Wann darf ein Vermieter die Kaution behalten?

  • Hallo, kann mir jemand sagen ab wann der Vermieter berechtigt ist die Mietkaution bzw. einen Teil davon einzubehalten? Muss er dem Mieter erst die Möglichkeit geben eventuelle Schäden selbst instand zu setzen?

  • Einbehalten bzw. verwenden darf der Vermieter die Kaution für alle bestehenden oder entstehenden Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis.

    Neben verdeckten Mängeln die bei Übergabe nicht ersichtlich waren, auch für evtl. Mietrückstände und Nebenkostennachzahlungen aus Abrechnungen die noch nicht fällig sind.

    Bevor der VM die Kaution bzw. einen Teil davon für die Behebung von Schäden, die der Mieter zu verschulden hat, verwendet muß er dem Mieter eine Frist setzen, also ihm Gelegenheit geben, diese selbst zu beheben.

  • Bevor der VM die Kaution bzw. einen Teil davon für die Behebung von Schäden, die der Mieter zu verschulden hat, verwendet muß er dem Mieter eine Frist setzen, also ihm Gelegenheit geben, diese selbst zu beheben.


    Sinnvollerweise sollte rechtzeitig vor Mietende eine Vorabnahme durchgeführt werden.

  • Hallo, kann mir jemand sagen ab wann der Vermieter berechtigt ist die Mietkaution bzw. einen Teil davon einzubehalten? Muss er dem Mieter erst die Möglichkeit geben eventuelle Schäden selbst instand zu setzen?

    Zuerst muss man unterscheiden:

    a) handelt es sich um Schönheitsreparaturen, dann hätte der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit zu geben

    b) handelt es sich jedoch um Beschädigung der Mietsache, dann kann der Vermieter sofort reparieren bzw. beheben lassen


  • handelt es sich jedoch um Beschädigung der Mietsache, dann kann der Vermieter sofort reparieren bzw. beheben lassen

    Auch hier ist dem Mieter zuerst Gelegenheit zu geben, den Schaden zu beseitigen.
    Wenn Sie dennoch der Meinung sind, erbitte ich eine rechtliche Begründung

  • Auch hier ist dem Mieter zuerst Gelegenheit zu geben, den Schaden zu beseitigen.


    Noch während der Mietzeit, ja. Jedoch nach Rückgabe der Mietsache, nein.

  • Die Schadensbehebung an der Mietsache ist nicht Angelegenheit des Mieters. Egal ob während oder nach der Mietzeit.

  • Wurde ja auch Zeit, dass von Dir äändlich eine Korrektur kam.

    Diesen Hinweis finde ich nicht so toll. Denn man könnte meinen, dass Du mich für Deinen Fehler verantwortlich machst.

    Zu erwarten wäre, wenn überhaupt, ein einfaches o.k. gewesen.

  • Diesen Hinweis finde ich nicht so toll. Denn man könnte meinen, dass Du mich für Deinen Fehler verantwortlich machst.
    Zu erwarten wäre, wenn überhaupt, ein einfaches o.k. gewesen.


    o.k.:p:):o

  • Hallo, kann mir jemand sagen ab wann der Vermieter berechtigt ist die Mietkaution bzw. einen Teil davon einzubehalten? Muss er dem Mieter erst die Möglichkeit geben eventuelle Schäden selbst instand zu setzen?

    Siehe diese Seite, Abschnitt "Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?". Und ja, dem Mieter muss eingeräumt werden, die Schäden zu beseitigen. Normalerweise wird ja vorher schon eine Begehung der Wohnung gemacht, wo der Vermieter den Mieter auf Schäden hinweist... bis zum Auszug hat man dann die Möglichkeit, den Schaden selbst zu beseitigen.

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