Kündiigung des Untermieters wegen unzumutbarer Beeinträchtigung

  • Moin,

    seit dem 20. Dezember 2014 wohnt ein Untermieter mit mir in meiner Wohnung.
    Der Untermietertrag ist unbefristet und das Zimmer unmöbliert, jedoch gehören mir alle wichtigen Geräte zur Führung des Haushalts, d. h.: Einbauküche inkl. Spüle und Herd und Waschmaschine und alle Lampen außer im Zimmer des Untermieters. Der Teppich in seinem Raum gehört auch mir.
    Ich habe mich aus finanziellen Gründen dazu entschieden ihn bei mir aufzunehmen, da meine Freundin und mein Sohn aus Platzgründen in eine Wohnung 2 Häuser weiter gezogen sind.

    Zunächst bin ich mit meinem Untermieter auch gut ausgekommen, wir haben vorher klare Absprachen getroffen, in denen es hauptsächlich um seinen Alkohol- und Marihuanakonsum ging.

    Ich persönlich trinke weder Alkohol, noch konsumiere ich Marihuana, jedoch habe ich einige Bekannte die entweder das eine oder das andere oder beides tun.
    Solange die Leute wissen wo ihre Grenzen sind und andere dadurch nicht beeinträchtigen habe ich persönlich auch kein Problem damit.

    Wie sich herausgestellt hat, hat mein Untermieter jedoch sein Konsumverhalten nicht im Griff und hält sich auch nicht an zuvor getroffene Absprachen.
    Diese waren zum Beispiel, dass er Marihuana nur in seinem Zimmer konsumiert und mich dadurch nicht beeinträchtigt, gleiches gilt für den Alkohol.
    Jedoch hat er im Verlauf unseres nun 3-monatigen Mietverhältnisses sein zuvor einwandfreies Verhalten diesbezüglich geändert und ist mir gegenüber, als ich ihn darauf hinwies Rücksicht zu nehmen, auch ausfallend geworden und zeigte sich uneinsichtig.
    So hat er die Tür zu seinem Zimmer als er Besuch hatte offen gelassen, wodurch sich ein starker Geruch nach Marihuana in der Wohnung verteilt hat.
    Zeitgleich war jedoch mein 16-jähriger Bruder da.
    Ich habe ihn dann aufgefordert zu lüften und diesen Geruch einzudämmen und ihn auch noch einmal darauf hingewiesen, dass ich verpflichtet bin meinen minderjährigen Bruder vor schädlichem Einfluss in meinem Beisein zu schützen.
    Er erwiderte jedoch, er habe an diesem Tag schon gelüftet und kam meiner Bitte nicht nach.
    Dieses Verhalten seinerseits steigerte sich zunehmend und irgendwann kam er sogar morgens betrunken mit seiner Wasserpfeife in mein Zimmer als mein Bruder da war.
    Auch scheint es, dass er ein massives Alkoholproblem hat, welches sich durch mehr oder weniger starke Ausfallerscheinungen äußert.
    So ist er beispielsweise unter Alkoholeinfluss ausfallend mir gegenüber, meiner Freundin gegenüber und auch meinem 1-jährigen Sohn gegenüber geworden (der versteht ihn zwar noch nicht, jedoch haben meine Freundin und ich ihn dazu aufgefordert das zu unterlassen, was er nicht tat).
    Seitdem halte ich meinen Mitbewohner von meinem Sohn und meinem Bruder fern, da ich sie m. E. nicht einladen kann ohne sie einer Gefährdung auszusetzen. Dadurch fühle ich persönlich mich aber sehr unwohl in meiner eigenen Wohnung.
    Außerdem ist er betrunken auf meinen Tisch gefallen und hat eine Tasse dabei zerstört, sodass die Scherben auf meinem Bett landeten. An einem anderen Tag hat er Bier auf meinem Bett verteilt und einmal ist er abends dreimal in Unterhosen in mein Zimmer gekommen um sein Marihuana zu suchen.
    Er hat mir sogar im Beisein meines Bruders auf die Rippen geboxt, weil er nicht zufrieden war, dass ihm keine Aufmerksamkeit zuteil wurde.
    Aufgrund dieser andauernden Störungen und weil er in seinem Zustand weder ansprechbar noch dialogbereit erschien habe ich mich dann entschieden ihm vor 3 Wochen fristlos zu kündigen.
    Ich habe in dieser Kündigung das gesamte eben beschriebene Verhalten aufgeführt und ihn darauf hingewiesen, dass ein Fortbestehen des Mietverhältnisses unter diesen Umständen für mich nicht mehr zumutbar ist, da ich durch sein unberechenbares Verhalten eine Gefahr für mich und andere in ihm sehe und es nicht sein kann, dass ich seinetwegen keinen Besuch empfangen kann und durch sein Verhalten eine fortwährende Beeinträchtigung meiner Lebens- und Wohnqualität in Kauf nehmen muss.
    Ich habe ihn nach dem Abschicken der Kündigung auch persönlich darauf angesprochen, um ihn darauf vorzubereiten, und er hat auch verständig reagiert und gesagt, er verstehe meine Beweggründe und werde sich nach einer neuen Wohnung umsehen.
    Als dann der Abholschein zur Kündigung im Postkasten lag, hat er diesen allerdings nicht zur Post gebracht und so kam meine Kündigung vorgestern zu mir zurück.
    Als ich ihn darauf ansprach, sagte er zu mir, er habe sie zwar nicht abgeholt aber akzeptiert.
    Nun hat sich sein Verhalten jedoch in den letzten 3 Wochen kaum verändert und ist sogar schlimmer geworden.
    So musste ich gestern Nacht meine Wohnung verlassen und bei meiner Freundin Obdach suchen, da während er Besuch hatte ein derart penetranter Alkoholgeruch aus seinem Zimmer kam, dass ich nicht schlafen konnte.
    Auch bleibt er manchmal tagelang fort und in seinem Zimmer vergammeln Essensreste und es riecht stark nach abgestandenem Bier und nach Tabak. Dieser Geruch verbreitet sich auch in die von mir und in die gemeinsam genutzten Bereicher der Wohnung.
    Ich bin selber Raucher aber in dieser Dimension wird selbst mir schlecht.

