Hallo mueding,
über die Abgeltungsklausel kannste mal hier nachlesen: Sch
Die Nummer mit dem vom VM ausgewählten (befreundeten
) Malerunternehmen gibt es schon seit langem nicht mehr, da Benachteiligung des Mieters.
Hallo mueding,
über die Abgeltungsklausel kannste mal hier nachlesen: Sch
Die Nummer mit dem vom VM ausgewählten (befreundeten
) Malerunternehmen gibt es schon seit langem nicht mehr, da Benachteiligung des Mieters.
jocef2004:
"Ich wohne zuzeit in eine 2 WG Zimmer"
- Bist Du der einzige Mieter?
"möchte ich Kündigung . In meine Mietevertrag steht "Eine Kündigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des Endes der Befristigung des Mietvertrags ist durch den Untermieter (ich) nicht möglich"."
- Was steht im MV über die Befristung (wortwörtlich)?
"kann ich sofort kündigen oder muss ich bis ende des Vertras bezahlen?"
- Kommt drauf an. Grundsätzlich kann man JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen - das bringt Dich jetzt im Moment zwar nicht weiter... da müsste man zunächst etwas zur Befristung erfahren.
Ein geschlossener Fahrradraum ist auch nicht gleichzusetzen mit einem abschließbaren Fahrradraum. Ein geschlossener Raum ist juristisch dann vorhanden, wenn er überdacht und nach mehreren Seiten abgeschlossen ist (nur um hier etwas klugzuscheißen).
Of Topic: Kein Klugscheissen ist, dass der Programmierfehler, welcher F5-drücken erforderlich macht(e), leider immer noch existiert...![]()
Wie bitte, du bist 14 mal in 37 Jahren umgezogen?
Das musst du unbedingt in deiner Signatur erwähnen:
- hat in fast jeder Berliner Wohnung selbst schon mal gewohnt
Nun übertreib' doch nicht so schamlos! Jede zweite Wohnung reicht doch auch...
flick:
"Laut Hausordnung dürfen Fahrräder der Mieter nur in die vorgesehenen Fahrradständern im Außenbereich (obwohl garnicht vorhanden) und im geschlossenen Fahrradraum abgestellt werden. Nur ist dieser Fahrradraum nicht abzuschliessen, da gar keine Tür vorhanden ist."
- Vielleicht gehört die Hausordnung zu einer anderen Immobilie?
"Im Mietvertrag selber steht nichts direkt vom Fahrradraum, nur das der Mieter neben Haus und Briefkasten auch einen Fahrradraumschlüssel erhält. Einen Fahrradraumschlüssel haben die Mieter aber nicht bekommen. Warum auch, ohne Tür? Können die Mieter den Einbau einer Tür vom Vermieter verlangen?"
- M.E. nicht.
Den Einbau und die Materialkosten gehen zu Lasten des Eigentümers/Vermieters.
Es ist eine Investition!
Nur die Wartung der Anlage sind über die Betriebskosten umzulegen.
Genauso isses.
Mich würde mal der Typ der eingebauten RM interessieren.
Dann ändern Sie den Abrechnungszeitraum von Mai zu Mai. Wichtig ist nur, das es ein volles Jahr für die Berechnung sein muß.
... und teile dem Mietern mit, dass der Berechnungszeitraum aufgrung des Modus des EVU zu ändern war.
Ausserdem ist es unüblich und auch nicht erforderlich, in MVs die Abrechnungszeiträume anzugeben.
Häuslesbauer:
"Ich denke auch, dass du es einfach selbst machen solltest."
- Schliesse mich an. Ausserdem sollte sie mal "Schimmel" in die Suchmaschine ihrer Wahl eingeben, und sie erhält dann zweieinhalb Millionen Hinweise... also Lesestoff bis zum Sankt Nimmerleinstag...
Ich würde mich niemals wegen solchem Pillepalle mit meinem VM anlegen, um nicht auf die Liste der nächsten Mieterhöhungen zu gelangen.
Ich finde, dass der VM korrekt gehandelt hat. Wenn ich an so manche Fahrradkeller denke (...), wird mir sein Handeln voll verständlich.
Wenn ich WG oder Vermietung durch "Freunde" lese, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an.
Ich habe keine Lust, in Euer Gewurschtel weiterhin einzusteigen, deshalb nur folgendes: Grundsätzlich hat der VM die Kaution innerhalb von max. sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache an ihn abzurechnen bzw. zu erstatten.
heißt letzteres nicht dass ich die Nachzahlung erst zum 1.4. zahlen muss und nicht die Anpassung der Nebenkosten erst ab dem 1.4.?
