vermietung behält jetzt die Kaution ein weil die Verwaltung findet das Sie und ihre Freunde net Perfekt gemaltert hätten."
    - Ist Ansichtssache.

    "Die Verwaltung meinte auch das wir es nicht ausbessern dürfen und uns ein Maler Angebot schicken."
    - Was steht denn im Übergabeprotokoll?
    Tipp: Folge dem Link des Vorposters, ausserdem gibt die G**gle-Suche Lesestoff bis Aschermittwoch.


  • Die Verwaltung meinte auch das wir es nicht ausbessern dürfen und uns ein Maler Angebot schicken.


    Das ist nach Urteilen des BGH unzulässig. Ihnen muß immer die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden und zwar ohne Bedingungen.

    Zitat


    Sie beruft sich auf das Einzugsprotokoll weil da drinne steht das die Wohnung von einer Malerfirma Weiß gestrichen wurde da die Vormieterin die Wohnung Bund verlassen hatte müssen wir die Wohnung jetzt auch PERFEKT übergeben.


    Ein Protokoll widerspiegelt lediglich den Zustand des Objektes bei Ein- oder Auszug.
    Es hat keinen Vertragscharakter.

    Zitat


    Schönheitsreparaturen:
    Der Mieter führt während der Dauer der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen aus. Hierzu gehören das Streichen von Decken und Wänden, Heizkörper einschließlich Heizröhren, Innentüren, sowie Fenster und Außentüren von innen.

    Beendigung der Mietzeit:
    Bei Beendingung des Mietverhältnisses wird der Mieter den Mietgegenstand geräumt, gereinigt und in vertragsgemäßen Zustand mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

    Ich kann da nichts rechtswidriges erkennen.

  • Die Seiten hab ich mir auch schon durchgelesen ich frage ja nach weil es Verträge gibt wo man die Wohnung Weiß streichen muss.

    Sie beruft sich aber auf das erste Protokoll wo wir eingezogen sind.
    Da hat sie reingeschrieben das die Wohnung Weiß gestrichen wurde von einer Maler Firma.
    Musste aber auch wegen der Vormieterin. Und deswegen muss sie GENAU so wieder abgegeben werden.

    Sie sagte auch wir hätten Sie anrufen sollen damit Sie eine Maler Firma stellt ...

  • Zitat

    Ich kann da nichts rechtswidriges erkennen.

    Bedeutet das, dass ich malern muss oder nicht?

    Wir haben halt keine Lust jetzt nen Maler zu bezahlen und die Kaution hätten wir auch gerne zurück..

  • Sie sagte auch wir hätten Sie anrufen sollen damit Sie eine Maler Firma stellt ...


    Joo joo, natürlich, und so rein zufällig ist die Malerfirma mit dem VM verwandt...:o

  • Bedeutet das, dass ich malern muss oder nicht?


    Du hast doch meinen Link gelesen, oder nicht? Wenn du jetzt erwartest, dass dir hier jemand vorliest, dann hast du den Sinn und die Möglichkeiten eines Forums nicht verstanden. Hier gibt es Tipps und Ratschläge. Die Rechtsberatung, die du gerne hättest, gibt dir der freundliche Anwalt für Mietrecht.

    Es geht um dein Geld. Deshalb kann man doch erwarten, dass du dich ernsthaft mit der Sache beschäftigst.

  • Wir sind hier gern bereit Ihnen beim Problem zu helfen. Aber ein wenig Verständnis sollten Sie aber schon auch selbst mitbringen.
    Hier ist kein Sozialamt welches für das Vorkauen jeden Bissens zuständig ist.
    Verzeihen Sie Mainschwimmer. Er ist leider nur noch eines der selten gewordenen Spezies, welche die deutsche Sprache in all seinen Facetten beherrschen.

  • Natürlich ich kannte den Link schon vorher und hab mir net nur den durchgelesen.
    Ich war mir ja nur nicht sicher was ich nun machen soll da auf keiner Seite es so Fomuliert ist wie in meinen Vertrag.

    Wenn drinne steht "in vertragsgemäßen Zustand" dann ist die Wohnung nicht übermäßig stark abgewohnt, so genügt hier, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in den vorgesehenen Fristen durchgeführt hat. Renovieren muss er vor Rückgabe der Mietsache nicht.

    Wenn aber Starre Fristen nicht drinne stehen dann muss ich wiederrum streichen.

    Kolinum schreibt

    Zitat

    Protokolle haben keinen Vertragscharakter.


    Auf einer anderen Seite hab ich gelesen das bei Unterschrift auf dem Protokoll das Protokoll Teil es Mietvertrages wird.

  • Kolinum schreibt
    Auf einer anderen Seite hab ich gelesen das bei Unterschrift auf dem Protokoll das Protokoll Teil es Mietvertrages wird.


    Nicht Teil, sondern Anlage bzw. Ergänzung, aber rechtswirksam. Aber, zugegeben, über "Teil" kann man jetzt trefflich diskutieren...

  • Nochmal: Ein Protokoll ist lediglich ein Zustandsbericht. Wenn in diesen Bericht Mängel dokumentiert werden, welche nicht den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entsprechen, müssen diese beseitigt werden. Eine Befreiung von dieser Pflicht kann der Übernehmende schon in das Protokoll einfügen.
    Das sichert dem Übergebenden einen Nachweis, entspricht sinngemäß einer Quittung.

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