    Ich bin mir nicht sicher, wie ich jetzt weiter vorgehen soll und wäre dankbar für Tipps.
    Da er die Kündigung ja nun nie offiziell bekommen hat, habe ich auch nichts, auf das ich mich berufen könnte.
    Ich habe bereits in Erwägung gezogen, die Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, aber diese ist ja nun schon 3 Wochen alt.

    Ich habe Angst, dass er einfach nicht auszieht und fühle mich mittlerweile wirklich unwohl in meinen eigenen vier Wänden.
    Auch sehe ich keine Chance darin, dass er sein Verhalten langfristig ändern kann, geschweige denn, dass er überhaupt bereit wäre das zu tun.
    Ich habe sogar schon überlegt, ob ich mir selber eine neue Wohnung suche, sodass er zum Ausziehen gezwungen ist, jedoch wohne ich gerne in meiner Wohnung und sehe nicht ein, diese nach 6 Jahren Miete wegen so etwas zu verlassen.
    Ich möchte irgendwie dafür sorgen, dass er so schnell wie möglich ausszieht.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

    4 Mal editiert, zuletzt von Tamrukrihla (22. März 2015 um 00:42)

  • Nach meiner Meinung reichen die Vorfälle oder besser gesagt die Ausfälle des UM für eine außerordentliche fristlose Kündigung. Siehe § 543/569 BGB. Hierzu wäre eine Abmahnung erforderlich, die aber auch mündlich erteilt werden kann - vermutlich ist dies auch geschehen.
    Auch wäre eine Kündigung nach § 573 a BGB, allerdings mit einer Frist von 6 Monaten und ohne besondere Begründung, möglich.

    Aber um nun weiter vorgehen zu können müssen Sie die wirksame Zustellung der Kündigung sicherstellen.
    In diesem Fall genügt es das Kündigungsschreiben, zusammen mit einem Zeugen der auch den Inhalt des Schreibens kennt, an seine Zimmertür zu heften oder unter der Tür durch zuschieben oder in den Briefkasten des UM zu werfen. Dies wird als Zustellung durch die Rechtsprechung anerkannt.

    Eine sichere Zustellung ist wichtig, da nach einem nicht erfolgten Auszug als nächster Schritt die Räumungsklage zu erfolgen hätte.

    Ein Einschreiben o.ä. ist nicht erforderlich.
    Der geschilderte Versuch die Kündigung zuzustellen ist ja durch die Nichtabholung des Einschreibens bereits gescheitert.

