Gawain,
liegt denn überhaupt vom Vermieter D eine Genehmigung G vor, wonach Mieter A und Mieter B an Mietinteressent C in der Wohnung H untervermieten dürfen?
Beiträge von Berny
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christianb77,
Du hast (k?)einen Vertrag mit dem Vormieter? Das wäre Privatrecht.
Mit dem Vermieter hast Du einen (Miet-)Vertrag? Das wäre Mietrecht. -
Ich kenne eher Individualvereinbarungen (welche man einem [Formular-]Vertrag hinzufügen kann).
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Wie kann ich argumentieren, falls der Vermieter darauf besteht, dass wir die Kosten tragen?
Ich möchte eigentlich friedlich in die neue Wohnung und nicht von vornherein mit einem Konflikt.
Ich würde ihm entgegnen, dass m.E. die Investitionkosten an dem Grundstück stets der Eigentümer zu tragen hat, welches ja auch verständlich ist. -
Kite:
"Kann Eigenbedarf nicht erst dann geltend gemacht werden wenn SÄMTLICHEN Mietern gekündig"
- Herrgott, lass Hirn regnen! Den Mietern Eines Mietvertrages, also IN Einer Mietsache, kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden."Wiedersprochen werden würde unter Berufung auf nicht zu rechtfertigende Härte: Geringes Einkommen des Mieters UND bevorstehen eines wichtigen Examens/Studienabschlussprüfung."
- Es bleibt dem Gekündigten unbelassen, nicht zu wieder-, aber zu widersprechen. Ob das die Kündigung rechtlich wirksam beeinflussen kann, steht auf einem anderen Blatt. -
Diesen Hinweis finde ich nicht so toll. Denn man könnte meinen, dass Du mich für Deinen Fehler verantwortlich machst.
Zu erwarten wäre, wenn überhaupt, ein einfaches o.k. gewesen.
o.k.:p:):o -
Wir sind noch gar nicht beim GV.
Je nach Höhe der Monatsmiete liegt der Gerichtskostenvorschuss vielleicht bei einer Monatsmiete.
Ich denke, es war wohl seinerzeit in 2001, dass unser RA von 4000 (DM?) Kosten der Zwangsräumung sprach. Diese hohen Kosten sind der eigentliche Grund, weshalb wir die VM-RS-Vers. noch haben. -
Tamrukrihla,
es gibt keine "ursprüngliche" Schreiben, sondern nur 1. Abmahnung(en) und/oder anschliessend Kündigung(en).
Eine (Zwangs-)Räumung kannst Du nur betreiben, wenn Du einen gerichtlichen Titel dazu hast. Zu zahlen hast Du das (vorerst) alles. Der GV verlangt i.d.R. einen Kostenvorschuss von ~4000€. -
Ja!
Dein Beitrag #6 nicht korrekt beantwortet.
Wurde ja auch Zeit, dass von Dir äändlich eine Korrektur kam. -
Hallo Kite,
allwöchentlich werden wir hier mit WG-Problemen konfrontiert...
Ich halte die Eigenbedarfskündigung für rechtlich zweifelhaft, denn 1. sollte sie spätestens am dritten Werktag des Monats (am liebsten vor 18:00) dem Empfänger nachweislich zugegangen sein... Zeugen???
2. Scheint wohl eine nachvollziehbare Begründung für den (unabwendbaren) Eigenbedarf (Familienzusammenführung, Schule, Studium etc.) zu fehlen. -
Hallo Dickschädel_Blues,
das Leben ist eines der härtesten, aber z.Zt. gibt es nichts besseres...:
"Ich hatte in einer Wohnung, in der ich selber Hauptmieterin war, eine Untermieterin, die Schwester meines Freundes. Jedoch hat sie nie einen Mietvertrag unterschrieben."
- Ihr hattet also einen mündlichen (Unter-)Mietvertrag abgeschlossen, welcher genauso wie in schriftlicher MV gilt."Nun mussten wir die Schwester vor 2 Wohcen fristlos vor die Tür setzen."
- Das war wohl illegal. Ihr hättet die Mieterin erst abmahnnen und dann schriftlich kündigen müssen."Sie hat in 5 Monaten die Wohnung extrem(!!!) verwahrlosen lassen."
