Danke, wieder Frieden im Bau.
Besser Frieden als Banane im Bau...![]()
Danke, wieder Frieden im Bau.
Besser Frieden als Banane im Bau...![]()
Eichhorn:
"Hallo und einen schönen Ostersonntag wünsche ich euch!"
- Danke, gleichfalls.
"Ich habe für ein WG Zimmer einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem als Vermieter ...
...Der Herr hat im Mietvertrag bei "Vermieter" mit seiner Unterschrift unterschrieben, nicht "i. A." oder "i. V.""
- Das macht nichts. Dein Vermieter ist buchstabengetreu derjenige, der im Mietvertrag als Vermieter benannt ist.
"Desweiteren steht im Mietvertrag, dass der "Mieter Kenntnis davon hat, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behält"."
- Dann ist das eben so. Es ist Dir jedoch freigestellt, den Schliesszylinder während Deiner Mietzeit auszutauschen und bei Beendigung wieder zurückzutauschen.
"Wie kann man sich absichern, dass ich z. B. bei einer Kündigung diese auch an den richtigen Adressaten richte?"
- Siehe meine erste Antwort, aber bitte per Einwurfeinschreiben.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil Ben!
Du sagst es...
PS: Wenn schon Ben, dann wenigstens Big Ben... too big for you.
Zielobjekt:
"Aöso welchen Verpflichtungen kommen die Mieter nach?????"
- Sie zahlen die Miete.
"Der Verfall des Hauses durch das nichtstun vom Mieter ist ein sogar fristloser Kündigungsgrund!"
- Falsch! Nach § 535 BGB hat der Vermieter den Verfall des Hauses zu verhindern.
Tipp: Iss' weniger Ostereier - Dir scheint da etwas in den Kopf gestiegen zu sein...:o
nouvaleur:
"ich habe den exorbitanten Betrag in der Jahresabrechnung letztes Jahr gesehen und war empört, dass es der Baugesellschaft bis heute nicht einfiel, die Leuchtmittel auszutauschen."
- Warum sollte sie es? Die Allgemeinstromkosten werden doch sowieso auf die Mieter umgelegt...
"Frage daher: ist der V nicht wegen der generellen Einsparpflicht gehalten, eine solche Massnahme durchzuführen? Kann man ihn diesbezüglich abmahnen,"
- Du kannst ihn bestenfalls darum bitten und bspw. anbieten: Er bezahlt die LED-Glühlampen, und Du tauschst sie aus. Was hältste davon?
tja, da wär dann halt die Frage nach der (Richter-)Rechtslage zur Vermeidung von Willkürlichkeiten, - je nachdem was der Vermieter für eine Natur mal eben so hat... usw, wo kommen wir da hin?
Wahrscheinlich zu einem Amtsrichter, welcher den Fall individuell (be)urteilt... Ende offen.
Jedoch sehe ich nicht ein, warum ich jetzt die die erste "unnötige" Reparatur zahlen muss, wo doch der Fehler nicht bei mir liegt.
Zu 6.) Flachbandkabel in der Wand ohne Rohrleitung
Naja, der Fehler war wohl der, dass Du eien Nagel in die Wand geschlagen hattest, ohne vorher zu prüfen, ob da nicht eine elektrische Leitung drinnen verlegt ist...
Ach ja, das Flachbandkabel gibbet ja auch noch - meine Elektrikerzeit ist wohl doch schon etwas länger her. Ich erinnere mich schwach, dass mir auch schon mal sowas ähnliches passiert war...: Wand geöffnet, Lüsterklemme drauf, gut isoliert, Wand geschlossen. Aber nicht weitersagen...:o
schwierig, und so ist deine Antwort leider auch nicht sehr erhellend.
Kann sie auch nicht sein, denn jeder Fall ist anders gelagert, ebenso, wie es auch Vermieter sind.
Latürnich ist es niemand der Mieter gewesen...
Hallo DeBe,
1. wer hatte de Elektriker beauftragt?
2. Wie lautete der Auftrag?
3. Am Dienstag wirst Du wohl die Rechnung sehen und uns berichten?
4. Die VMn darf natürlich nur den Rechnungsbetrag Dir in Rechnung stellen, ist wohl klar.
5. Wenn ich das richtig verstanden habe, war dies nur eine provisorische Reparatur?
6. Die durch den Nagel durchtrennte Leitung war NYA-Draht in einem Rohr ODER innerhalb eines eingeputzten NYM-Kabels?
Hallo nouvaleur,
das ist ein schwieriges Thema. Bei uns war es mal so, dass der VM allen Mietern schriftlich mitteilte, dass sie ihre Sachen bis zu einem Termin bitte herauszuholen hätten. Anschliessend gab es eine Sperrmüllabfuhr auf Vermieterkosten und eine seitdem abgeschlossene Tür.
In den Betriebskostenabrechnungen kann sowas auf die Mieter umgelegt werden, wenn regelmässig alljährlich eine Abfuhr stattfindet UND diese Kosten auf die Mieter umlegbar sind.
Dann muss man da wohl rechtlich irgendwie dran gehen, dass da irgendwas gemacht werden kann. Ansonsten muss gekündigt werden, wenn die Mieter zu nichts bereit sind.
Dummes Zeugs! Die Mieter kommen ja ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nach.
Bin gespann auf Deine nächsten Punktesammelpostings.
Habe eben bitterlich geweint vor bedauern. Wie könnte man Dir da helfen?:p
.
Was soll ich nur tun ?
Weniger Webspace verschwenden.
Zielobjekt,
ich drücke beide Daumen für Deine Mieter.
Bei den Wohnungsausschreibungen wird ja heute der Energieausweis beigefügt.
Ach ja...![]()
Wie son Dingen hochgeht würd ich ja gerne mal sehen
deine Bekannte hat dann nun vermutlich ein Freiluftbad ?
Lustmolch!!!:o
Solange nicht alle Formalia einschließlci Übernahmeprotokoll ordnungsgemäß erfüllt sind, kann er sich seinen Mietvertrag an den Hut stecken.
Ganz so wird es nicht sein, denn Ihr habt bereits einen mündlichen MV.
es soll ein schriftlicher Formularmietvertrag aufgesetzt werden bzw. das Blanko-Formular habe ich bereits vorliegen.
Der Mietvertrag soll auf den 01.02.2015 datiert werden.
Damit Du jetzt, zwei Monate später, nichts mehr reklamieren kannst...
yo, und reservier ein zimmer.
kannst 2 x Anfahrtskosten sparen.
Ich spare immer, langfristige Mieter wissen das zu schätzen.
Das ist aber auch ärgerlich, wenn neben oder über einem Kinder wohnen. Da würde ich als Vermieter aber auch einschreiten. Ein Mieter kann ja nicht so laut sein, dass sich die anderen Mieter deswegen gestört fühlen. Da macht man doch ein viel besseres Geschäft, wenn man den lauten Mieter einfach raus wirft..
Was soll dieses dumme Geschreibsel? Willste Dich als Forenclown profilieren?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!