    Man könnte sich auch diesen Umweg ersparen. Wenn der UM in das Zimmer des Vermieters eindringt und/oder handgreiflich wird, könnte die Polizei dem Spuk sofort ein Ende bereiten.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Auf den Paragraphen 569 habe ich mich in meiner Kündigung auch bezogen.
    Das mit der Zustellung im Beisein eines Zeugen ist machbar, denke ich.
    Nur vermute ich, dass mein Untermieter trotzdem nicht ausziehen wird und ehrlich gesagt geniere ich mich auch ein wenig die Person, trotz des untragbaren Verhaltens, auf die Straße zu setzen.
    Da jedoch in den letzten 3 Wochen keine ernsthaften Anstalten seitens meines Untermieters unternommen wurden, sich nach einer neuen Bleibe umzusehen, wird mir vermutlich nichts anderes übrig bleiben.
    Muss ich eine neue Kündigung schreiben, in der ich mich auf die alte Kündigung und den, trotz der Aufforderung meinerseits die Kündigung abzuholen, erfolglosen Zustellversuch beziehe oder reicht es, wenn ich zusätzlich zu der alten Kündigung einen neuen Schrieb anfertige, in dem ich die Verfehlungen und Beeinträchtigungen der letzten 3 Wochen, sowie den erfolglosen Zustellversuch erwähne und ihm dann beides auf einmal zustelle?
    Ist es auch möglich meinem Untermieter trotz der fristlosen Kündigung eine Frist aus Kulanz meinerseits einzuräumen, also beispielsweise den 30.04.?
    Dann würde ich mich besser fühlen, ihm wenigstens eine relle Chance geboten zu haben, seine Angelegenheiten zu regeln.
    Wenn ich eine Räumungsklage anstreben sollte, wie lange dauert sowas in etwa?

  • Ist es auch möglich meinem Untermieter trotz der fristlosen Kündigung eine Frist aus Kulanz meinerseits einzuräumen, also beispielsweise den 30.04.?

    Das bleibt Ihnen überlassen. Eine Frist für fristlos gibt es nicht.
    Etwas angemessen sollte schon sein. Auf die nächtse Stunde geht natürlich nicht.
    Es muß schon eine machbare Frist sein.

  • Vorsicht bei einer fristlosen Kündigung mit einer Frist die 2 Monate übersteigt. Hier könnte diese Kündigung unwirksam werden.

  • Tamrukrihla,

    anstatt herumzuhampeln, wie bspw.
    "Muss ich eine neue Kündigung schreiben, in der ich mich auf die alte Kündigung und den, trotz der Aufforderung meinerseits die Kündigung abzuholen, erfolglosen Zustellversuch beziehe oder reicht es, wenn ich zusätzlich zu der alten Kündigung einen neuen Schrieb anfertige, in dem ich die Verfehlungen und Beeinträchtigungen der letzten 3 Wochen, sowie den erfolglosen Zustellversuch erwähne und ihm dann beides auf einmal zustelle?
    Ist es auch möglich meinem Untermieter trotz der fristlosen Kündigung eine Frist aus Kulanz meinerseits einzuräumen, also beispielsweise den 30.04.?"
    - sollteste den UM nachweislich schriftlich abmahnen (Liste der Verfehlungen mit Datum, Zustellung durch/mit Boten/Zeugen, bspw. unter die Tür hindurchschieben) und auffordern, dieses vertragswidrige Verhalten augenblicklich zu unterlassen, da Du ansonsten kündigen würdest.

    "Wenn ich eine Räumungsklage anstreben sollte, wie lange dauert sowas in etwa?"
    - Je nach Gerichtsort und Arbeits"vorrat" bis zu einem Jahr.

  • Berny, das war eine ernstgemeinte Frage.

    Ich habe meinen UM vor der Entscheidung ihm zu kündigen mehrmals mündlich und auch im Beisein von Zeugen dazu aufgefordert dieses Verhalten zu unterlassen und Rücksicht auf mich zu nehmen, beispielsweise durch Lüften, das Lagern der Bierdosen in seinem Zimmer oder den gemäßigten Konsum, außerdem habe ich ihn gebeten sich auf eine Art und Weise zu verhalten und zu präsentieren, die es mir möglich macht meinen Sohn,r meinen Bruder oder anderen Besuch zu empfangen, was weder vor der Kündigung noch bis heute geschehen ist.
    Er macht weder Anstalten sein Verhalten zu ändern, noch scheint er gewillt Verantwortung für dieses zu übenehmen.
    Stattdessen versucht er permament sich rauszureden und wenn Gespräche nicht verlaufen, wie er es sich vorstellt redet er tagelang nicht mit mir und bleibt der Wohnung fern, nur um irgendwann im volltrunkenen oder schlimmeren Zustand zurückzukommen.
    Nun sind ja aber, wie ich geschrieben habe, zwischen Absendung der ersten Kündigung und dem Rückerhalt meines Einschreibens beinahe 3 Wochen vergangen, die ja nicht einfach so verstrichen sind, sondern in denen sich trotz geführter Gespräche und der Information über die Kündigung keine nachhaltige Veränderung zum Bessern eingestellt und es weitere Vorfälle gegeben hat.
    Soweit ich richtig informiert bin, bin ich bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung ja dazu angehalten den Sachverhalt genauestens zu schildern.
    Die Verzögerung im Erhalt der Kündigung hat mein UM ja bewusst provoziert, indem er einfach das Einschreiben nicht abgeholt hat.
    Auch habe ich meinen UM über die Kündigung informiert und ihn mehrmals aufgefordert diese von der Post abzuholen.
    Er bleibt momentan tagelang der Wohnung fern und lässt, wie ich es beschrieben habe, Essensreste in seinem Zimmer verfaulen.
    Vom übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum und der damit einhergehenden Geruchs- und Lärmbelästigung, sowie dem psychischen Druck, dem ich aufgrund seiner mangelnden Beherrschung weiterhin ausgesetzt bin und der Unmöglichkeit Besuch einzuladen, da ich fürchten muss, dass er diesen vergrault ganz zu schweigen.

