Ich habe mal gehört, das auch am Tage Zimmerlautstärke gilt ?
Wofür das Fragezeichen...?
Ich habe mal gehört, das auch am Tage Zimmerlautstärke gilt ?
Wofür das Fragezeichen...?
Das habe ich der Wohnungsbaugesellschaft per Telefon, EMail und schriftlich in der Zentrale mitgeteilt, mit entsprechenden Beweisfotos.
Es hieß immer nur "das leiten wir weiter".
Solche Ausreden kenne ich... Ich empfehle Dir, dem Tipp meines Vorprosters zu folgen.
Aber ein Anwalt ist natürlich meistens sicherer.
... wobei aber immer vorher Kosten/Nutzen abzuwägen wäre.
ich habe nachgesehen. Es geht folgendermaßen weiter: "Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 BGB verlangen, weil der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Räume als Wohnung für [x] sich selbst (aus Auswahl angekreuzt) nutzen will. Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter."
Damit hast Du Dir selbst bereits geantwortet.
Der Mietvertrag ist nicht zu beanstanden, denn darin sind die neuesten Entscheidungen des BGH enthalten. Bei der Mieterhöhung nach 2 Jahren gibt es auch kein Problem, denn Erhöhungen sind per Gesetz geregelt.
Schliesse mich nüchtern voll an.
Es handelt sich lt. Mietvertrag um einen Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB (Wortlaut "Das Mietverhältnis beginnt am... und endet mit Ablauf des... ohne dass es einer Kündigung bedarf.") Welche Optionen bleiben mir? Vielen Dank für qualifizierte Antworten!
Wurde bereits - mit erheblich weniger Text, dafür aber verständlich(er) - beantwortet.
Maggy, wenn ein Thema seit mehr als 14 Tagen abgearbeitet ist, muss man doch nicht nochmal neu aufrollen... Oder willst Du damit nur möglichst schnell möglichst viele Beiträge in Deiner Statistik stehen haben? ![]()
Genauso isses. Ich hoffe nur, dass sich solche Eintags(schmeiss)fliegen nicht so lange halten.
Du selbst...doch wird heraus gefunden, dass der Schimmel nicht dein verschulden ist....kann das auf die Mieter ablegt werden.
Mich als Vorposter kannste mit Deinem geistigen Dünnpfiff wohl nicht gemeint haben.
Hallo AndreasC1977,
m.E. sollteste dieser Vollpfostenspammerin nicht sooviel Aufmerksamkeit schenken.
Das ist ein Mietmangel der vom Vermieter beseitigt werden muss....die Kosten für eine Notunterkunft muss er auch tragen
Ich hoffe, dass Du auch bald eine andere Unterkunft bekommen wirst, von wo aus Deine Spammerei unmöglich ist.
maggy,
Willkommen im Forum.
Das ist leider nicht der erste blödsinnige Beitrag von dir.
Ob sie unsere neue Trollerin werden will...?
ACHTUNG: Maggy hat NULL Ahnung.
Genauso isses, sie beweist es ja tagtäglich.
Ihr alle seit Hauptmieter....wenn 2 kündigen, hat dann der eine die Wohnung rein rechtlich für sich alleine
Ein Rechtschreibfehler, ein sachlicher Fehler.
.....ich denke ein Anwalt wird hier nur noch helfen können.
Der wird Dich dann mit der Antischimmelkanone besuchen kommen. Stelle schon mal Kaffee und Kuchen bereit.
Relsen:
""Zum Ablesen der Werte benötigt es keine besondere Anleitung"
Es geht um die Inbetriebsetzungsanleitung, also um Parameter die evtl. beim Anbringen der Heizkostenverteiler im Gerät eingestellt werden. Gibt es solche Parameter? z.B. Heizkörpergröße"
- Richtig. 1. Stichtag, 2. Faktor entsprechend der HK-Grösse bei manchen Providern - andere Provider habe den Faktor in ihrem Programm gespeichert.
"ich kann hier nicht erkennen, dass die Heizkostenverordnung korrekt angewandt wird? Die HeizkostenV habe ich gelesen. Ich habe keine unkorrekte Anwendung gefunden. Welcher § könnte das sein?"
- Wie ich bereits schreipte: "Lies' bitte mal HeizkostenV - Verordnung § 7 (1) Satz 2."
AndreasC:
"Wenn ich in einem Rechtsforum eine Frage stelle, finde ich es auch besser eine Antwort von einem Juristen zu bekommen als von einem Fleischer, der eine Ausgabe des BGB von 1978 daheim hat."
- Ich bin Elektriker, und mein BGB ist von 1977.
"Wenn Euch meine Signatur stört, müsst Ihr sie ja nicht lesen. Anderen ist das hilfreich."
- Hoffentlich...
"Ich bin hier um zu helfen, nicht um mich von Euch anpöbeln zu lassen, denn genau das macht Ihr."
- Nööö.
Danke für die Info. Wenn dich der Beitrag stört, dann ignoriere ihn doch einfach.
Mich stört nur, wenn es zieht...
auf welchem Wort liegt die Betonung? "glaubst", "Du" oder "Dich"? ![]()
Auf "zumindest".
Das ist kein Quatsch sondern das Aufzeigen, dass ich kein Couch-Verwalter bin, der sein Wissen aus einem "Do-it-Yourself-Ratgeber" hat, sondern dass ich fachlich qualifiziert bin und mit meinen Antworten nicht unbedingt immer durch das Tal des Unwissens schreite, sondern meistens durchaus weiß, was ich sage ![]()
Naja, zumindest glaubst Du an Dich...![]()
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