Hallo Kaffee am morgen,
(auch) ich bin der Meinung, dass es dem Mieter freigestellt ist, fristgerecht zu kündigen. Wenn dem keine anderen Bestimmungen/Vereibarungen entgegenstehen, wäre das jetzt zum 31.08.2017.
Beiträge von Berny
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Hallo lilblackie,
"Unser Mieter ist sehr fair und hat uns bereits jetzt in Kenntnis gesetzt, dass er nächstes Jahr im Frühling die Wohnung selbst braucht und uns im Kündigungsschreiben ein entsprechendes Datum genannt."
- Zu wann hat Euer VERmieter Euch gekündigt?"Die Frage ist jetzt was passiert wenn wir schon eher eine neue Wohnung finden?"
- Ihr könnt jederzeit - falls Ihr keinen ZeitMV habt - mit drei Monaten Frist kündigen. Hat mit Eurem VM nichts zu tun."Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt. Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss."
- Dann sagen wir mal, dass Ihr im Dez. 2017 zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre dann der 31.03.2018) kündigen solltet. Bis dahin hättet Ihr auch noch die volle Miete in der alten Wohnung zu zahlen; und in der neuen bereits ab dem 01.01.2018."Frage Nummer 1:
Intuitiv würde ich dann von mir aus Kündigen um nur noch bis März für die alte Wohnung zahlen zu müssen.
Ist das richtig oder "darf" ich das nicht weil er mir zuerst gekündigt hat (ich gehe nicht davonb aus, aber man weiß ja nie
)"
- Zu wann der VM Euch gekündigt hat, spielt bei obigen Szenario keine Rolle."Frage 2:
Wie lange muss ich dann noch Miete für die alte Wohnung zahlen? Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen (für die alte und die neue Wohnung). Aber durch den Eigenbedarf fällt mir diese Option ja von vornherein weg. Gibt es da Sonderregelungen oder habe ich dann einfach Pech?"
- Vergiss' das Märchen mit den Nachmietern, kein VM muss einen vorgeschlagenen NM akzeptieren. -
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an; bemerke aber, dass Wohnraummietverhältnisse regelmässig zum Monatsablauf enden (also nicht, wie hier geschreipt, zum 01.06.)

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Haftpflicht ist eine der wenigen Versicherungen, die wirklich jeder haben sollte.
Richtig, Privathaftpflicht und Hausrat sollte jeder versichert haben, kosten ja auch nicht die Welt.
Ungeachtet dessen würde ich die mir vom VM gestellte Frage jedenfalls mit Ja beantworten. -
Hallo Bonita,
zu den Dir berechneten Kosten bzw. deren Höhe kann ich nichts sagen, da ich sämtliche Unterlagen einsehen müsste.
Ob die Kosten für die Anfertigung und Übersendung von Unterlagen in der genannten Höhe - und überhaupt - gerechtfertigt sind, ist nicht Gegenstand des Mietrechts. -
oder ist es so, wie ich es von einem Freund gesagt bekommen habe, dass in diesem Fall sowieso kein Mietspiegel greift!?
Hallo, er hat(te) recht. -
Hallo Frank42,
hattest Du bei Mietbeginn den Vermieter über die Kosten befragt?
M.W. ist Techem der teuerste Anbieter; und der genannte Strompreis Betriebsstrom Heizung 721 kWh (a 33,2 Ct/kWh) ist auch nicht "ohne"...:eek:"Der Vermieter verweigert eine kostengünstigere Lösung z.B. durch geregelte Ümwälzpumpen, einen billigeren Stromanbieter oder andere Regelung der Wärmemessung."
- Er ist aber auch nicht verpflichtet, derartige Investitionen zu tätigen (und zu bezahlen!), um seinen Mietern günstige Flatrates zu bieten."Müssen wir das so akzeptieren ?"
- Ja, kannst ja kündigen... (sorry)."Hat jemand schon ähnliches erlebt ?"
- Das "erleben" wir im Forum andauernd. -
Hallo rocoroc,
bei meiner gemauerten Balkonbrüstung hatte sich die obere Lage gemauerter Ziegelsteine nach Dübellöcherbohrereien durch Risse leicht gelöst. Das Argument Eures VM kann ich insofern nachvollziehen.
Diesbzgl. Gerichtsurteile sind mir nicht bekannt. Dein VM wird jedoch wohl nichts gagegen haben können, wenn Ihr die Blumenkästen innerhalb der Brüstung (ervtl. erhöht) aufstellt.
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Kann der Vermieter dies bei Änderung der Drücke verbessern? Oder wurde beim Bau bzw. der Planung geschlampt?
Vielen Dank im Voraus für die Anregungen.
Ersteres wäre auszuprobieren, VM und evtl. einen Fachmann hinzuziehen.
Meine Anregung wäre die, eine Thermostatarmatur einzubauen. Funktioniert bei uns seit gut dreissig Jahren einwandfrei. -
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Meiner Mutter hat mit der Sache gar nichts am Hut. Ich habe nur kurz mitgeteilt dass ich dieses Gesuch ablehne und er meine Wohnung nicht betreten darf.
Er hat sich selbst im Mietvertrag eingeräumt einen Schlüssel für die Wohnung besitzen zu dürfen bzw. die Wohnung wann es ihm beliebt betreten zu dürfen.
Wenn diese Vereinbarung im MV rechtens ist, ist das so i.O. und kein Reklamtionsgrund. -
Hallo Markus198427,
ich empfehle Dir, mit beiden Vertägen und evtl. weiterem Schriftverkehr einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
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Hallo sinafro,
Anzeigen wegen Betrugsverdachts (§263 StGB) nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. -
Wie sagt man: "Pack schlägt sich und verträgt sich". Wenn die Frau immer wieder misshandelt wird gibt es durch sie selbst Mittel und Wege dies zu unterbinden., evtl. durch Trennung. Ich würde Dir raten, halte Dich raus.
Wenn es dumm kommt weiss diese Frau garnichts von einer Misshandlung und Du bist der Dumme.
Die fristlose Kündigung wurde Dir bislang ja nur angedroht, nehme ich an, und um weitere Konsequenzen zu vermeiden, halte Dich aus dieser Sache raus.
Stimme zu... niemand weiss, was hinter den Kulissen/verschlossenen Türen so ab geht.... speziell auch, was den Vermieter bzw. Abmahner betrifft...


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Schade, ich hatte gedacht, dass sich da was geändert hätte in der Gesetzgebung und man nicht mehr bei Auszug sondern bei Einzug streichen muss...
Nee, weder noch. Geändert bzw. gestrichen wurden Regelungen über starre Fristen. -
genau, dass kommt noch dazu aber ich darf beruhigen, die Richter sind nicht blöd und es wird schon abgewogen zu welchen ursprünglichem Zweck der oder der neuen Mietvertrag geschlossen wurde, dabei stellt sich dann schon heraus was der Vermieter hier für Schindluder getrieben hat.
Es soll sogar Richter geben, die anschliessend die Akten an die Staatsanwaltschaft weiterleiten...:) -
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