Hallo zusammen,
Ich möchte mit einer kurzen Schilderung des Settings beginnen:
Mieter ist alleinerziehende Mutter, ein minderjähriges Kind ist Allergiker. Mietvertrag wurde geschlossen, da Haustiere (Hunde) ausdrücklich nicht erlaubt sind. Dem Vermieter war jedoch bereits bei Unterzeichnung bekannt, dass das Verbot von Hunden ein entscheidendes Kriterium des Vertragsabschlusses sei und auch, dass in der Nachbarwohnung zwei größere Hunde mit langhaarigem Fell vorhanden sind, gegen die er, mit späteren eigenen Worten, nichts unternehmen kann ...
a) Begründet das Vorhandensein von Hunden unter den gegebenen Umständen einen Sachmangel?
b) Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen (arglistige Täuschung)?
c) Welche Frist muss dem Vermieter zur Beseitigung des Sachmangels eingeräumt werden?
d) Berechtigt dieser Sachmangel bei Nichtbeseitigung zu einer fristlosen Kündigung seitens der Mieter?
Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße
Kaffe am Morgen ![]()