Anspruch auf "richtige" Wohnungseingangtüre?

  • Hallo ihr Lieben,

    folgendes "Problem" :

    Wir wohnen in einem 2 Familienhaus, Wir im EG eine 4 Köpfige Familie obendrüber.

    Wenn morgens gegen 7 Uhr eines deren Kinder zum Bus geht, lässt es ständig die Hauseingangstüre sperrangelweit offen stehen.

    Wir haben schon ein paarmal versucht mit den Nachbarn zu sprechen, leider ohne Erfolg weil entweder keiner da war, oder einfach keiner vor die Türe kam ...

    Wir haben dann freundlicher weise einen Zettel an die Hauseingangstüre gehängt
    "Bitte in Zukunft die Türe schließen, da diese teilweise den halben Tag offen steht. Danke"
    War wohl eine Beleidigung... jedenfalls lag der Zettel ein paar Tage später zerknüllt vor unserer Wohnungstüre ...
    (Als wir Anfang Januar 2 Wochen Urlaub hatten, stand die Hauseingangstüre teilweise wirklich von 7 Uhr morgens bis 13 Uhr Nachmittags offen uns ist es nur aufgefallen, weil unsere Wohnung irgendwann mega kalt war und wir uns gewundert haben wo es so kalt her kommt)

    Heute morgen das selbe Spiel der Bub rennt raus ... Türe offen ... nur heute bin ich dann raus und hab ihm hinterher gebrüllt
    "ist es wirklich so schwer die Haustüre zu zu machen!?"

    Ja darauf kam dann auch die Mutter ins Treppenhaus und meinte mich dumm an machen zu müssen.
    von wegen der Junge kann die Türe nicht zu machen (mit geschätzten 10 Jahren) ehrlich gesagt weiß ich gar nicht mehr was sie mir alle als Erklärung unterjubeln wollte.
    Dann hatte sie mir gleich noch mit Polizei gedroht, wenn ich nochmal ihrem Kind hinterher brülle ...

    Naja jedenfalls hat sie mir dann gesagt, dass auch sie jetzt in Zukunft die Hauseingangstüre offen stehen lässt.

    Kann ich nun beim Vermieter einen Anspruch auf eine richtige Wohnungseingangstüre geltend machen?

    Wir haben nur eine Türe mit Glaseinsatz, die Türe hat außen einen Knauf und keine normale Klinke wie innen und hat ein richtiges Schloss, allerdings fühle ich mich schon unsicher. Da einfach jeder ins Haus könnte und unsere Türe wirklich leicht aufzukriegen wäre

    noch dazu müssen wir ständig mehr Heizen, da wirklich Schlafzimmer, Gang und Bad völlig auskühlen

    Habt Ihr vielleicht ein paar Ratschläge wie man da am Besten vorgehen kann?

    Reden klappt ja leider nicht.

    Danke
    und LG

  • Die Wohnungstür war ja sicher bei Mietbeginn vorhanden und der Vermieter hat sicher vertraglich keine andere zugesichert.

    Ergo kein Anspruch auf eine andere Tür.

    Das die anderen Mieter ständig die Haustür offen lassen solltest Du dem Vermieter zur Kenntnis geben mit der Bitte sich darum zu kümmern.

  • Zitat

    Habt Ihr vielleicht ein paar Ratschläge wie man da am Besten vorgehen kann?


    Der Vermieter ist hier in der Pflicht. Er soll schnellstens einen automatischen Türschließer anbringen, dann dürfte der Drops gelutscht sein.

  • Habt Ihr vielleicht ein paar Ratschläge wie man da am Besten vorgehen kann?


    Jaa, wende Dich vertrauensvoll an RTL2.
    Hier dreht es sich um Mietrecht, nicht um Nachbarschaftsprobleme.

  • Kann ich nun beim Vermieter einen Anspruch auf eine richtige Wohnungseingangstüre geltend machen?

    Nein, es hat Sie niemand gewzwungen diesen Mangel mitzumieten.

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Wenn Sie das haben sind Sie eim Recht, andernfalls :verhandeln oder ausziehen.

  • Vllt räumt den Nachbarn ja irgendwann einmal die Hütte aus, weil man so leicht ins Haus kam.
    Bis dahin bleibt nur das Gespräch mit Nachbarn und Vermieter.

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