Hallo,
die Vormieter meiner Wohnung haben über 40 Jahre darin gelebt. Der Mann war starker Raucher, die eigentlich weißen Türen (Heizkörper, Rolladenkästen etc.) haben deshalb eine deutliche Gelbfärbung. Während der Mietdauer sind neben anderen Arbeiten auch die Türen und Heizkörper mehrmals gestrichen worden, sodass entsprechend dick Farbe drauf ist.
Die Zimmertüren schließn mitunter schlecht oder gar nicht mehr. Der Vermieter verlangt nun von mir als Nachmieter, dass vor dem erneuten Anstrich (Schönheitsreparatur) die alten Lackschichten durch Abschleifen oder Abbeizen zuerst entfernt werden müssen (abschleifen oder abbeizen). Zählt das Abschleifen / Abbeizen zu den Schönheitsreparaturen?