    Meine Frage war einfach, ob ich ihm lediglich die ursprüngliche Kündigung oder dazu noch ein ergänzendes Schreiben, das sich mit der aktuellen Situation und auch seiner absichtlichen Verzögerung des Erhaltes der Kündigung befasst, zustellen soll.

    Mittlerweile habe ich ihm übrigens im Beisein meiner Freundin die ursprüngliche Kündigung unter der Tür durch geschoben.
    Sollte ich noch ein ergänzendes Schreiben aufsetzen?
    In der ursprünglichen Kündigung, die er ja nun erhalten hat, habe ich ihm aus Kulanz eine Frist meinerseits bis zum 31.03. gegeben, um mir das besenreine Zimmer zu übergeben.
    Dies ist jetzt aber in 10 Tagen.
    Bezüglich dessen was sense sagte, muss ich ja auch aufpassen, dass ich ihm keine zu große Frist setze, da die Kündigung sonst unwirksam wäre.
    Ist diese Frist noch angemessen?
    Und außerdem frage ich mich, wie ich es mit seiner Miete für April handhaben soll.
    Diese wird ja wahrscheinlich vom Jobcenter wie gehabt an mich überwiesen werden, weil er versäumen wird das Jobcenter über seine Kündigung zu informieren.
    Wie soll ich mich diesbezüglich verhalten?

    @sense, so wie das aussieht werde ich mir eine Räumung gar nicht leisten können, wenn ich dafür vorher den kompletten Gerichtskostenvorschuss bezahlen muss. :(

  • Tamrukrihla,

    es gibt keine "ursprüngliche" Schreiben, sondern nur 1. Abmahnung(en) und/oder anschliessend Kündigung(en).
    Eine (Zwangs-)Räumung kannst Du nur betreiben, wenn Du einen gerichtlichen Titel dazu hast. Zu zahlen hast Du das (vorerst) alles. Der GV verlangt i.d.R. einen Kostenvorschuss von ~4000€.

  • Wir sind noch gar nicht beim GV.

    Je nach Höhe der Monatsmiete liegt der Gerichtskostenvorschuss vielleicht bei einer Monatsmiete.
    Aber es ist schon richtig, dass man so ein Verfahren nicht umsonst bekommt.

    Nur ohne ein Gerichtsverfahren wird man so einen Typen vermutlich nicht los. Da nützen auch die besten Kündigungsgründe nichts.

    Einzig wäre noch zu überprüfen, wie es mit der Prozesskostenhilfe aussieht. Da müsste man sich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen und einen Antrag stellen.

  • Wir sind noch gar nicht beim GV.
    Je nach Höhe der Monatsmiete liegt der Gerichtskostenvorschuss vielleicht bei einer Monatsmiete.


    Ich denke, es war wohl seinerzeit in 2001, dass unser RA von 4000 (DM?) Kosten der Zwangsräumung sprach. Diese hohen Kosten sind der eigentliche Grund, weshalb wir die VM-RS-Vers. noch haben.

  • Vielen Dank für die ganzen Beiträge!
    Ich werde jetzt erstmal bis zum 31.03. warten und dann eine Nachfrist bis zum 14.03. einräumen.
    Falls bis dahin nichts passiert ist, werde ich wohl eine Räumngsklage anstreben müssen.



    Einzig wäre noch zu überprüfen, wie es mit der Prozesskostenhilfe aussieht. Da müsste man sich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen und einen Antrag stellen.

    Das werde ich auch sofort tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Tamrukrihla (23. März 2015 um 12:22)

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