Geschlossener Fahrradraum kann nicht verschlossen werden.

  • Hallo. Laut Hausordnung dürfen Fahrräder der Mieter nur in die vorgesehenen Fahrradständern im Außenbereich (obwohl garnicht vorhanden) und im geschlossenen Fahrradraum abgestellt werden. Nur ist dieser Fahrradraum nicht abzuschliessen, da gar keine Tür vorhanden ist. So wurde schon ein Fahrrad gestohlen (trotz Fahrradschloß) da sich auch die Müllbehälter des Hauses in diesen Raum befinden, kann dort jeder Tag und Nacht rein und raus gehen. Im Mietvertrag selber steht nichts direkt vom Fahrradraum, nur das der Mieter neben Haus und Briefkasten auch einen Fahrradraumschlüssel erhält. Einen Fahrradraumschlüssel haben die Mieter aber nicht bekommen. Warum auch, ohne Tür? Können die Mieter den Einbau einer Tür vom Vermieter verlangen?

  • flick:

    "Laut Hausordnung dürfen Fahrräder der Mieter nur in die vorgesehenen Fahrradständern im Außenbereich (obwohl garnicht vorhanden) und im geschlossenen Fahrradraum abgestellt werden. Nur ist dieser Fahrradraum nicht abzuschliessen, da gar keine Tür vorhanden ist."
    - Vielleicht gehört die Hausordnung zu einer anderen Immobilie?

    "Im Mietvertrag selber steht nichts direkt vom Fahrradraum, nur das der Mieter neben Haus und Briefkasten auch einen Fahrradraumschlüssel erhält. Einen Fahrradraumschlüssel haben die Mieter aber nicht bekommen. Warum auch, ohne Tür? Können die Mieter den Einbau einer Tür vom Vermieter verlangen?"
    - M.E. nicht.

  • Erwarten Sie jetzt einen Schlüssel zum Fahrradraum? Oder soll jemand die Hausordnung ändern.
    Wenn Sie die Antwort Ihres Vermieters einstellen, können Sie sich wieder melden.
    Da wird nach allen möglichen Schiet gefragt. Nur die Leute nicht, wo man am ehesten eine Antwort erwarten könnte.

  • Erwarten Sie jetzt einen Schlüssel zum Fahrradraum? Oder soll jemand die Hausordnung ändern.


    Frage steht oben. Lesen und verstehen.:rolleyes:

    Wenn Sie die Antwort Ihres Vermieters einstellen, können Sie sich wieder melden.


    Dann hätte ich hier nicht fragen müssen und das Forum wäre Nutzlos.

  • Hallo Flick,

    der Fahrradraum hat keine Tür und die hatte er scheinbar auch nicht, als du eingezogen bist. Damit besteht deinerseits kein Anspruch darauf.

    Ein geschlossener Fahrradraum ist auch nicht gleichzusetzen mit einem abschließbaren Fahrradraum. Ein geschlossener Raum ist juristisch dann vorhanden, wenn er überdacht und nach mehreren Seiten abgeschlossen ist (nur um hier etwas klugzuscheißen).

    Gruss
    H H

  • Ein geschlossener Fahrradraum ist auch nicht gleichzusetzen mit einem abschließbaren Fahrradraum. Ein geschlossener Raum ist juristisch dann vorhanden, wenn er überdacht und nach mehreren Seiten abgeschlossen ist (nur um hier etwas klugzuscheißen).


    Of Topic: Kein Klugscheissen ist, dass der Programmierfehler, welcher F5-drücken erforderlich macht(e), leider immer noch existiert...:mad:

  • Frage steht oben. Lesen und verstehen.:rolleyes:

    Dann hätte ich hier nicht fragen müssen und das Forum wäre Nutzlos.

    Hallo,

    bitte mal nachdenken, es steht doch nicht geschrieben, wenn man Angst hat dass das Fahrrad geklaut wird, dieses nicht in seinen eigenen Keller unterzustellen, oder?

    Lediglich sollen die Räder nicht wahllos im und um das Gebäude stehen, deshalb steht so eine Klausel im Mietvertrag.

    Wahnsinn, wenn denn mal alles so bitter Ernst genommen werden würde, insbesondere die Pflichten des Mieters, dann würde es auch mit dem Mietverhältnis klappen.

    Und nein, Sie können nicht verlangen, dass eine Türe eingebaut wird, hierfür gibt es geeignete Fahrradschlösser und eine Hausratversicherung mit Einschluss des Fahrraddiebstahls!

    Gruß

    BHShuber

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