Letzteres wurde bereits deutlich erklärt. Ersteres: Die Zahlungsfrist für BK-Nachzahlungen ist üblicherweise ein Monat.
Mich meiner Vorprosterin anschliessend, noch folgendes:
Wenn bspw. der VM trotz nachweislicher(!) Bemühungen vom EVU nicht die Jahresabrechnung bekommen hat, hat er womöglich die Verspätung nicht zu vertreten.
Die Ansprüche an die nicht zu vertretnde Verspätung sind also sehr hoch (ich denke da an meinen Nachbarhauseigentümer; der hat immer sooo viel zu tun...
).
Godesign:
"die Heizungen waren unter anderem nicht ganz in Ordnung so dass er uns endlich nach der Heizperiode neue Ventlie spendierte. Ich hab überall zügig die Energiesparenden Thermostate angebracht, so dass wir im Wohnzimmer auch immerhin knappe 19 bis 20 grad bekamen. Arbeitzimmer und Schlafzimmer lagen immer so bei 16 bis 17 Grad."
- Euch stehen höhere Temperaturen zu. Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze
"wir haben größtenteils noch Einfachverglasung und sehr alte Holzfenster."
- Genauso habt Ihr die Wohnung angemietet.
"Heute am 16.2. kam endlich die Nebenkostenabrechnung von 15.12.13 bis 31.3.14 ins Haus. Wir sollen 596 euro Nachzahlen."
- Habt Ihr die Nebenkosten- und die Heizkostenabrechnung genau geprüft?
"Hätte die Abrechnung nicht eigentlich nur bis 31.12.13 gemacht werden dürden, oder dann gleich bis 31.12.14?"
- Nein und nein.
"Wird eine Abrechnung nicht immer für ein ganzes Jahr gemacht?"
- Grundsätzlich ja. Ich denke, dass in Eurer Imobilie der Abrechnungszeitraum 01.04. bis 31.03.Folgejahr ist.
"Die steigenden Nebenkosten sind zwar nach seiner Rechnung logis h aber so und in der Höhe auch nicht tragbar oder?"
- Nicht tragbar... ist relativ.
"Sind ja fast die Nebenkosten einens ganzen Hauses dann wenn ich 270 euro monatlich zahlen soll."
- Wenn die Abrechnungen stimmen, ist das rechtlich i.O.
"Wir haben jetzt ein Kleinkind daheim, meine Frau hat so nir Elterngeld und wüsste auch nicht woe ich diese Mehrbelastung zahlen sollte."
- Das ist (sorry) Euer Problem.
Hallo tania,
zwar ist es nicht so toll, sich in eine bestehenden Thread mit einem neuen Thema einzuklinken, aber sei es drum.
"meine psychisch kranke und MS kranke 52-jährige Mutter ... Sie auch Schreiphasen. Da Sie jedoch eine 24 Std. Betreuung hat werden diese dokumentiert. Die Mitmieter dokumentieren jedenfalls, weil sich diese sehr gestört fühlen. Jedoch weichen die Protokollierungen extrem voneinander ab."
- Liegen Dir die drei Protokolle vor?
"Nach zwei Abmahnungen hat nun der Vermieter die Kündigung zum 03.03. ausgesprochen. Dieses Schreiben haben wir am Freitag, 13.01. erhalten."
- Welche Begründungen?
"Die Familien, welche im ersten Stock (genau über meine Mutter und auch neben dran im ersten Stockwerk) sagen allerdings, dass sie meine Mutter nur ab und an hören und diese dies nicht als belastend werten."
- Schriftlich hast Du das nicht?
"Die gesamte Existenz meiner Mutter steht auf dem Spiel."
- Welche Existenz?
"Meine Mutter vor Einzug in diese Wohnungen in mehreren Einrichtungen. Nirgendwo hat es geklappt. Sie benötigt eine eins zu eins Betreuung. Die ist nur in einer eigenen Wohnung leistbar.
Außerdem benötigt sie wg. Ihrer MS eine behindertengerechte Wohnung und eine Wohnung die im preislichen Rahmen vom Sozialamt übernommen wird da sie wg. Ihrer Pflegebedürtigkeit Sozialhilfeempfängerin."
- OK.
"Für diese Wohnung haben wir ein Wohnberechtigungsschein beantragt und auch bewilligt bekommen. Bei der Wohnberechtigungsstelle habe ich ein ärtliches Attest welche alle Erkrankungen beinhaltet hat."
- Wohnberechtigungsstelle einer Behörde oder von der Wohnungsbaugesellschaft?
"Ich war davon ausgegangen, dass diese Stelle der Wohnungsbaugesellschaft auch dieses weiterleitet."
- Wohin?
