Gemeinsamen Mietvertrag kündigen, um Mitmieter loszuwerden

  • Hallo allerseits!

    Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen. Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen. Wie allerdings sieht das ganze aus, wenn einer der Mieter nur kündigen will, um die anderen Mieter rauszuschmeißen und um mit anderen Personen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen? Kann man in diesem Falle als Mitmieter, der nicht rausgeschmissen werden will, das Einverständnis zur gemeinsamen Kündigung verweigern?


  • Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen.


    Richtig!

    Zitat

    Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen.


    Ääääääh, und wo bitte?

    Zitat

    Wie allerdings sieht das ganze aus, wenn einer der Mieter nur kündigen will, um die anderen Mieter rauszuschmeißen und um mit anderen Personen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen?


    Lustig, aber wahr. Sie können doch Ihren Mitmieter nicht kündigen. Haben Sie denn einen Vertrag mit ihm?
    Ich denke, Sie sind ein Teil des Vertrages und können nur gemeinschaftlich handeln. Haben Sie auch eingangs nicht in Frage gestellt.

    Zitat

    Kann man in diesem Falle als Mitmieter, der nicht rausgeschmissen werden will, das Einverständnis zur gemeinsamen Kündigung verweigern?

    Nun ist aber gut mit lustig. Schönen Sonntag trotzdem noch.

  • valoo:

    "Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen."
    - Tolle Erkenntnis, diese kommt uns Stamm-Usern sehr zugute, danke!

    "Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen."
    - Wo hast Du das gelesen?

    "Wie allerdings sieht das ganze aus, wenn einer der Mieter nur kündigen will, um die anderen Mieter rauszuschmeißen und um mit anderen Personen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen?"
    - Kannst es ja mal versuchen.

    "Kann man in diesem Falle als Mitmieter, der nicht rausgeschmissen werden will, das Einverständnis zur gemeinsamen Kündigung verweigern?"
    - Versuche es doch mal und berichte uns über das Ergebnis.

  • valoo:

    "Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen."
    - Tolle Erkenntnis, diese kommt uns Stamm-Usern sehr zugute, danke!

    "Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen."
    - Wo hast Du das gelesen?


    Das hab ich unter Anderem hier gelesen: Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages

    Zitat

    Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt.

    Jedenfalls sieht die konkrete Situation so aus, dass Mieterin A u. A. mit ihrer besten Freundin zusammenziehen will und uns anderen deshalb rausschmeißen will. Sie ist aber nicht alleinige Hauptmieterin und will, dass sich die andere Hauptmieterin der Kündigung anschließt, ansonsten werde sie sich das einklagen...

    Also meint Ihr, dass im Allgemeinen kein Anspruch besteht, an einer gemeinsamen Kündigung mitwirken zu müssen?

  • valoo:

    "Das hab ich unter Anderem hier gelesen: Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages"
    Ich auch, aber das gilt ausschliesslich für den Fall, wenn die Mieter eine explizite Vereinbarung für diesen Fall geschlossen haben. Hieran dürfte es bei Euch mangeln.

    "Jedenfalls sieht die konkrete Situation so aus, dass Mieterin A u. A. mit ihrer besten Freundin zusammenziehen will und uns anderen deshalb rausschmeißen will. Sie ist aber nicht alleinige Hauptmieterin und will, dass sich die andere Hauptmieterin der Kündigung anschließt, ansonsten werde sie sich das einklagen..."
    - Lass' sie doch (es versuchen).

    "Also meint Ihr, dass im Allgemeinen kein Anspruch besteht, an einer gemeinsamen Kündigung mitwirken zu müssen?"
    - Ja, meine ich.
    Zu Deiner Info: Sowas gibt es m.W. nur bei Scheidungen. Da kann dann auf Antrag einer Partei die einseitige Beendigung des Mietverhöltnissen mit verfügt werden.

  • Ihr alle seit Hauptmieter....wenn 2 kündigen, hat dann der eine die Wohnung rein rechtlich für sich alleine

    Und schon wieder falsch, Maggy.
    Teilkündigungen GIBT es NICHT.
    Wenn nur zwei Kündigen und der Rest nicht, ist die Kündigung nicht wirksam.

    Ein Mietvertrag ist undemokratisch: wenn (theoretisch) ein Mietvertrag 1000 (Haupt-)Mieter hat, und 999 kündigen und der eine nicht, dann bleibt das Mietverhältnis total undemokratisch bestehen.

  • Ihr alle seit Hauptmieter....wenn 2 kündigen, hat dann der eine die Wohnung rein rechtlich für sich alleine


    Ein Rechtschreibfehler, ein sachlicher Fehler.

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