- Wäre bspw. Thema der Abmahnung gewesen."Außerdem hat sie keine Miete bezahlt,"
- Bei 2 MM Rückstand wäre eine Fristlose möglich gewesen."..., bei denen die Kippen einfach auf den Boden geschmissen und da liegen gelassen wurden. (Obwohl ich ihr von Anfang an sagte, dass ich keinen Besuch in der Wohnung erwünsche)"
- Mietrechlich ist Dein Wunsch unbedeutend."Diese hat auch immernoch einen Schlüssel für die Wohnung."
- Schadenerstz kannste fordern."Da diese Freundin scheinbar auch aus Ihrer Wohnung geflogen ist, hat sie ihren Schrott in meinem Keller gebunkert. Das sind nur alte Klamotten, dreckiges Geschirr, eine kaputte Wohnzimmerwand und sonst nur Gerümpel. Wir haben ihr eine Frist gegeben es bis gestern abzuholen und den Schlüssel abzuliefern. Nichts ist passiert.
Kann ich jetz die Sachen auf den Sperrmüll schmeißen?"
- Nein! Nachher reklamiert sie noch die angeblich fehlenden Goldbarren (alles schon dagewesen...)."Ich will die Wohnung so schnell wie möglich übergeben, da ich jetz schon 3000€ Schulden habe, nur wegen den dämlichen Weibern."
- Wen interessiert's? (Das soll jetzt nicht zynisch klingen!) -
Tamrukrihla,
anstatt herumzuhampeln, wie bspw.
"Muss ich eine neue Kündigung schreiben, in der ich mich auf die alte Kündigung und den, trotz der Aufforderung meinerseits die Kündigung abzuholen, erfolglosen Zustellversuch beziehe oder reicht es, wenn ich zusätzlich zu der alten Kündigung einen neuen Schrieb anfertige, in dem ich die Verfehlungen und Beeinträchtigungen der letzten 3 Wochen, sowie den erfolglosen Zustellversuch erwähne und ihm dann beides auf einmal zustelle?
Ist es auch möglich meinem Untermieter trotz der fristlosen Kündigung eine Frist aus Kulanz meinerseits einzuräumen, also beispielsweise den 30.04.?"
- sollteste den UM nachweislich schriftlich abmahnen (Liste der Verfehlungen mit Datum, Zustellung durch/mit Boten/Zeugen, bspw. unter die Tür hindurchschieben) und auffordern, dieses vertragswidrige Verhalten augenblicklich zu unterlassen, da Du ansonsten kündigen würdest."Wenn ich eine Räumungsklage anstreben sollte, wie lange dauert sowas in etwa?"
- Je nach Gerichtsort und Arbeits"vorrat" bis zu einem Jahr. -
Kann ein Vermieter sich selbst als Hauswart einstellen und dann Betrag x für den Hauswart in den Mietnebenkosten abrechnen ?
Ist es zulässig die Kosten für eine Hausverwaltung in die Nebenkosten zu packen ?
Ja, falls im MV vereinbart.
Nein. -
Richtig. Verzeihung, in der DDR war immer Lenin an allen Schuld.
Oder WalterNiemandBeabsichtigtEineMauerZuBauen.:o -
Vermieter/Hausverwaltung den Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Behebung setzen (vielleicht 3 Tage), dann selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen und die Rechnung mit der Mietzahlung verrechnen.
Schliesse mich insofern an: Mängelmeldung und Aufforderung zur Behebung innerhalb einer Woche, um Mietminderungen zu vermeiden. Das natürlich per Einwurfeinschreiben bei Eurem Vermieter, nicht bei einer evtl. vorgeschobenen Hausverwaltung. -
Die Schadensbehebung an der Mietsache ist nicht Angelegenheit des Mieters. Egal ob während oder nach der Mietzeit.
Tipp: § 823 BGB. -
Auch hier ist dem Mieter zuerst Gelegenheit zu geben, den Schaden zu beseitigen.
Noch während der Mietzeit, ja. Jedoch nach Rückgabe der Mietsache, nein. -
dann werd mal Mitglied im Mieterverein, die sind nicht so teuer vom Jahresbeitrag her , haben alle Anwälte die einen beraten können und wenns hart auf hart kommt auch mit vor Gericht ziehen.
Wie sich durch jahrelange Mitarbeit in Mieter- und Vermieter-Foren herausgestellt hat, scheint es auch viele Anwälte zu geben, die froh sind, beim Mieter- oder VM-Verein "untergekommen" zu sein... -
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Hallo Conny,
was der VM mit anderen Mietern macht, ist nicht Deine Angelegenheit (um es kurz zu machen, auch wenn es unhöflich klingen mag).
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