"Dies ist jedoch nicht passiert. Daher wirft mir nun die Wohnungsbaugesellschaft vor die psychische Erkrankung bewusst verheimlicht zu haben. Dies war jedoch nie meine Absicht."
- Du bist NICHT verpflichtet, die Krankheit Deiner Mutter auch nur irgendjemandem(!) mitzuteilen.
Nach Beantwortung meiner Fragen sehen wir weiter.
Nanako:
"Wohne jetzt ca 3 Jahre in der Wohnung und bei Einzug waren die Mängel nicht bekannt."
- Wie genau wurde die Mietsache bei Mietbeginn überprüft, gibt es ein Übergabeprotokoll?
"Habe meinen Vermieter darauf hingewiesen das es paar Mängel in der Wohnung gibt."
- Einwurfeinschreiben sind heutzutage angesagt.
"Habe ihn darauf hingewiesen das es durch 75% der Holzfenster zieht."
- Hingewiesen...![]()
"In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Kühlschrank drin. Hatte in paar Foren gelesen, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist den Kühlschrank zu ersetzen."
- Wieso ersetzen?
"Kann es sein das die Abdichtung des Rollladen Kasten von außen beschädigt ist oder die Isolierung."
- Woher sollen wir das wissen?
"Bis jetzt ist keine Reaktion vom Vermieter gekommen."
- Hast ihn ja auch noch nicht nachweislich aufgefordert, die Mängel, welche ihm bzw. der Mietsache zuzuschreiben sind, zeitnah zu beseitigen, um Mietminderungen zu vermeiden, unter Hinweis auf § 535 BGB.
Baki:
"Ist die Verteilung verschiedener Nebenkosten wie z.B. Treppenhausreinigung nach dem Schlüssel der Nutzfläche zulässig?"
- Wenn im MV nicht explizit anders vereinbart wurde, ja.
"Da wir erst in der Mitte des Jahres zugezogen sind, fühlen wir uns natürlich benachteiligt, da dies überhaupt nicht berücksichtigt wird und wir voll zahlen müssen. Man stelle sich vor wir wären erst am 15. Dezember eingezogen"
- Wie bereits anklang, natürlich anteilig. Das wäre dann der Beginn des Nutzungszeitraums.
..., ginge es mir wie bereits erwähnt nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
Prinzip... ist schon eine geile Sache. Wieviele Menschen sind in letzter Zeit bspw. in der Ukraine aus Prinzip gestorben?
Du tust mir nicht(!) leid, dafür bist Du viel zu unbedeutend.
Ergänzend noch meine unmassgebliche Meinung: Um die Übersicht nicht zu verlieren, maximal zur selben Zeit den VM plus zwei Mietinteressenten einlassen. Wertsachen wegschliessen. Von vornherein keine Fotos zulassen. Ich würde auch darauf bestehen, dass die Besucher vor Eintritt die Fussmatte benutzen...
Effi:
"Mein Vater ist vor Weihnachten verstorben und die meine Mutter hat das Mietverhältnis übernommen. Der Mietvertrag wurde seitens des Hauseigentümers nicht geändert, sondern mit dem Originaltext mit dem Einzugsdatum von 1961 vollständig übernommen."
- Das war völlig unnötig. Es genügt ein Vermerk im vorhandenen MV, dass einer der Mieter am xxx verstorben ist.
"Im alten Mietvertrag steht keine Klausel über Schönheitsreparaturen. Der Punkt Instandhaltung des Vertrages beinhaltet: die Wohnung zu dem vertragsmäßigen Gebrauch im geeigneten Zustand zu erhalten, Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Ungezieferbefall sofort zu melden.
Die Wohnung wurde in regelmäßigen Abständen tapeziert und gestrichen, nur eben in den letzten Jahren der Pflegebedürftigkeit nicht mehr.
Der Vermieter/Hausbesitzer erklärte bereits mehrmals, dass er die Mieterwohnung bei Ableben meiner Mutter ..."
- Dann würde die Kündigung von Dir als Erbin ausreichen, ein kürzerer Termin als die gesetzlichen drei Monate kann mit dem VM individuell vereinbart werden (Mietaufhebungsvertrag).
"...selber nutzen will und nach seinen eigenen Vorstellungen umgebaut wird. Muss ich als Tochter dann noch renovieren, wenn der Vermieter ohnehin alles für sich selber neu gestaltet und für seine Zwecke modernisiert?"
- Spielt rechlich keine Rolle, er könnte das Haus sogar abreissen lassen. Ernsthaft: Es genügt, wenn Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen zurückgibst. Wie bereits getippt wurde: Macht vorher eine Abnahme mit 2 unterschriebenen Protokollen.
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